Hallo,
nachdem ich 2014 zum ersten Mal meine Eigentumswohnung vermietet habe, habe ich nun auch Anlage V (Vermietung und Verpachtung) auszufüllen.
Es geht mir noch um die Werbungskosten, genauer Erhaltungsaufwendungen. Selbst beauftragte und Materialkosten für selbst durchgeführte Erhaltungsaufwendungen sind dabei kein Problem.
Unklar ist mir, wie ich mit Erhaltungsaufwendungen umgehen soll, welche die Hausverwaltung im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft veranlasst und bezahlt hat und deren Kosten ich letztlich zu einem bestimmten Anteil tragen muss. Diese auf mich entfallenen Kosten sind in der Jahresabrechnung für 2014 der Hausverwaltung zusammengefasst als 'Instandhaltunghaltungen aus Rücklage' und 'Instandhaltungen allgemein' aufgeführt.
Diese beiden Beträge möchte ich nun als Werbungskosten in Zeilen 39 und/oder 41 der Anlage V angeben.
Allerdings steht in der Eingabehilfe von elsterFormular, dass ich für die von mir geltend gemachten Erhaltungsaufwendungen eine Einzelaufstellung beifügen soll, mit Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Gegenstand der Leistungung und ausführendes Unternehmen.
Diese Angaben bzw. Belege habe ich selber aber natürlich nicht, sondern die Hausverwaltung.
Ich könnte eventuell diese Unterlagen anfordern, aber das wäre vermutlich ein erheblicher Verwaltungsaufwand.
Meine Frage: Genügt es dem Finanzamt, entgegen dem was in der Eingabehilfe steht, wenn ich einfach nur die Jahresabrechnung der Hausverwaltung beifüge?
Zweite Frage: Da im Jahre 2014 die Erhaltungsaufwendungen wegen der Erneuerung der Heizungsanlage größer als sonst ausgefallen sind, darf ich dann in Zeile 41 den Betrag aus der Jahresabrechnung, in der ja auch diverse andere Arbeiten enthalten sind, einfach übernehmen, oder muss ich erst die Kosten speziell für die Heizungsanalage herausrechnen und den Rest dann mit in Zeile 39 übernehmen?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Edit:
sorry, sollte eigentlich ins Unterforum ElsterFormular, vielleicht kann das jemand noch verschieben...
nachdem ich 2014 zum ersten Mal meine Eigentumswohnung vermietet habe, habe ich nun auch Anlage V (Vermietung und Verpachtung) auszufüllen.
Es geht mir noch um die Werbungskosten, genauer Erhaltungsaufwendungen. Selbst beauftragte und Materialkosten für selbst durchgeführte Erhaltungsaufwendungen sind dabei kein Problem.
Unklar ist mir, wie ich mit Erhaltungsaufwendungen umgehen soll, welche die Hausverwaltung im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft veranlasst und bezahlt hat und deren Kosten ich letztlich zu einem bestimmten Anteil tragen muss. Diese auf mich entfallenen Kosten sind in der Jahresabrechnung für 2014 der Hausverwaltung zusammengefasst als 'Instandhaltunghaltungen aus Rücklage' und 'Instandhaltungen allgemein' aufgeführt.
Diese beiden Beträge möchte ich nun als Werbungskosten in Zeilen 39 und/oder 41 der Anlage V angeben.
Allerdings steht in der Eingabehilfe von elsterFormular, dass ich für die von mir geltend gemachten Erhaltungsaufwendungen eine Einzelaufstellung beifügen soll, mit Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Gegenstand der Leistungung und ausführendes Unternehmen.
Diese Angaben bzw. Belege habe ich selber aber natürlich nicht, sondern die Hausverwaltung.
Ich könnte eventuell diese Unterlagen anfordern, aber das wäre vermutlich ein erheblicher Verwaltungsaufwand.
Meine Frage: Genügt es dem Finanzamt, entgegen dem was in der Eingabehilfe steht, wenn ich einfach nur die Jahresabrechnung der Hausverwaltung beifüge?
Zweite Frage: Da im Jahre 2014 die Erhaltungsaufwendungen wegen der Erneuerung der Heizungsanlage größer als sonst ausgefallen sind, darf ich dann in Zeile 41 den Betrag aus der Jahresabrechnung, in der ja auch diverse andere Arbeiten enthalten sind, einfach übernehmen, oder muss ich erst die Kosten speziell für die Heizungsanalage herausrechnen und den Rest dann mit in Zeile 39 übernehmen?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Edit:
sorry, sollte eigentlich ins Unterforum ElsterFormular, vielleicht kann das jemand noch verschieben...
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