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Fahrtkostenerstattung oder Pendlerpauschale?

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    Fahrtkostenerstattung oder Pendlerpauschale?

    Hallo zusammen,

    mein Arbeitgeber bietet mir eine Fahrtkostenerstattung für die Fahrt zwischen meiner Wohnung und der Arbeitsstätte an. Ich habe mich mal ein bisschen informiert, aber eine Frage, inwiefern es genau berechnet wird. Die Pauschalbsteuerung auf die Fahrtkostenerstattung von 15% erfolgt von Seiten des Arbeitgebers, wird also nicht von der Fahrtkostenerstattung abgezogen, richtig? Wird dann meine Einkommensssteuer auf den Betrag ohne Fahrtkostenerstattung berechnet? Also z.B. bei 2.000,00 EUR Bruttogehalt und 200,00 EUR Fahrtkostenerstattung von den 2.000,00 EUR und nicht von 2.200,00 EUR, oder?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Fahrtkostenerstattung oder Pendlerpauschale?

    Deine Frage hat zwar nichts mit Elster zu tun, aber mit den Elsterprogrammen, also z. B. mit ElsterFormular kannst du die steuerlichen Auswirkungen selbst berechnen bzw. simulieren.

    Klar ist, dass die AG-Erstattung deine Entfernungspauschale mindert. Was aber für dich konkret günstiger ist, kann man erst nach einer Vergleichsberechnung sagen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fahrtkostenerstattung oder Pendlerpauschale?

      Also eine Erstattung von Kosten muss doch für dich immer günstiger sein als die volle Geltendmachmöglichkeit bei der Steuer, solange wir einen Steuersatz von unter 100 % haben, oder ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Fahrtkostenerstattung oder Pendlerpauschale?

        @Picard777

        Für den Arbeitgeber sind solche Angebote durchaus auch sehr günstig, weil er AG-Beiträge zur Sozialversicherung einspart.

        Der AN sollte es schon durchrechnen, es könnte ja sein, dass er außer der Entfernungspauschale noch andere Werbungskosten hat.
        Im Regelfall hast du aber recht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Fahrtkostenerstattung oder Pendlerpauschale?

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Also eine Erstattung von Kosten muss doch für dich immer günstiger sein als die volle Geltendmachmöglichkeit bei der Steuer, solange wir einen Steuersatz von unter 100 % haben, oder ?
          Nicht unbedingt:
          Wenn der AG günstige Kosten des ÖPNV erstattet, kann der AN als Fernpendler über 50km an 210 Arbeitstagen beispielsweise 3.150 EUR nicht mehr steuermindern geltend machen. So kann sich die Erstatttung negativ auswirken.

          Ich empfehle Charlie24 Rat zu folgen, und mit den vorliegenden (Ist-) Daten aus 2014 (mit der kostenlosen Software ElsterFormular) eine Vergleichsberechnung vorzunehmen:
          Ein Fall wie bisher, ein Fall mit voller Kostenerstattung.
          Zuletzt geändert von DC1961-1; 12.10.2015, 11:50. Grund: Fehlerkorrektur
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Fahrtkostenerstattung oder Pendlerpauschale?

            Hallo,

            wie bitte?

            Zitat - Wenn der AG die günstigen Kosten des ÖPNV erstattet, der AG (?) als Fernpendler über 50km an 210 Arbeitstagen = 3.150 EUR nicht mehr steuermindern geltend machen kann, kann sich die Erstatttunng negativ auswirken -

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Fahrtkostenerstattung oder Pendlerpauschale?

              Hallo FIGUL,

              DC1961-1 schrieb vom AN nicht vom AG als Fernpendler.

              Tschüß
              Zuletzt geändert von holzgoe; 12.10.2015, 12:09. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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                #8
                AW: Fahrtkostenerstattung oder Pendlerpauschale?

                Hallo,

                @holzgoe,

                Der Beitrag von DC1961-1 wurde nachträglich korrigiert.
                Dein Hinweis läuft also ins Leere :-)

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Fahrtkostenerstattung oder Pendlerpauschale?

                  Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
                  Nicht unbedingt:
                  Wenn der AG günstige Kosten des ÖPNV erstattet, kann der AN als Fernpendler über 50km an 210 Arbeitstagen beispielsweise 3.150 EUR nicht mehr steuermindern geltend machen. So kann sich die Erstattung negativ auswirken.
                  Ja, ja, nicht mehr steuermindernd geltendmachen. Man hat als AN jedoch auch keine (Fahrt-)Kosten gehabt! Und das soll negativ sein? Verstehe ich nicht.

                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald

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                    #10
                    AW: Fahrtkostenerstattung oder Pendlerpauschale?

                    Manchmal führen die Regelungen zur Entfernungspauschale bekanntlich zu höheren Werbungskosten als tatsächliche Fahrtkosten entstehen.

                    Im Beispiel also 3.150,00 € Entfernungspauschale für 50 km. Ein JOB-Ticket für diese Entfernung kostet in unserem Verkehrsverbund derzeit rund 1.800,00 € jährlich (abhängig von der Rabattstufe).
                    Wenn der AG jetzt diese 1.800,00 € erstatten würde, würde die Entfernungspauschale auf 1.350,00 € sinken.

                    Andere Auswirkungen sehe ich jetzt nicht. Diesen Fall habe ich auch bei meiner Empfehlung zum Durchrechnen auch nicht gemeint. Ich hatte da eher einen Vergleich zwischen normaler Lohnerhöhung (zuzüglich der Pauschalsteuer) und der Fahrtkostenerstattung im Auge.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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