Betrifft: Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Hallo,
bezüglich meiner Einkommensteuerberechnung für 2014 durch ELSTER habe ich zum Punkt „Pauschbetrag für Versorgungsbezüge“ unter der Position Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn eine Frage, die ich unten darlege.
Ich erhalte eine Pension, eine betriebliche Zusatzrente und eine Rente. Meine Frau erhält eine Rente.
Laut ELSTER wird ein „Pauschbetrag für Versorgungsbezüge (Pension und betriebliche Zusatzrente)“ von EUR 102,00 berücksichtigt, d.h. von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen. Im Einkommensteuerbescheid des FA ist aber dieser Betrag nicht zu finden.
Bei der Position sonstige Einkünfte, d.h. Jahresbetrag der Rente für meine Frau und mich sind in der Rentenberechnung von ELSTER und dem FA je ein „ab Werbekosten-Pauschbetrag von EUR 102,00“ zu finden, der von der Summe der zu besteuernden Renten und Leistungen abgezogen wird.
Meine Frage ist: Warum berücksichtigt ELSTER den „Pauschbetrag für Versorgungsbezüge“ (Pension und betriebliche Zusatzrente) und das FA nicht?
Alle anderen Rechnungspositionen von ELSTER und dem FA sind identisch.
Im Voraus vielen Dank für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen.
ottootto
Hallo,
bezüglich meiner Einkommensteuerberechnung für 2014 durch ELSTER habe ich zum Punkt „Pauschbetrag für Versorgungsbezüge“ unter der Position Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn eine Frage, die ich unten darlege.
Ich erhalte eine Pension, eine betriebliche Zusatzrente und eine Rente. Meine Frau erhält eine Rente.
Laut ELSTER wird ein „Pauschbetrag für Versorgungsbezüge (Pension und betriebliche Zusatzrente)“ von EUR 102,00 berücksichtigt, d.h. von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen. Im Einkommensteuerbescheid des FA ist aber dieser Betrag nicht zu finden.
Bei der Position sonstige Einkünfte, d.h. Jahresbetrag der Rente für meine Frau und mich sind in der Rentenberechnung von ELSTER und dem FA je ein „ab Werbekosten-Pauschbetrag von EUR 102,00“ zu finden, der von der Summe der zu besteuernden Renten und Leistungen abgezogen wird.
Meine Frage ist: Warum berücksichtigt ELSTER den „Pauschbetrag für Versorgungsbezüge“ (Pension und betriebliche Zusatzrente) und das FA nicht?
Alle anderen Rechnungspositionen von ELSTER und dem FA sind identisch.
Im Voraus vielen Dank für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen.
ottootto
Kommentar