Hallo liebe Community,
ich habe vor Kurzem meinen Steuerbescheid für 2014 erhalten, allerdings ist dieser nur vorläufig hinsichtlich §165.
Für 2013 wurde ein Verlustvortrag (Ausbildungskosten) festgestellt, welcher aber nicht mit den Einkünften in 2014 verrechnet wurde.
Für 2014 wurde dementsprechend auch kein verbleibender Verlustvortrag festgestellt.
Wird die Verrechnung und die Feststellung des Verlustvortrags später automatisch nachgeholt, sobald das hiermit übergeordnete rechtliche Verfahren abgeschlossen ist oder muss ich selber kurzfristig tätig werden um meinen Verlustvortrag sicher feststellen zu lassen?
Vielen Dank!
MPG
ich habe vor Kurzem meinen Steuerbescheid für 2014 erhalten, allerdings ist dieser nur vorläufig hinsichtlich §165.
Für 2013 wurde ein Verlustvortrag (Ausbildungskosten) festgestellt, welcher aber nicht mit den Einkünften in 2014 verrechnet wurde.
Für 2014 wurde dementsprechend auch kein verbleibender Verlustvortrag festgestellt.
Wird die Verrechnung und die Feststellung des Verlustvortrags später automatisch nachgeholt, sobald das hiermit übergeordnete rechtliche Verfahren abgeschlossen ist oder muss ich selber kurzfristig tätig werden um meinen Verlustvortrag sicher feststellen zu lassen?
Vielen Dank!
MPG
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