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lohnsteuerermäßigung einige Fragen

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    lohnsteuerermäßigung einige Fragen

    Halle zusammen,

    ich habe vor einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2016 zu stellen um meine Fahrtkosten abziehen zu lassen und hätte da ein paar Fragen.

    1. Muss ich grundsätzlich alle Werbungskosten angeben oder reichen nur die Fahrtkosten und den Rest mache ich dann mit der normalen Steuererklärung?
    2. ich habe noch einen Minijobs auf 450€ Basis, ist es notwendig den mit abzugeben?

    und 3. auf Seite 6 der Abschnitt E ist mir nicht ganz klar was dort auszufüllen ist, kann mir diesen mal jemand bitte erklären?

    Vielen Dank im voraus

    #2
    AW: lohnsteuerermäßigung einige Fragen

    1) Nein, mit der Steuererklärung reicht.
    2) Nein
    Mfg

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      #3
      AW: lohnsteuerermäßigung einige Fragen

      3. E darf man nur ausfüllen, wenn man einen zweiten AG hat, bei dem man auf Stkl. 6 arbeitet, und gleichzeitig im ersten Dienstverhältnis unterhalb des dort genannten Betrages verdient, um einen Teil des im ersten Arbeitsverhältnis verpufften Freibetrages auf das zweite Arbeitsverhältnis zu übertragen.

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        #4
        AW: lohnsteuerermäßigung einige Fragen

        Der Lohnsteuerermäßigungsantrag ist nur relevant, um den Lohnsteuerabzug, also Deine Einkommensteuervorauszahlung, für dich günstiger zu gestalten. Endgültig abgerechnet wird mit der Einkommensteuererklärung OHNE jede Bindung an den Lohnsteuerermäßigungsantrag. Wenn Du Dir einen Freibetrag über den Lohnsteuerermäßigungsantrag "besorgst", bist Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr verpflichtet (Abgabetermin 31.05.).

        Ist ja auch logisch: Wenn Du jetzt den Lohnsteuerermäßigungsantrag 2016 abgibst, begehst Du ja eigentlich Hellseherei. Du weißt ja nicht, ob Du ggf. nächstes Jahr noch heiratest und Dich wieder scheiden lässt, ob Dein Arbeitgeber mittlerweile in die andere Deutschlandecke umgezogen bist oder ob Du dreimal den Arbeitgeber wechselst und dadurch ganz andere Werbungskosten hast. Daher muss dann nachher mit der Einkommensteuererklärung 2016 darübergeschaut werden, was tatsächlich war.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: lohnsteuerermäßigung einige Fragen

          Da stellt sich mir noch eine Frage zu dem Thema. Ich habe für das laufende Steuerjahr einen einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt. Dieser soll auch im nächsten Jahr so weiter laufen, da sich an meiner beruflichen Situation nichts geändert hat. Wie übermittel ich das dem FA?
          Muss ich einen erneuten Antrag ausfüllen oder reicht es dort anzurufen, geht das auch online?

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            #6
            AW: lohnsteuerermäßigung einige Fragen

            Hallo,

            Infos zur Lohnsteuermäßigung findest du hier

            http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...efault.php#nr4

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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