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Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

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    Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

    Hallo zusammen,

    folgender Ausgangspunkt:
    - Kind, älter als 25 Jahre
    - lebt mit uns im gleichen Haushalt

    Dazu stellen sich mir bezüglich der Anlage Unterhalt folgende Fragen:
    1) Muss in diesem Fall der Höchstbetrag von 8.354€ (Jahr 2014) durch Belege nachgewiesen werden?

    2) Es werden jährlich Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge in Höhe von 942€ gezahlt (Zeile 11 der Anlage). Welcher Betrag muss also in Zeile 7 eingetragen werden? Ist es 8.354€+942€ = 9296€ oder bleibt es bei 8354€?

    Vielen Dank im Voraus und Gruß

    #2
    AW: Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

    Welche Software verwendest Du denn? Bei ElsterFormular werden Deine Fragen meines Wissens nach in der Eingabehilfe beantwortet.

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

      Hallo Leute,

      ich melde mich nochmal, da mittlerweile der Steuerbescheid eingetroffen ist. Dabei werden für die Unterhaltsleistungen an den Sohn Zahlungsnachweise und eine Erklärung des Empfängers gefordert.

      Nun stellen sich für mich folgende Fragen:

      1) Geht das Finanzamt nicht i.d.R. davon aus, dass bei unterhaltsberechtigten Personen im gleichen Haushalt der Höchstbetrag bereits durch Gewährung von Unterkunft und Lebenshaltungskosten geleistet wird?
      2) Wie sieht so eine Erklärung des Empfängers aus bzw. welche Punkte muss diese beinhalten?

      Danke im Voraus

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

        Ich bleib bei meiner Antwort:

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Welche Software verwendest Du denn? Bei ElsterFormular werden Deine Fragen meines Wissens nach in der Eingabehilfe beantwortet.

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

          Zitat von Sloo Beitrag anzeigen
          Hallo Leute,

          ich melde mich nochmal, da mittlerweile der Steuerbescheid eingetroffen ist. Dabei werden für die Unterhaltsleistungen an den Sohn Zahlungsnachweise und eine Erklärung des Empfängers gefordert.

          Nun stellen sich für mich folgende Fragen:

          1) Geht das Finanzamt nicht i.d.R. davon aus, dass bei unterhaltsberechtigten Personen im gleichen Haushalt der Höchstbetrag bereits durch Gewährung von Unterkunft und Lebenshaltungskosten geleistet wird?
          2) Wie sieht so eine Erklärung des Empfängers aus bzw. welche Punkte muss diese beinhalten?

          Danke im Voraus
          Die steuerlichen Fragen solltest du mit deinem Finanzamt und / oder Steuerberater klären.
          Hat nämlich mit Elster nichts mehr zu tun.
          Mfg

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            #6
            AW: Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Ich bleib bei meiner Antwort:
            Hi L.E. Fant,

            ich nutze ElsterFormular, deswegen bin ich auch in diesem Forum gelandet.
            Folgendes steht dort zu meiner Frage: "Gehört die unterstützte Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags entstehen. Dafür sind keine Zahlungsbelege erforderlich."

            Es ist mir aber zu dem einen nun konkret eingetroffenen Steuerbescheid noch unklar, ob ich die Zahlungsnachweise einreichen muss oder auf das obige Zitat verweisen kann?
            Und zur Erklärung des Empfängers konnte ich noch keine Hinweise finden.

            Deswegen bitte ich hier um einen Rat.

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              #7
              AW: Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

              Ich würde zeitnah mit der/dem Sachbearbeiter/in des FA sprechen. Normalerweise braucht man das bei Haushaltszugehörigkeit nicht nachzuweisen, wie denn auch? Das ginge ja allenfalls für Bekleidung.

              Vielleicht hast du die Anlage Unterhalt nicht ganz richtig oder vollständig ausgefüllt oder es ist bei der Bearbeitung etwas übersehen worden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

                Danke erstmal für die Antworten.
                Werde mich morgen erstmal an das Finanzamt wenden.

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                  #9
                  AW: Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

                  Hallo,

                  Im Allgemeinen:

                  Warum haben viele Forenteilnehmer eine Scheu sich mit Fragen, die nur das FA eindeutig beantworten kann, an ihren zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.
                  Das Forum ist imho der falsche Ort
                  Ist das die alte deutsche Angst vor der Obrigkeit?
                  Die Behörden sind für die Bürger/innen da und NICHT umgekehrt

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

                    Lieber Figul,
                    ob das die Mitarbeiterinnen in den Finanzverwaltungen auch wissen? Insbesondere im FA Stormarn ist in letzter Zeit ein Benehmen den Steuerpflichtigen gegenüber an der Tagesordnung, das ist nicht mehr hinnehmbar
                    Grüsse
                    Kontierung

                    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                      #11
                      AW: Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

                      Es gibt in Deutschland natürlich eine gewisse Scheu, mit bestimmten Behörden direkt in Kontakt zu treten. Dazu mag auch das Finanzamt gehören. Ich rufe da auch nur alle heilige Zeit mal an.

                      Liegt bei mir allerdings eher daran, dass meine Steuerbescheide in den letzten Jahren auch immer mit meinen Erklärungen übereinstimmten. Soweit ich in der Vergangenheit direkten Kontakt hatte, waren das aber immer angenehme Gespräche.

                      In einer Erbschaftsteuerangelegenheit, die meine Kinder und meine Neffen betraf, konnte ich mich z. B. mit einer sehr netten Sachbearbeiterin einer Bewertungsstelle auf eine steuerzahlerfreundliche Bewertung nach dem Ertragswert verständigen, was den Beteiligten einige tausend Euro Erbschaftssteuer erspart hat. Es gibt also durchaus bürgerfreundliche Finanzverwaltungen. Es kommt allerdings sehr darauf an, wie man selbst auftritt. Ich pflege da immer einen freundlichen Umgangston.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Es gibt in Deutschland natürlich eine gewisse Scheu, mit bestimmten Behörden direkt in Kontakt zu treten. Dazu mag auch das Finanzamt gehören. Ich rufe da auch nur alle heilige Zeit mal an.

                        Liegt bei mir allerdings eher daran, dass meine Steuerbescheide in den letzten Jahren auch immer mit meinen Erklärungen übereinstimmten. Soweit ich in der Vergangenheit direkten Kontakt hatte, waren das aber immer angenehme Gespräche.

                        In einer Erbschaftsteuerangelegenheit, die meine Kinder und meine Neffen betraf, konnte ich mich z. B. mit einer sehr netten Sachbearbeiterin einer Bewertungsstelle auf eine steuerzahlerfreundliche Bewertung nach dem Ertragswert verständigen, was den Beteiligten einige tausend Euro Erbschaftssteuer erspart hat. Es gibt also durchaus bürgerfreundliche Finanzverwaltungen. Es kommt allerdings sehr darauf an, wie man selbst auftritt. Ich pflege da immer einen freundlichen Umgangston.
                        Glück gehabt mit der "freundlichen" Bearbeiterin! Diverse Schreiben hin und her ergaben dann auch Steuer 0!
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: Anlage Unterhalt / gleicher Haushalt

                          Den freundlichen Umgangston kann ich auch nur empfehlen.
                          Das gilt jedoch nicht nur für Behörden, sondern für jede Art von Gesprächspartner.

                          Man muss sich nur in die andere Person hineinversetzen.
                          Da ruft dich jemand an und ist unfreundlich und patzig zu dir. Macht dich vielleicht auch noch blöd an? Wie groß ist dein Wille ihm dann zu helfen?
                          Mfg

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