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Frage Freiberufler

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    Frage Freiberufler

    Hallo,
    ich bin Student, und schreibe nebenbei freiberuflich (als "freier Mitarbeiter") Texte für ein online-Portal.
    Ich arbeite im Schnitt 5 Stunden pro Woche, mein Studium nimmt ca. 30 Stunden pro Woche ein. (sehr variabel, aber im Schnitt)
    Das monatliche Einkommen beträgt im Schnitt um die 400€ , mal deutlich mehr, mal deutlich weniger, jedoch nicht über 8500€ jährlich.
    Nun bin ich schon so weit, dass ich mein Einkommen wohl in der Anlage S eintragen muss.
    In diversen Portalen lese ich, ich müsste spätestens 4 Wochen nach Aufnahme meiner Tätigkeit beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen.
    Die habe ich doch bereits, wenn ich schon mal eine Steuererklärung gemacht habe , oder?
    Und: Kann mir jemand sagen, ob sich mein Einkommen negativ auf den Verlustvortrag auswirkt ? (Davon abgezogen wird?)
    Danke,
    und Grüße
    Copernicus
    Zuletzt geändert von Copernicus; 23.09.2015, 11:33.

    #2
    AW: Frage Freiberufler

    Lieber Copernicus,
    nutze doch mal bitte die Suchfunktion oben rechts mit "Student", "Einkommensteuer" usw.
    und
    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Frage Freiberufler

      Nun bin ich schon so weit, dass ich mein Einkommen wohl in der Anlage S eintragen muss
      Richtig, der Gewinn gehört in die Anlage S und wird mit deinen Werbungskosten aus dem Studium (falls du solche hast!) verrechnet. Um das selbst zu erkennen, muss man nur eine Steuerklärung mit z. B. ElsterFormular erstellen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Frage Freiberufler

        Zitat von Copernicus Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Die habe ich doch bereits, wenn ich schon mal eine Steuererklärung gemacht habe , oder?

        Danke,
        und Grüße
        Copernicus
        Hallo Copernicus,
        ja du hast schon eine Steuernummer sicherlich als normaler Arbeitnehmer. Bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit bekommst du aber eine neue Steuernummer als Unternehmer.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Frage Freiberufler

          Insoweit du auf deinen Rechnungen Mehrwertsteuer ausweist, auch an die Umsatzsteuer Voranmeldungen denken!
          Mfg

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