Handwerker-Rechnungen

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  • Gambusino
    Neuer Benutzer
    • 11.09.2010
    • 12

    #1

    Handwerker-Rechnungen

    Eine Frage, bei Handwerker-Rechnungen zählt ja nur der Lohnkostenanteil. Die Kosten müssen die mit oder ohne MWST angegeben werden. Bei den Rechnungen sind ja Material- und Lohnkosten getrennt aufgeführt, die MWST aber dann zum Schluß auf die Gesamtkosten. Daher meine Frage.
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: Handwerker-Rechnungen

    Hallo,

    mit. Die Absetzbarkeit von Handwerkerkosten soll oder sollte der Schwarzarbeit entgegen wirken.
    Deshalb (natürlich nur rein zufällig: -) ) 20 Prozent der Lohnkosten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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    • Gambusino
      Neuer Benutzer
      • 11.09.2010
      • 12

      #3
      AW: Handwerker-Rechnungen

      Meine Frage war, Angabe einschliesslich oder ausschliesslich der Mehrwertsteuer.

      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        AW: Handwerker-Rechnungen

        Hallo Gambusino,

        mit Mehrwertsteuer, hat aber FIGUL genauso beantwortet vor seinem erläuternden Satz.

        Tschüß

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