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Depotgebühren steuerlich absetzbar?

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    Depotgebühren steuerlich absetzbar?

    Kann ich meine Depotgebühren absetzen beziehungsweise auch nachträglich zum Absetzen einreichen?
    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere mich gern hätten.

    #2
    AW: Depotgebühren steuerlich absetzbar?

    seit 2009 nicht mehr bzw. durch Sparerpauschbetrag abgegolten.

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      #3
      AW: Depotgebühren steuerlich absetzbar?

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      seit 2009 nicht mehr bzw. durch Sparerpauschbetrag abgegolten.
      Naja, ich habe dazu etwas anderes gelesen, siehe Zitat:

      Ja – Depotgebühren sind steuerlich absetzbare Werbungskosten!

      Depotgebühren sind Kosten, die in Zusammenhang mit der Gewinnerzielungsabsicht eines Anlegers stehen. Damit fallen sie unter den Oberbegriff der steuerlich absetzbaren Werbungskosten. Denn:

      - Depotgebühren stehen in engem Zusammenhang mit der Erzielung eines Gewinns aus Wertpapieren. Denn unerlässliche Bedingung für den börslichen Kauf von Wertpapieren ist das Vorhandensein eines Wertpapierdepots.
      - Berechnet die Bank diese Kosten, können sie im Rahmen der Steuererklärung mit den Gewinnen aus Wertpapieren über die Anlage KAP oder, falls es sich ausschließlich um ausländische Wertpapiere handelt, AUS, Gewinn mindernd verrechnet werden.
      - Der Jahresdepotauszug gibt eine Aufstellung, welche Erträge und Kosten wie in der Steuererklärung behandelt werden.

      So sind Depotgebühren steuerlich absetzbar
      Quelle: http://www.kostenlosesdepot.net/depo...ich-absetzbar/
      Von daher würde ich mal behaupten das dies geht, Gegenbeweise dürfen angeführt werden
      "Unser größter Ruhm ist nicht, niemals zu fallen, sondern jedes Mal wieder aufzustehen."

      - Nelson Mandela

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        #4
        AW: Depotgebühren steuerlich absetzbar?

        ja, so war das früher, in der guten alten Zeit vor 2009.

        Heute gilt § 20 Abs. 9 S. 1. 2. Halbsatz EStG.

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          #5
          AW: Depotgebühren steuerlich absetzbar?

          Naja so ganz unrecht hat LaMartina nicht.

          Zumindest bei ausländischen Kapitalerträgen im Sinne von § 20 Absatz 2 EStG kann das Depotentgelt als Werbungskosten abgezogen werden, soweit es auf die Veräußerungsgeschäfte entfällt (Stichwort: AllInFee). Die entsprechenden Anlageinstitute verstecken diese aber meist in der Erträgnisaufstellung, in dem sie einfach negative Erträge in entsprechender Höhe bescheinigen.

          Bei inländischen Geldinstituten ist mir diese Art der Bescheinigung allerdings noch nicht aufgefallen.


          Und um Kloebi recht zu geben:

          Es gibt viele "Fachleuten" die ihr Wissen aus der großen weiten Welt des Internets beziehen.
          Ein Treffer zur dem jeweiligen Thema ist schnell gefunden, aber kaum jemand macht sich die Mühe mal auf das Datum der Veröffentlichung zu schauen oder gar zu prüfen ob denn der Treffer immer noch der geltenden Gesetzeslage entspricht.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            AW: Depotgebühren steuerlich absetzbar?

            Veräußerungskosten sind kein Depotentgelt im eigentlichen Sinn, die werden bei inländischen Papieren im Übrigen schon bei der Ermittlung von steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen berücksichtigt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Depotgebühren steuerlich absetzbar?

              Bitte, kann denn jemand schreiben, ob nun inländische Depotgebühren absetzbar sind oder nicht, und wenn ja, wo muss die Eintragung erfolgen? Bei KAP finde ich momentan beim Elsterfromular keine Zeile.

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                #8
                AW: Depotgebühren steuerlich absetzbar?

                Die Antwort findest Du hier:

                https://www.elster.de/anwenderforum/...tzbar&p=211076
                Zuletzt geändert von L. E. Fant; 20.04.2016, 00:29.

                Kommentar


                  #9
                  Mit der Reform von 2009 sind einige Vorteile für das Halten von Aktien im Privatvermögen gestrichen worden. Dazu gehören auch die Möglichkeiten Kosten abzusetzen. Angefangen von Depotgebühren über Reisekosten zu Hauptversammlungen, Kosten für Finanzzeitschriften, Bücher, Seminare, Aktien-Newsletter etc.
                  Wenn du die Kosten für deine Vermögensverwaltung absetzen möchtest und generell einen größeren Gestaltungsspielraum haben möchtest, dann könnte eine Vermögensverwaltende UG oder GmbH das richtige für dich sein. Das hängt aber auch noch von ein paar anderen Faktoren ab.

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                    #10
                    Leider funktioniert der Verweis auf das ELSTER-Forum nicht so einfach, da man dort wieder die Suche anfangen muss! Ist es nicht möglich, hier ganz konkret zu beantworten, wo man in der Anlage KAP die Depotkosten der Bank berücksichtigen kann? Oder zieht man die Depotkosten einfach selbst von den Erträgen bei dieser Bank ab und trägt dann das Ergebnis in die Zeile 7-11 der Anlage KAP ein?

                    Kommentar


                      #11
                      Ist es nicht möglich, hier ganz konkret zu beantworten, wo man in der Anlage KAP die Depotkosten der Bank berücksichtigen kann?
                      Das ist doch mehrfach beantwortet worden: Alle Werbungskosten sind mit den Sparer-Pauschbetrag erledigt, da ist nichts einzutragen oder abzuziehen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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