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Hotel für 3 Nächte die Woche - gilt das als Doppelte Haushaltsführung???

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    Hotel für 3 Nächte die Woche - gilt das als Doppelte Haushaltsführung???

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage:

    Ich muss ab 2016 für jeweils 4 Tage pro Woche bei meinem Arbeitgeber vor Ort arbeiten.

    Ich habe bisher komplett aus dem HomeOffice als erste Tätigkeitsstätte gearbeitet.

    Nun ist meine erste Tätigkeitsstätte über 100 km von meinem Erstwohnsitz entfernt.

    Ich fahre einen Firmenwagen (auch zur privaten Nutzung).

    Um nun den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen (Versteuerung Wege von Zuhause zur Arbeitsstätte) und die Pendel-Autofahrten gering zu halten möchte ich einen Zweitwohnsitz (doppelte Haushaltsführung) in der Nähe meiner Firma anmelden.
    Da ich mir ungern langfristig eine Wohnung anmieten möchte, würde ich gerne wissen ob ich mich auch jeweils für 3 Nächte pro Woche in einer Pension oder einem Hotel einmieten kann und diese Unterkunft auch als Zweitwohnsitz bei der Stadt dort anmelden kann?

    Oder ist die doppelte Haushaltsführung nur dann gegeben, wenn ich die Unterkunft dauerhaft anmiete. Also Hotel für 7 Tage die Woche oder eben eine Wohnung. 3 Übernachtungen pro Woche (12 Übernachtungen pro Monat) in einer Pension würden mir aber grundsätzlich reichen und dies würde weniger kosten als eine Wohnung anzumieten.

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

    Gruß

    Robthemob

    #2
    AW: Hotel für 3 Nächte die Woche - gilt das als Doppelte Haushaltsführung???

    Guten Abend,
    mir erschließt sich jetzt der Zusammenhang mit der Anwendung Elster nicht wirklich..................
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Hotel für 3 Nächte die Woche - gilt das als Doppelte Haushaltsführung???

      Mal sehen, wie sich die Gesetzgebung 2016 entwickelt, ich halte mich da raus!
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Hotel für 3 Nächte die Woche - gilt das als Doppelte Haushaltsführung???

        Steuerberatung kann hier nicht erfolgen, aber die Art der Unterkunft ist sicher nicht das Problem.

        Nach den aktuell gültigen Vorschriften spielt es keine Rolle, ob Wohnung, Pension oder Gemeinschaftsunterkunft, nur ein Wohnmobil würde u. U. Problem machen. Die monatlichen Höchstgrenzen gelten natürlich auch für die Hotelübernachtung.

        Die Anzahl der Übernachtungen spielt keine Rolle. Wichtiger ist die Differenzierung zwischen doppelter Haushaltsführung und Auswärtstätigkeit, das ist nicht immer ganz trivial.

        http://www.steuerlinks.de/richtlinie...015/r9.11.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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