Betrifft: Sonderausgaben ab Beitragsrückerstattung
Hallo,
bezüglich meiner Einkommensteuerberechnung für 2014 habe ich zum Punkt Sonderausgaben ab Beitragsrückerstattung die Frage, was ich für die Elster- Berechnung, d.h. für das FA angeben muss.
Es geht um die Dokumentation der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG meiner Krankenversicherung lt. Schreiben vom 23.02.2015. Die Daten (Beispielswerte), um die es sich handelt, sind unten zu sehen:
Private Krankenv. Gezahlter Beitrag für Basisschutz EUR 0 Erstatteter Beitrag für Basisschutz EUR 170 2013
Private Krankenv. Gezahlter Beitrag für Basisschutz EUR 1.900 Erstatteter Beitrag für Basisschutz EUR 0 2014
Private Pflegev. Gezahlter Beitrag für Basisschutz EUR 240 Erstatteter Beitrag für Basisschutz EUR 30 2014
Nochmals die Frage:
Muss ich nur EUR 30,00 angeben, da ich ja die Einkommensteuererklärung für 2014 mache, oder die Summe der beiden Werte EUR 170,00 plus EUR 30,00, d.h EUR 200,00?
Im Voraus vielen Dank für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen.
ottootto
Hallo,
bezüglich meiner Einkommensteuerberechnung für 2014 habe ich zum Punkt Sonderausgaben ab Beitragsrückerstattung die Frage, was ich für die Elster- Berechnung, d.h. für das FA angeben muss.
Es geht um die Dokumentation der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG meiner Krankenversicherung lt. Schreiben vom 23.02.2015. Die Daten (Beispielswerte), um die es sich handelt, sind unten zu sehen:
Private Krankenv. Gezahlter Beitrag für Basisschutz EUR 0 Erstatteter Beitrag für Basisschutz EUR 170 2013
Private Krankenv. Gezahlter Beitrag für Basisschutz EUR 1.900 Erstatteter Beitrag für Basisschutz EUR 0 2014
Private Pflegev. Gezahlter Beitrag für Basisschutz EUR 240 Erstatteter Beitrag für Basisschutz EUR 30 2014
Nochmals die Frage:
Muss ich nur EUR 30,00 angeben, da ich ja die Einkommensteuererklärung für 2014 mache, oder die Summe der beiden Werte EUR 170,00 plus EUR 30,00, d.h EUR 200,00?
Im Voraus vielen Dank für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen.
ottootto
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