Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich muss ab 2016 für jeweils 4 Tage pro Woche bei meinem Arbeitgeber vor Ort arbeiten.
Ich habe bisher komplett aus dem HomeOffice als erste Tätigkeitsstätte gearbeitet.
Nun ist meine erste Tätigkeitsstätte über 100 km von meinem Erstwohnsitz entfernt.
Ich fahre einen Firmenwagen (auch zur privaten Nutzung).
Um nun den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen (Versteuerung Wege von Zuhause zur Arbeitsstätte) und die Pendel-Autofahrten gering zu halten möchte ich einen Zweitwohnsitz (doppelte Haushaltsführung) in der Nähe meiner Firma anmelden.
Da ich mir ungern langfristig eine Wohnung anmieten möchte, würde ich gerne wissen ob ich mich auch jeweils für 3 Nächte pro Woche in einer Pension oder einem Hotel einmieten kann und diese Unterkunft auch als Zweitwohnsitz bei der Stadt dort anmelden kann?
Oder ist die doppelte Haushaltsführung nur dann gegeben, wenn ich die Unterkunft dauerhaft anmiete. Also Hotel für 7 Tage die Woche oder eben eine Wohnung. 3 Übernachtungen pro Woche (12 Übernachtungen pro Monat) in einer Pension würden mir aber grundsätzlich reichen und dies würde weniger kosten als eine Wohnung anzumieten.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
Gruß
Robthemob
ich habe folgende Frage:
Ich muss ab 2016 für jeweils 4 Tage pro Woche bei meinem Arbeitgeber vor Ort arbeiten.
Ich habe bisher komplett aus dem HomeOffice als erste Tätigkeitsstätte gearbeitet.
Nun ist meine erste Tätigkeitsstätte über 100 km von meinem Erstwohnsitz entfernt.
Ich fahre einen Firmenwagen (auch zur privaten Nutzung).
Um nun den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen (Versteuerung Wege von Zuhause zur Arbeitsstätte) und die Pendel-Autofahrten gering zu halten möchte ich einen Zweitwohnsitz (doppelte Haushaltsführung) in der Nähe meiner Firma anmelden.
Da ich mir ungern langfristig eine Wohnung anmieten möchte, würde ich gerne wissen ob ich mich auch jeweils für 3 Nächte pro Woche in einer Pension oder einem Hotel einmieten kann und diese Unterkunft auch als Zweitwohnsitz bei der Stadt dort anmelden kann?
Oder ist die doppelte Haushaltsführung nur dann gegeben, wenn ich die Unterkunft dauerhaft anmiete. Also Hotel für 7 Tage die Woche oder eben eine Wohnung. 3 Übernachtungen pro Woche (12 Übernachtungen pro Monat) in einer Pension würden mir aber grundsätzlich reichen und dies würde weniger kosten als eine Wohnung anzumieten.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
Gruß
Robthemob
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