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Unterbringungskosten für Kind in Berufsausbildung

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    Unterbringungskosten für Kind in Berufsausbildung

    Wo trage ich die Unterbringungskosten für ein Kind in Ausbildung mit auswärtigem Wohnort ein (§62 Abs.2 SGBIII)?

    #2
    AW: Unterbringungskosten für Kind in Berufsausbildung

    Es gibt für über 18-jährige Kinder einen Sonderfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung. Die Angaben dazu gehören in die Anlage Kind (Seite2, Zeile 51) der Einkommensteuerklärung.

    Mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat die Frage nichts zu tun, da bist du im falschen Unterforum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Unterbringungskosten für Kind in Berufsausbildung

      Vielen Dank für die helfende und schnelle Antwort. Ja, danke hatte ich soeben auch bemerkt, dass ich im falschem Unterforum bin, weiss nicht wie ich den Beitrag verschieben kann.

      Kommentar


        #4
        AW: Unterbringungskosten für Kind in Berufsausbildung

        Hallo ubo007,

        ich verschiebe dich mal -> muss mich aber immer wieder wundern, wieso Newcomer immer wieder das Forum für Arbeitgeber die Probleme mit der Lohnsteuerbescheinigung für ihre Arbeitnehmer haben aussuchen-

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Unterbringungskosten für Kind in Berufsausbildung

          Zitat von ubo007 Beitrag anzeigen
          Wo trage ich die Unterbringungskosten für ein Kind in Ausbildung mit auswärtigem Wohnort ein (§62 Abs.2 SGBIII)?
          Was hat das Sozialgesetzbuch mit Steuerrecht zu tun?

          Für die Einkommensteuererklärung gilt nur das Einkommensteuergesetz.
          Mfg

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