Hallo Community,
habe gerade Post vom Finanzamt bekommen und soll nun 642€ für 2011 nachzahlen :-(.
Leider verstehe ich noch nicht ganz warum, vielleicht könnt Ihr mir helfen.
In den Erläuterungen zur Festsetzung steht folgendes:
Erläuterung zur Festsetzung im heutigen Brief
++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 09.08.2012. Anstelle der anzuerkennenden Werbugskosten ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabrechnung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsogeaufwendungen ist daher nicht möglich.
Erläuterungen zur Festsetzung vom 09.08.2012
++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich dessen.........
............
Anstelle der anzuerkennenden Werbugskosten ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabrechnung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsogeaufwendungen ist daher nicht möglich.
In beiden Bescheiden steht doch das gleiche, warum soll ich jetzt plötzlich nachzahlen???
Vielleicht noch wichtig, ich habe ein Nebegewerbe angemeldet.
Im Bescheid von 2012 für 2011 steht:
++++++++++++++++++++++++++++
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 2235€
Im heutigen Brief:
++++++++++++++++++++++++++++
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 3960€
Was genau ist hier los?
habe gerade Post vom Finanzamt bekommen und soll nun 642€ für 2011 nachzahlen :-(.
Leider verstehe ich noch nicht ganz warum, vielleicht könnt Ihr mir helfen.
In den Erläuterungen zur Festsetzung steht folgendes:
Erläuterung zur Festsetzung im heutigen Brief
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Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 09.08.2012. Anstelle der anzuerkennenden Werbugskosten ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabrechnung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsogeaufwendungen ist daher nicht möglich.
Erläuterungen zur Festsetzung vom 09.08.2012
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Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich dessen.........
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Anstelle der anzuerkennenden Werbugskosten ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabrechnung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsogeaufwendungen ist daher nicht möglich.
In beiden Bescheiden steht doch das gleiche, warum soll ich jetzt plötzlich nachzahlen???
Vielleicht noch wichtig, ich habe ein Nebegewerbe angemeldet.
Im Bescheid von 2012 für 2011 steht:
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 2235€
Im heutigen Brief:
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 3960€
Was genau ist hier los?
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