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Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

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    #16
    AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

    Zitat von Anselm Beitrag anzeigen
    Jetzt lese ich aber gerade auf dem Formular: "Dieser Antrag ist nur erforderlich, wenn Ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge 801 € (bei Ehegatten / Lebenspartnern 1.602 €) jährlich übersteigen. Ansonsten reicht ein Freistellungsauftrag an Ihr Kreditinstitut aus." Und ich wollte vereinfachen ...
    Gut, dass eine NV-Bescheinigung überflüssig ist, wenn der Sparerfreibetrag gar nicht überschritten ist, ist eine triviale Aussage, aber vielleicht gibt es ja Menschen, die das noch nicht wissen. Insofern weiß ich nicht, was daran schon wieder falsch sein soll.

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      #17
      AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

      Zitat von Anselm Beitrag anzeigen


      Die Erinnerung lautet auf die richtige (einzige) Steuernummer. Ich habe eine zweite Steuernummer nicht ins Spiel gebracht.

      Gruß, Anselm
      Entschuldige, aber das ist jetzt wirklich Quark. Die Steuernummer auf der Erinnerung und die Nummer der NV-Bescheinigung sind nie im Leben identisch.

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        #18
        AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Gut, dass eine NV-Bescheinigung überflüssig ist, wenn der Sparerfreibetrag gar nicht überschritten ist, ist eine triviale Aussage, aber vielleicht gibt es ja Menschen, die das noch nicht wissen. Insofern weiß ich nicht, was daran schon wieder falsch sein soll.
        Nix. Ich hab's bloß wirklich nicht gewusst.

        Gruß, Anselm

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Entschuldige, aber das ist jetzt wirklich Quark. Die Steuernummer auf der Erinnerung und die Nummer der NV-Bescheinigung sind nie im Leben identisch.
        Nichts zu entschuldigen. Ich habe das nicht behauptet; das geht auch aus dem Zitat nicht hervor.

        Gruß, Anselm
        Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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          #19
          AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

          Wenn eine noch für 2015 gültige NV-Bescheinigung vorliegt, ist es eigentlich überflüssig, für das Jahr 2015 einen Antrag zu stellen, keine Steuerklärung abgeben zu müssen.

          Eine NV-Bescheinigung hat zwar nur für Kapitaleinkünfte oberhalb des Sparerpauschbetrags praktische Bedeutung, bei ihrer Beantragung und Erteilung werden aber alle Einkünfte überprüft, also auch Renteneinkünfte.

          Sie sagt inhaltlich aus, dass man bei den bisher erzielten Einkünften nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird und dementsprechend auch keine Erklärung abgeben muss. Das beruht, was die Zukunft angeht, natürlich auf einer Prognose. Deshalb wird sie auch für höchstens 3 Jahre erteilt. Wenn sich die Einkünfte wesentlich erhöhen, muss man die NV-Bescheinigung ggfls. vorzeitig zurückgeben.

          Wenn aber stabile Einkünfte vorliegen, ändert sich in der Regel nichts. Hin und wieder wird ja auch der Grundfreibetrag angehoben, das sollte bei kleineren Renten ausreichen, um erklärungsfrei zu bleiben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

            Hallo,

            so sieht es auf der NV-Bescheinigung aus -hatte ich heute schon erwähnt- ->

            Diese Bescheinigung gilt für Kapitalerträge, die zufließen in der Zeit
            vom 1.1.20xx bis 31.12.20xx+3
            Adresse

            wird hiermit bescheinigt, dass voraussichtlich in dem o.a. Zeitraum
            eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt.

            Tschüß

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              #21
              AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

              Danke für die weiteren, plausiblen Informationen. Aber ich kann nicht glauben, dass die EDV der Finanzämter aus den Abgabe-Erinnerungen nicht diejenigen aussortieren kann, bei denen eine NV-Bescheinigung vorliegt. Und ich kann nicht akzeptieren, auf Rückfrage mit zwei Erinnerungen meinerseits keine Antwort zu bekommen.

              Gruß, Anselm
              Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                #22
                AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                Und dann das noch:

                http://www.steuerring.de/steuererkla...bepflicht.html
                Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                  #23
                  AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                  Das ist aber nichts Neues und wurde durch die Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die nachgelagerte Besteuerung ab dem Jahr 2005 verursacht.

                  Ab 2005 wurde der steuerfreie Anteil bei Leibrenten auf maximal 50% des 2005 gezahlten Rentenbetrags auch für Bestandsrenten abgesenkt, vorher lag der steuerfreie Anteil zum Teil bei über 75% des Rentenbetrags.
                  Dadurch ergaben sich bei höheren Bestandsrenten ab 2005 häufig steuerpflichtige Anteile oberhalb des Grundfreibetrags, was zur Erklärungspflicht und Nachveranlagung führte.

                  Derart massive Rechtsänderungen bei der Rentenbesteuerung hat es aber nach 2005 nicht mehr gegeben. Wer also die letzten Jahre steuerfrei blieb, hat gute Aussichten, dass das auch so bleibt.
                  So ist der Grundfreibetrag von 8.004,00 € (Einzelveranlagung) bzw. 16.007 € (Zusammenveranlagung) im Jahr 2012 auf aktuell 8.472,00 bzw. 16.944,00 € gestiegen. Die steuerpflichtigen Rentenerhöhungen lagen bei vielen Rentnern aber unterhalb dieser Steigerungsbeträge, so dass sie nicht quasi unaufhaltsam in die Steuerpflicht "rein rutschen".

                  http://www.steuer-schutzbrief.de/grundfreibetrag.html
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                    Ein freundliches Telefonat kann manchmal Wunder bewirken..
                    Im Finanzamt sitzen auch nur Menschen, da kann es schonmal vorkommen, dass eine falsche Zahl eingegeben wurde und das EDV-System daher von einer Pflichtveranlagung ausgeht.

                    Sich hier tagelang im Forum aufzugeilen, bringt aber nix. Das Problem hätte man vermutlich innerhalb von zwei Minuten telefonisch lösen können.
                    Mfg

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                      #25
                      AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                      Nachdem ich mir alles durchgelesen habe bin ich etwas verwundert. Egal was man dem TE sagt, anschließend wird das Gegenteil behauptet.

                      Fakt ist: Wenn zu einer Steuernummer eine NV-Bescheinigung gespeichert ist, dann wird keine Erinnerung erstellt. So schlau ist sogar die EDV der Finanzverwaltung.

                      Von daher lautet meine abschließende Erkenntnis: D.f.t.T.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das ist aber nichts Neues und wurde durch die Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die nachgelagerte Besteuerung ab dem Jahr 2005 verursacht.
                        Ich habe das nur als Beispiel gedacht, dass man sich in Sicherheit der ESt-Erklärungsbefreiung wiegen kann und damit auf die Nase fallen.

                        Gruß, Anselm

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                        Sich hier tagelang im Forum aufzugeilen, bringt aber nix. Das Problem hätte man vermutlich innerhalb von zwei Minuten telefonisch lösen können.
                        Statt acht Monate lang schriftliche Anfragen zu ignorieren, hätte man wenigstens auf eine davon reagieren können. Ich habe keine Lust, sämtliche Kommmunikationswege durchzuprobieren, ob einer davon (oder keiner) genehm ist. So viel zum "Aufgeilen".

                        Gruß, Anselm

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                        Nachdem ich mir alles durchgelesen habe bin ich etwas verwundert. Egal was man dem TE sagt, anschließend wird das Gegenteil behauptet.
                        Ich weiß nicht, was ein TE ist. Wenn ich gemeint bin, bitte Beispiele.

                        Fakt ist: Wenn zu einer Steuernummer eine NV-Bescheinigung gespeichert ist, dann wird keine Erinnerung erstellt. So schlau ist sogar die EDV der Finanzverwaltung.
                        Ich bin durchaus bereit, NV-Bescheinigung (die, wie hier gelernt, keine Steuernummer enthält) und Erinnerung irgendwohin zu mailen. Der Unwahrheit lasse ich mich ungern bezichtigen.

                        Von daher lautet meine abschließende Erkenntnis: D.f.t.T.
                        Ich weiß auch nicht, was D.f.t.T. ist. Sicherheitshalber: gleichfalls.

                        Gruß, Anselm
                        Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                          #27
                          AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                          Mal zu den Forenabkürzungen:

                          TE = Themenersteller bzw. Threadersteller, das bist du

                          DFTT = "Dont't Feed The Troll" ("Bitte füttert den Troll nicht!"):nervende Markierung eines offensichtlichen Troll-Postings

                          Ich habe es nicht so gesehen, auch wenn es anfänglich für mich etwas verwirrend war, dass jemand einen Antrag stellt, keine Steuererklärung einreichen zu müssen, der eine für 2014 gültige NV-Bescheinigung in Händen hat.
                          Ältere Forenteilnehmer würde ich auch deshalb nicht so leicht in die Troll-Ecke stellen wollen, weil sie einfach aufgrund der Lebenserfahrung anders an solche Themen herangehen, als die heutige Internetgeneration das erwartet.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                            Danke Charlie24,

                            ich gehe jetzt meinen Weg.

                            Gruß, Anselm
                            Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                              #29
                              AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                              Soeben kam ein Anruf vom Finanzamt ohne weiteren Anstoß. Meine Telefonnotiz:

                              Schreiben vom 14.01.2015 liege nicht vor.

                              Bei Vorliegen einer NV-Bescheinigung sei keine Einkommensteuererklärung erforderlich.

                              Die Datenbanken von ESt-Erklärungs-Erinnerungen und NV-Bescheinigungen würden nur etwa alle vier bis fünf Jahre abgeglichen.

                              Ja, neuer Antrag auf NV-Bescheinigung ab 2016 sei erforderlich, könne aber auch telefonisch gestellt werden; die gewünschten Exemplare träfen in etwa zwei Wochen bei uns ein.

                              Unkommentiert mit Gruß, Anselm
                              Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                                #30
                                AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                                Hallo Anselm,

                                Fazit -> der Hinweis von Kloebi im Beitrag 2 vom 25.09.2015 um 9:40 Uhr hätte dieses Thema schon erledigen können.

                                Tschüß

                                Kommentar

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