Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Direktversicherung über Höchstbetrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Direktversicherung über Höchstbetrag

    Hallo,

    ich habe eine Frage:

    Ich habe mit meinem Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen, deren Beiträge direkt von dem Bruttogehalt abgezogen und dieses dann erst den Steuer- und Sozialabgabenlasten unterzogen wird.

    Hier bin ich regelmäßig am Ende des Jahres über dem Förderbetrag.

    Meine Fragen:

    Ich habe hier gelesen, dass ich im Mantelbogen irgendwo ankreuzen muss, dass ich eine Direktversicherung habe. Wo bitte?

    Was mache ich mit dem Überschuss, der ja nicht mehr in die Steuervergünstigung zählt? Wo trage ich diesen ein als Vorsorge?

    Vielen Dank für die Infos.

    Susanne

    #2
    AW: Direktversicherung über Höchstbetrag

    Guten Tag,
    was hat diese Anfrage mit dem Arbeitgeberforum elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu schaffen?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Direktversicherung über Höchstbetrag

      In der Regel kannst du das ganze nicht in der Steuererklärung angeben.

      Für genaue Informationen wendest du dich an einen Steuerberater.

      Mit Elster jedenfalls hat das ganze nichts zu tun.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Direktversicherung über Höchstbetrag

        Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
        Guten Tag,
        was hat diese Anfrage mit dem Arbeitgeberforum elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu schaffen?
        Lieber User,

        anstatt wie so in Foren allgemein üblich unfreundlich rumzublöken könnte man freundlich darauf hinweisen, dass dieser Post hier falsch ist und Änderungsvorschläge unterbreiten.

        Dir gute Besserung für deine Frustrationen.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        In der Regel kannst du das ganze nicht in der Steuererklärung angeben.

        Für genaue Informationen wendest du dich an einen Steuerberater.

        Mit Elster jedenfalls hat das ganze nichts zu tun.
        Lieber Elster-Tester,

        vielen Dank.

        Ich las, dass man das angeben kann in der Erklärung.

        Hm. Einen Steuerberater habe ich nicht. Werde mal das Finanzamt kontakten.

        Schönes Wochenende dir.

        Susanne

        Kommentar


          #5
          AW: Direktversicherung über Höchstbetrag

          In der Bild-Zeitung kannst du auch was lesen. Deswegen stimmt das meiste trotzdem nicht.

          Grundsätzlich gilt : Eine Doppelbegünstigung gibt's nicht. Wenn es schon steuerfrei gezahlt wurde, darfst du es nicht nochmal in der Steuererklärung angeben.

          Im übrigen ist das hier ein Elster-Form. Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
          Zuletzt geändert von Elster-Tester; 12.09.2015, 18:04.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Direktversicherung über Höchstbetrag

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            In der Bild-Zeitung kannst du auch was lesen. Deswegen stimmt das meiste trotzdem nicht.

            Grundsätzlich gilt : Eine Doppelbegünstigung gibt's nicht. Wenn es schon steuerfrei gezahlt wurde, darfst du es nicht nochmal in der Steuererklärung angeben.

            Im übrigen ist das hier ein Elster-Form. Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
            OK.
            Ich fragte, WO ich das eintrage, nicht OB ich das darf. Steuerberatung ist für mich was anderes.

            Ich habe hier mit Sicherheit das letzte mal etwas gefragt. Derartig seltsame Antworten kenne ich sonst nur von Facebook. Da bin ich auch raus.

            Vielen Dank für die freundliche Beratung.

            Kommentar

            Lädt...
            X