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Vorläufiger Bescheid für 2014 - Keine Verrechnung mit Verlustvortrag?

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    Vorläufiger Bescheid für 2014 - Keine Verrechnung mit Verlustvortrag?

    Hallo liebe Community,

    ich habe vor Kurzem meinen Steuerbescheid für 2014 erhalten, allerdings ist dieser nur vorläufig hinsichtlich §165.

    Für 2013 wurde ein Verlustvortrag (Ausbildungskosten) festgestellt, welcher aber nicht mit den Einkünften in 2014 verrechnet wurde.

    Für 2014 wurde dementsprechend auch kein verbleibender Verlustvortrag festgestellt.

    Wird die Verrechnung und die Feststellung des Verlustvortrags später automatisch nachgeholt, sobald das hiermit übergeordnete rechtliche Verfahren abgeschlossen ist oder muss ich selber kurzfristig tätig werden um meinen Verlustvortrag sicher feststellen zu lassen?

    Vielen Dank!
    MPG

    #2
    AW: Vorläufiger Bescheid für 2014 - Keine Verrechnung mit Verlustvortrag?

    ruf mal beim FA an, das hört sich so an, als sei das vergessen worden.

    Kommentar


      #3
      AW: Vorläufiger Bescheid für 2014 - Keine Verrechnung mit Verlustvortrag?

      Hey Kloebi,

      danke für die schnelle Reaktion. Ich glaube Du hast recht, ich hake da mal nach.

      VG!

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