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Pauschbetrag für Versorgungsbezüge

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    Pauschbetrag für Versorgungsbezüge

    Betrifft: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge

    Hallo,

    bezüglich meiner Einkommensteuerberechnung für 2014 durch ELSTER habe ich zum Punkt „Pauschbetrag für Versorgungsbezüge“ unter der Position Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn eine Frage, die ich unten darlege.

    Ich erhalte eine Pension, eine betriebliche Zusatzrente und eine Rente. Meine Frau erhält eine Rente.
    Laut ELSTER wird ein „Pauschbetrag für Versorgungsbezüge (Pension und betriebliche Zusatzrente)“ von EUR 102,00 berücksichtigt, d.h. von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen. Im Einkommensteuerbescheid des FA ist aber dieser Betrag nicht zu finden.

    Bei der Position sonstige Einkünfte, d.h. Jahresbetrag der Rente für meine Frau und mich sind in der Rentenberechnung von ELSTER und dem FA je ein „ab Werbekosten-Pauschbetrag von EUR 102,00“ zu finden, der von der Summe der zu besteuernden Renten und Leistungen abgezogen wird.

    Meine Frage ist: Warum berücksichtigt ELSTER den „Pauschbetrag für Versorgungsbezüge“ (Pension und betriebliche Zusatzrente) und das FA nicht?
    Alle anderen Rechnungspositionen von ELSTER und dem FA sind identisch.

    Im Voraus vielen Dank für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen.

    ottootto

    #2
    AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge

    Hat das Finanzamt etwas über die Abweichung geschrieben ?

    Hast Du EXAKT die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung in Elster eingegeben ?

    Könnte es sein, dass das Finanzamt einen Teil der in der Anlage N erklärten Werbungskosten (zu Recht ?) den Versorgungsbezügen zugeordnet hat ? Falls ja und die betragen mehr als 102 €, dann wäre der Pauschbetrag ja schon aufgebraucht, denn es wird nur der höhere Betrag angesetzt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge

      Wenn in der Vorausberechnung der Pauschbetrag erscheint, kann er eigentlich keine höheren Werbungskosten aus Versorgungsbezügen erklärt haben.

      In meiner Steuerberechnung (gleich ob mit ElsterFormular oder mit EOP) erscheint der "Pauschbetrag für Versorgungsbezüge" in der Zeile nach "Freibeträge für Versorgungsbezüge".

      Im Steuerbescheid des Finanzamts ist der Pauschbetrag bei mir als "Werbungskosten zu Versorgungsbezügen" bezeichnet und natürlich auch berücksichtigt
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge

        Mein Gedanke ist der, dass in den Formularen und damit auch in Elsterformular oder Elsteronline (@ottootto: welches Programm nutzt Du eigentlich ?) gar keine Möglichkeit besteht zu sagen, dass Werbungskosten von X € zum laufenden Arbeitslohn und Werbungskosten von Y € zu den Versorgungsbezügen gehören. Dem Finanzamt hingegen stehen entsprechende Eingaben zur Verfügung. Wenn also tatsächlich Werbungskosten von Y € zu den Versorgungsbezügen beständen und das Finanzamt merkt das, MUSS notgedrungen der Bescheid von der Elsterberechnung abweichen, da ottootto gar keine Möglichkeit hat das nachzustellen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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