Können Eltern eine getätigte Einmal-Rückzahlung des Bafög des Kindes steuerlich absetzen? Bin, obwohl schon einige Zeit im gange, nicht in der Lage das aufzufinden.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Absetzbarkeit der Bafög-Rückzahlung
Einklappen
X
-
AW: Absetzbarkeit der Bafög-Rückzahlung
Guten Tag,
ich kann zwischen Ihrer Anfrage und dem Forum zur Anwendung ELSTER keinen Zusammenhang erkennen? Grundsätzlich befinden sich Darlehen auf der Vermögensebene: es wird ein Betrag ausgezahlt und in Raten zurückgezahlt, wobei ist hier eine Belastung erkennbar?Grüsse
Kontierung
in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft
-
AW: Absetzbarkeit der Bafög-Rückzahlung
Hallo,
deine Frage wurde doch (wenn auch nicht direkt) beantwortet
- Grundsätzlich befinden sich Darlehen auf der Vermögensebene: es wird ein Betrag ausgezahlt und in Raten zurückgezahlt, wobei ist hier eine Belastung erkennbar? -
Geld geliehen- Geld zurückgezahlt.
Gruß FIGULGruß FIGUL
Kommentar
-
AW: Absetzbarkeit der Bafög-Rückzahlung
Du hast ja auch nicht damals die Bafög-"Einnahme" versteuert. Wieso sollst Du jetzt die Bafög-"Ausgabe" absetzen können ? Wäre doch unfair, oder ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
-
AW: Absetzbarkeit der Bafög-Rückzahlung
BAFÖG wird doch (jedenfalls nach meiner Erinnerung) sowieso nicht den Eltern bewilligt, sondern dem Kind.
Wenn die Eltern dann den Darlehensanteil zurückzahlen, ist das ja schön für das Kind, das war es aber dann auch.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar