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Anlage FB: Zuständiges inländisches Finanzamt bei vermieteter Wohnung in anderem Ort

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    Anlage FB: Zuständiges inländisches Finanzamt bei vermieteter Wohnung in anderem Ort

    Hallo zusammen,

    der Titel sagt ja eigentlich schon alles ;-): Mit einem Freund besitze ich zwei Eigentumswohnungen, die sich allerdings nicht in meinem Wohnort befinden.

    Meine Frage zu Anlage FB, Zeile 14:
    Muss dort mein Wohnort oder der Ort der Immobilie eingetragen werden? Ich tendiere zu Wohnort, da der Ort der Immobilie ja noch in Anlage V erörtert wird.

    #2
    AW: Anlage FB: Zuständiges inländisches Finanzamt bei vermieteter Wohnung in anderem

    Hallo O-T,

    also in den Zeilen 9 bis 12 kommt deine Anschrift und in Zeile 14 dein Wohnsitzfinanzamt rein.
    Das Finanzamt welches den Feststellungsbescheid erlässt schickt dann dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt die jeweiligen festgestellten Beträge zur Berücksichtigung in der Einkommenssteuererklärung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage FB: Zuständiges inländisches Finanzamt bei vermieteter Wohnung in anderem

      Super, danke dir !

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