Seit 2 Jahrzehnten wurde die Einkommenssteuererklärung nebst der Anlage Kind persönlich beim Finanzamt abgegeben - so auch im Februar 2015 für das Jahr 2014.
Der Einkommensteuerbescheid kommt im Mai 2015 und es ist eine 4-stellige Nachzahlung ( in den vorangegangenen Jahren stets eine Erstattung ) erforderlich. Dies wird anstandslos bezahlt nach dem Motto : Wird schon seine Richtigkeit haben was das Finanzamt macht !
Wie sich jetzt herausstellt, hat dem Finanzamt die Anlage Kind - angeblich - nicht vorgelegen. Den Beweis, dass diese Anlage abgegeben wurde habe ich zu erbringen. Bei der persönlichen Übergabe von sämtlichen Unterlagen für das Jahr 2014 wurde keine Bestätigung vom annehmenden Mitarbeiter übergeben, welche Unterlagen eingereicht wurden.
Im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachgebietsleiter wurden Fehler des Finanzamtes kategorisch ausgeschlossen ( Verlust der Anlage Kind im Hse. des FA ). Gemäß Aussage des SGL konnte der zuständige Bearbeiter der Einkommenssteuerklärung auf Grundlage der Aktenlage nicht erkennen, dass überhaupt Kinder vorhanden sind. Wäre dies dem MA aufgefallen, hätte er diesen Sachverhalt geprüft und von sich aus entsprechend wohlwollend berücksichtigt.
Selbst Sachverhalte wie : Persönliche Abgabe sämtlicher Unterlagen mit Prüfung durch den annehmenden MA des Finanzamtes, in den vergangenen 20 Jahren stets die Anlage Kind mit abgegeben, schriftliche Bestätigung der Ehefrau, dass von bei der Unterschrift der Erklärung eine Anlage Kind vorlag und auch das auf der Lohnsteuerkarte 2 Kinder aufgeführt sind - waren nicht überzeugend.
Zwei konkrete Fragen :
1. Kann/müsste der jeweilige Mitarbeiter des Finanzamtes bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung erkennen, dass die Anlage Kind fehlt ?
2. Wie ist zukünftig vorzugehen um solch ein Thema auszuschließen ? Eine schriftliche Bestätigung, welche Unterlagen im Detail abgegeben wurden ?
Verbindlichen Dank !
Der Einkommensteuerbescheid kommt im Mai 2015 und es ist eine 4-stellige Nachzahlung ( in den vorangegangenen Jahren stets eine Erstattung ) erforderlich. Dies wird anstandslos bezahlt nach dem Motto : Wird schon seine Richtigkeit haben was das Finanzamt macht !
Wie sich jetzt herausstellt, hat dem Finanzamt die Anlage Kind - angeblich - nicht vorgelegen. Den Beweis, dass diese Anlage abgegeben wurde habe ich zu erbringen. Bei der persönlichen Übergabe von sämtlichen Unterlagen für das Jahr 2014 wurde keine Bestätigung vom annehmenden Mitarbeiter übergeben, welche Unterlagen eingereicht wurden.
Im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachgebietsleiter wurden Fehler des Finanzamtes kategorisch ausgeschlossen ( Verlust der Anlage Kind im Hse. des FA ). Gemäß Aussage des SGL konnte der zuständige Bearbeiter der Einkommenssteuerklärung auf Grundlage der Aktenlage nicht erkennen, dass überhaupt Kinder vorhanden sind. Wäre dies dem MA aufgefallen, hätte er diesen Sachverhalt geprüft und von sich aus entsprechend wohlwollend berücksichtigt.
Selbst Sachverhalte wie : Persönliche Abgabe sämtlicher Unterlagen mit Prüfung durch den annehmenden MA des Finanzamtes, in den vergangenen 20 Jahren stets die Anlage Kind mit abgegeben, schriftliche Bestätigung der Ehefrau, dass von bei der Unterschrift der Erklärung eine Anlage Kind vorlag und auch das auf der Lohnsteuerkarte 2 Kinder aufgeführt sind - waren nicht überzeugend.
Zwei konkrete Fragen :
1. Kann/müsste der jeweilige Mitarbeiter des Finanzamtes bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung erkennen, dass die Anlage Kind fehlt ?
2. Wie ist zukünftig vorzugehen um solch ein Thema auszuschließen ? Eine schriftliche Bestätigung, welche Unterlagen im Detail abgegeben wurden ?
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