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Frage Verpflegungszuschüsse und Pauschalbesteuerte AG-Leistungen

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    Frage Verpflegungszuschüsse und Pauschalbesteuerte AG-Leistungen

    Hallo,

    ich habe hier 2 Punkte bei denen ich mir einfach nicht sicher bin, ob ich hier neben den exakten Daten meiner Lohhnsteuerbescheinigung noch weitere Angaben machen soll.

    1.) Die erste Hälfte des Jahres 2014, war ich bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und habe dort einen "Steuerfreien Verpflungszuschuss" Feld 20 erhalten. Muss ich das irgendwo noch eintragen oder als Werbungskosten eintragen?
    2.) Die zweite Hälfte des Jahres habe ich von einem neuen Arbeitgeber knapp X Euro als Pauschschalbesteuerte AG-Leistungen für Fahrten zwischen W und T erhalten. Soll ich das irgendwie berücksichtigen und auf die Entfernungspauschale zurückgreifen?

    Danke vorab.

    Gruß,
    Joey

    #2
    AW: Frage Verpflegungszuschüsse und Pauschalbesteuerte AG-Leistungen

    Welche Software verwendest Du denn?

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      #3
      AW: Frage Verpflegungszuschüsse und Pauschalbesteuerte AG-Leistungen

      Das Wiso 2015 Steuerprogramm.

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        #4
        AW: Frage Verpflegungszuschüsse und Pauschalbesteuerte AG-Leistungen

        Zu 1:
        Unabhängig von der verwendeten Software müssen steuerfreie AG-Zuschüsse unter Pkt. 20 der LStB. in der Anlage N Zeile 57 angegeben werden. Hierzu sind dann die notwendigen Angaben in Zeile 52 ff. zu machen, ansonsten kommt es zu einer Nachversteuerung.

        Zu 2:
        Soll ich das irgendwie berücksichtigen und auf die Entfernungspauschale zurückgreifen?
        Die Frage verstehe ich nicht wirklich. Wie das unterm Strich ausgeht, weißt du doch erst nach Eintrag aller Werbungskosten, also auch der Entfernungspauschale. Gib einfach alles ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Frage Verpflegungszuschüsse und Pauschalbesteuerte AG-Leistungen

          Danke dir für deine Hilfe.

          1.)

          Auf der von dir genannten Seite steht aktuell:

          "Anzusetzende Reisekosten"
          Abzüglich steuerfreie Verpflegungszuschüsse

          Das Steuerprogramm sagt mir:


          Erstattungen ohne Aufwendungen führen zu zusätzlichen Steuern.

          Wurden Erstattungen für Reisekosten gezahlt, obwohl kein Aufwand vorlag, werden diese Zahlungen dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet und sind somit steuerpflichtig.
          Es werden X,— € hinzugerechnet.

          Muss ich hier irgendetwas nachweisen?

          2.) Ich habe die Entfernungspauschale nun auch eingetragen, allerdings für beide Arbeitgeber zeitlich gesplittet. Arbeitsort unter Zeitarbeit war der gleiche, wie in der zweiten Hälfte des Jahres oder muss man bei Zeitarbeit irgendwas anders machen?

          Danke!

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            #6
            AW: Frage Verpflegungszuschüsse und Pauschalbesteuerte AG-Leistungen

            Du musst die Zahl der Tage mit über 8 Stunden Abwesenheit in Zeile 52 der Anlage eintragen, dann hast du auch die notwendigen Aufwendungen.

            Es könnte sein, dass du als Zeitarbeiter nicht nur die Entfernungspauschale, sondern 30,00 Cent je gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg ansetzen kannst. Ist aber etwas kompliziert. Beispiele findest du hier:

            http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3

            So ab Randnummer 13 solltest du den Erlass durchlesen, ab RdNrn 19 und auch 24 dann ganz genau lesen, dann kommt nämlich die Leiharbeit mit Beispielen. Bei dir geht es hauptsächlich um die dauerhafte Zuordnung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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