Wo trage ich die Unterbringungskosten für ein Kind in Ausbildung mit auswärtigem Wohnort ein (§62 Abs.2 SGBIII)?
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Keine Ankündigung bisher.
Unterbringungskosten für Kind in Berufsausbildung
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AW: Unterbringungskosten für Kind in Berufsausbildung
Es gibt für über 18-jährige Kinder einen Sonderfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung. Die Angaben dazu gehören in die Anlage Kind (Seite2, Zeile 51) der Einkommensteuerklärung.
Mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat die Frage nichts zu tun, da bist du im falschen Unterforum.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Unterbringungskosten für Kind in Berufsausbildung
Zitat von ubo007 Beitrag anzeigenWo trage ich die Unterbringungskosten für ein Kind in Ausbildung mit auswärtigem Wohnort ein (§62 Abs.2 SGBIII)?
Für die Einkommensteuererklärung gilt nur das Einkommensteuergesetz.Mfg
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