Hallo allerseits,
Ende Mai habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2014 abgegeben. Unter anderem habe ich meine doppelte Haushaltsführung angegeben.
Ich lebe seit Juli 2014 in Österreich, habe dort ein Haus, meine Frau ist dort gemeldet und lebt dort ununterbrochen. Für die Haushaltsführunng bin ich selbst verantwortlich. Gleichzeitig habe ich hier in Bonn eine kleines Appartement (ca. 31 qm gross) um weiter meiner berufliche Tätigkeit nachzugehen. Den Mietvertrag habe ich als Anlage mit angeführt. Ebenso sonstige aufgekommende Kosten, die in Verbindung mit dieser "Dienstwohnung" zusammenhängen sowie die die pauschalen Reisekosten, die auf eine Fahrtstrecke basieren. Da ich zu 70 % Behindert bin, habe ich dazu auch noch meinen Behindertenausweis als Kopie beigelegt.
Als Beleg, dass ich wirklich in Kärnten/Österreich Besitzer eines Hauses bin, habe ich den Grundbuchauszug sowie alle Betriebsausgaben per Kontoauszug meiner Bank in Österreich beigelegt.
Der Bescheid weißt weder keine Berechnunng dieses Sachverhalts aus noch ist eine Erklärung zu finden, warum dieser Punkt nicht berücksichtigt werden konnte.. Ich habe die Steuererklärung per der Webanwendung Smartsteuer erstellt.
Die Zeit vom 01.01.2014 bis zum Ende Juni wurde in Übrigen berücksichtigt. Also gehe ich davon aus, dass der Versand der elektronische Steuererklärung erfolgreich war.
Wer kann mir sagen, ob ich da etwas nicht berücksichtigt habe. bzw. wie ein Einspruch auszusehen hat. Bis jetzt hatte ich nie Probleme mit der Steuerrückerstattung gehabt. Allerdings musste ich das Finanzamt wechseln, da ich gleich zweimal umgezogen bin. Erst der Umzug nach Österreich, dann der Umzug aus meiner bisherigen Wohnung in die Wohnung nahe meines Arbeitsplatzes.
Wer hat einen Rat, es geht aus meiner Sicht um sehr viel Geld.
Schöne Grüße
Peter
Ende Mai habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2014 abgegeben. Unter anderem habe ich meine doppelte Haushaltsführung angegeben.
Ich lebe seit Juli 2014 in Österreich, habe dort ein Haus, meine Frau ist dort gemeldet und lebt dort ununterbrochen. Für die Haushaltsführunng bin ich selbst verantwortlich. Gleichzeitig habe ich hier in Bonn eine kleines Appartement (ca. 31 qm gross) um weiter meiner berufliche Tätigkeit nachzugehen. Den Mietvertrag habe ich als Anlage mit angeführt. Ebenso sonstige aufgekommende Kosten, die in Verbindung mit dieser "Dienstwohnung" zusammenhängen sowie die die pauschalen Reisekosten, die auf eine Fahrtstrecke basieren. Da ich zu 70 % Behindert bin, habe ich dazu auch noch meinen Behindertenausweis als Kopie beigelegt.
Als Beleg, dass ich wirklich in Kärnten/Österreich Besitzer eines Hauses bin, habe ich den Grundbuchauszug sowie alle Betriebsausgaben per Kontoauszug meiner Bank in Österreich beigelegt.
Der Bescheid weißt weder keine Berechnunng dieses Sachverhalts aus noch ist eine Erklärung zu finden, warum dieser Punkt nicht berücksichtigt werden konnte.. Ich habe die Steuererklärung per der Webanwendung Smartsteuer erstellt.
Die Zeit vom 01.01.2014 bis zum Ende Juni wurde in Übrigen berücksichtigt. Also gehe ich davon aus, dass der Versand der elektronische Steuererklärung erfolgreich war.
Wer kann mir sagen, ob ich da etwas nicht berücksichtigt habe. bzw. wie ein Einspruch auszusehen hat. Bis jetzt hatte ich nie Probleme mit der Steuerrückerstattung gehabt. Allerdings musste ich das Finanzamt wechseln, da ich gleich zweimal umgezogen bin. Erst der Umzug nach Österreich, dann der Umzug aus meiner bisherigen Wohnung in die Wohnung nahe meines Arbeitsplatzes.
Wer hat einen Rat, es geht aus meiner Sicht um sehr viel Geld.
Schöne Grüße
Peter
Kommentar