Honorartätigkeit

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  • BIBIBlocksberg
    Neuer Benutzer
    • 26.09.2015
    • 2

    #1

    Honorartätigkeit

    Hallo Zusammen,

    meine Mutter geht auf Honorartätigkeit arbeiten (Pausenaufsicht in einer Schule), ansonsten ist sie Hausfrau.
    Sie geht 4 Tage die Woche für ca. 3 Stunden am Tag arbeiten. Freitags, Wochenende, Feiertage und Ferien hat sie frei.
    Ihr Jahresgehalt beträgt ca. 3000 Euro, meistens liegt es drunter.
    Sie bekommt Ende des Jahres nur einen Brief vom Arbeitgeber was sie im Jahr verdient hat, sonst keine Angaben.

    Wie müssen wir diese Honorartätigkeit in der Steuererklärung angeben, was ist auszufüllen?

    Vielen Dank... ich verzweifel schon

    VG BibiBlocksberg
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: Honorartätigkeit

    Hallo,

    Zitat: Sie bekommt Ende des Jahres nur einen Brief vom Arbeitgeber was sie im Jahr verdient hat, sonst keine Angaben.

    Arbeitet sie schwarz? Da steht doch noch irgendeine Erläuterung im Brief.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • BIBIBlocksberg
      Neuer Benutzer
      • 26.09.2015
      • 2

      #3
      AW: Honorartätigkeit

      Sie hat von Ihrem Arbeitgeber einen Brief bekommen da steht

      Kontrollmitteilung

      Honorartätigkeit als Betreungsperson in der Pausenaufsicht
      Zeitraum
      Die Adresse wo sie arbeitet und das Jahresgehalt

      und es steht da: Es handelt sich um Einnahmen die steuerlichen Aufzeichnungen und erklärungspflicht unterliegen


      Mehr steht nicht im Brief.
      In den Steuern für 2013 haben wir nur die anlage S ausgefüllt, sie musste nachzahlen. Das sie nachzahlen muss ist uns klar.
      Wir sind der Meinung damals die Steuererklärung nicht richtig gemacht zu haben und sind nun etwas ratlos.

      Kommentar

      • stiller
        Neuer Benutzer
        • 18.07.2008
        • 6439

        #4
        AW: Honorartätigkeit

        Zitat von BIBIBlocksberg Beitrag anzeigen
        Sie hat von Ihrem Arbeitgeber einen Brief bekommen da steht

        Kontrollmitteilung

        Honorartätigkeit als Betreungsperson in der Pausenaufsicht
        Zeitraum
        Die Adresse wo sie arbeitet und das Jahresgehalt

        und es steht da: Es handelt sich um Einnahmen die steuerlichen Aufzeichnungen und erklärungspflicht unterliegen


        Mehr steht nicht im Brief.
        In den Steuern für 2013 haben wir nur die anlage S ausgefüllt, sie musste nachzahlen. Das sie nachzahlen muss ist uns klar.
        Wir sind der Meinung damals die Steuererklärung nicht richtig gemacht zu haben und sind nun etwas ratlos.
        Hallo,
        ohne den Bescheid zu kennen, solltet ihr Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einlegen.
        ABER: Sind es wirklich nur? 3000 € Honorar oder werden die 3000 € zu anderen Einkünften zuaddiert?
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        • neysee
          Neuer Benutzer
          • 27.05.2007
          • 2640

          #5
          AW: Honorartätigkeit

          Zitat von BIBIBlocksberg Beitrag anzeigen
          In den Steuern für 2013 haben wir nur die anlage S ausgefüllt, sie musste nachzahlen. Das sie nachzahlen muss ist uns klar.
          Wir sind der Meinung damals die Steuererklärung nicht richtig gemacht zu haben und sind nun etwas ratlos.
          Warum glaubt ihr, dass das mit der Anlage S falsch war. Anscheinend über sie doch die Pausenbetreuung als freiberufliche Honorarkraft aus, und da scheint mir Anlage S, Zeile 4 eigentlich goldrichtig. Ich würde mir nur die Frage stellen, ob für diese Tätigkeit der Übungsleiterfreibetrag von 1900€ vom Gewinn abgezogen werden darf (siehe Anlage S, Zeile 36 und Erläuterungen hierzu).

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45965

            #6
            AW: Honorartätigkeit

            Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie selbst öffentliche Stellen mit dem Thema Scheinselbständigkeit umgehen. Pausenaufsicht als selbständige Tätigkeit? Völlig absurd!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Gast

              #7
              AW: Honorartätigkeit

              Hallo

              braucht man als Freiberufliche Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung? Tätigkeit Jugendarbeit ?


              Lieben Dank im Voraus

              Kommentar

              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                AW: Honorartätigkeit

                Zitat von Pott Beitrag anzeigen
                Hallo

                braucht man als Freiberufliche Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung? Tätigkeit Jugendarbeit ?


                Lieben Dank im Voraus
                Hallo,

                wo ist der Bezug zum ElsterForum?
                such mal lieber unter Gewerbeanmeldung

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar

                • Gast

                  #9
                  AW: Honorartätigkeit

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  wo ist der Bezug zum ElsterForum?
                  such mal lieber unter Gewerbeanmeldung

                  Gruß FIGUL
                  Fragen kann man ja oder ? alles klar..

                  Kommentar

                  • FIGUL
                    Neuer Benutzer
                    • 05.03.2012
                    • 8544

                    #10
                    AW: Honorartätigkeit

                    Zitat von Pott Beitrag anzeigen
                    Fragen kann man ja oder ? alles klar..
                    Hallo,

                    Fragst du auch beim Bäcker was dein Rinderfilet kostet :-)

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45965

                      #11
                      AW: Honorartätigkeit

                      Ausfüllen kannst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung deiner selbständigen Tätigkeit auch direkt in Mein ELSTER.

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • Gast

                        #12
                        AW: Honorartätigkeit

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        Fragst du auch beim Bäcker was dein Rinderfilet kostet :-)

                        Gruß FIGUL

                        Stimmt aber ein Mettbrötchen bekommen ich trotzdem :-)

                        Kommentar

                        • FIGUL
                          Neuer Benutzer
                          • 05.03.2012
                          • 8544

                          #13
                          AW: Honorartätigkeit

                          Zitat von Pott Beitrag anzeigen
                          Stimmt aber ein Mettbrötchen bekommen ich trotzdem :-)
                          Hallo,

                          in diesem Forum ist dafür Charlie24 zuständig

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45965

                            #14
                            AW: Honorartätigkeit

                            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            in diesem Forum ist dafür Charlie24 zuständig

                            Gruß FIGUL
                            Die Frage nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hat durchaus einen Bezug zum Elster-Forum, deine Antwort, unter Gewerbeanmeldung zu suchen, eher nicht.

                            Bei unserem Bäcker gibt es auch keine Mettbrötchen, die verkauft allenfalls unser Metzger, wobei die allerdings nicht auf meinem Speiseplan stehen.

                            Wir, die Bäckerei Maier sind ein regionales Familienunternehmen mit ca. 40 Mitarbeitern, das die handwerkliche Backtradition bewahrt und Frische in 5. Generation, seit 1869, garantiert. Mit unseren derzeit 6 Fachgeschäften sind wir für Sie in den Landkreisen Neumarkt und Regensburg vertreten.


                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • FIGUL
                              Neuer Benutzer
                              • 05.03.2012
                              • 8544

                              #15
                              AW: Honorartätigkeit

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Die Frage nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hat durchaus einen Bezug zum Elster-Forum, deine Antwort, unter Gewerbeanmeldung zu suchen, eher nicht.

                              Bei unserem Bäcker gibt es auch keine Mettbrötchen, die verkauft allenfalls unser Metzger, wobei die allerdings nicht auf meinem Speiseplan stehen.

                              Wir, die Bäckerei Maier sind ein regionales Familienunternehmen mit ca. 40 Mitarbeitern, das die handwerkliche Backtradition bewahrt und Frische in 5. Generation, seit 1869, garantiert. Mit unseren derzeit 6 Fachgeschäften sind wir für Sie in den Landkreisen Neumarkt und Regensburg vertreten.


                              https://www.metzgerei-hecht.de/
                              Hallo,

                              @Charlie24

                              Nach dem Fragebogen wurde überhaupt nicht gefragt, sondern BRAUCHT MAN EINE GEWERBEANMELDUNG
                              Du biegst dir momentan mal wieder alles nach deinem Gusto zurecht
                              Ist aber völlig nebensächlich

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

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