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Einkommenssteuer 2014 - Was fehlt?

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    Einkommenssteuer 2014 - Was fehlt?

    Hallo liebe Community.

    Da ich bis heute immer noch nichts von meiner Einkommenssteuererklärung für 2014 gehört habe, habe ich heute mal zum Telefon gegriffen.
    Ich wurde erst mehrmals weitergeleitet und hatte dann eine dermaßen unmotivierte Frau am Telefon, dass ich fast etwas geschockt war :-)

    Ganz kurz zu meiner Situation:
    Student, 2014 kaum Einkommen.
    Gewerbe eröffnet, deshalb muss ich Steuerklärung überhaupt machen.
    Gewerbe im Juni 2015 wieder abgemeldet.

    Jedenfalls gab es wohl ein bisschen Verwirrung wegen meinem Umzug (April 2015).
    Auf mehrfaches Nachfragen wo es denn hakt, war die einzige Antwort die ich bekommen konnte "Sie müssen noch die Feststellung gesonderter Einkünfte einreichen. Den Mantelbogen... Für die Zeit die sie noch in diesem Jahr das Gewerbe angemeldet hatten." Ich dann: "Aber muss ich das nicht erst nächstes Jahr mit der Steuererklärung für 2015 abgeben". Sie: "Achja, stimmt ja. Ich habe das jetzt alles verwechselt mit den Monaten".

    So. Kann mir jemand vielleicht erklären was sie wohl mit "Feststellung gesonderter Einkünfte" meint?
    Ich bin eigentlich der Meinung für 2014 alles eingereicht zu haben. Und für 2015 gebe ich doch jetzt noch nichts ab?

    Danke euch vielmals. Ein Kampf ist das....

    #2
    AW: Einkommenssteuer 2014 - Was fehlt?

    Soweit ich das raus lesen kann:

    Es sind zwei verschiedene Finanzämter für dich zuständig:

    Einkommensteuererklärung beim neuen Wohnsitz-Finanzamt B.

    Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte und Gewinnermittlung beim bisherigen Betriebsstätten -Finanzamt A.
    Diese Erklärung findest du z.B. im ElsterOnline-Portal.
    Mfg

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      #3
      AW: Einkommenssteuer 2014 - Was fehlt?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Ich habe das komplette Jahr 2014 aber noch am alten Wohnsitz gelebt.
      Eingereicht habe ich den Mantelbogen, Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage G und eine EÜR.
      Was fehlt da jetzt - was ist die "Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte und Gewinnermittlung "?

      Danke,

      Canna

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        #4
        AW: Einkommenssteuer 2014 - Was fehlt?

        Schau sie Dir doch einfach mal an.

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommenssteuer 2014 - Was fehlt?

          Ok, mit einigem Googlen habe ich nun herausgefunden dass es dieses Formular gar nicht in Elster gibt. Da kann ich ja lange suchen.

          Und ich meine verstanden zu haben, dass es darum geht die wenn Beitriebsstätte und Wohnort nicht am gleichen Ort sind.
          Das war bei mir aber nie der Fall:
          Ich habe mich zum 1.5.2015 umgemeldet in meiner neuen Wohnung und zum 30.4. das Gewerbe abgemeldet. Insofern gab es das Gewerbe nie an meinem neuen Wohnort. Oder sehe ich da was falsch?
          So oder so - ich denke das kann ja ohnehin nur für 2015 gelten, ich bin ja erst dieses Jahr umgezogen. Insofern war die Information der Sachbearbeiterin heute ja unsinn. Für 2014 müsste alles da sein. Oder verstehe ich das immer noch falsch?

          Danke!

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommenssteuer 2014 - Was fehlt?

            In ElsterFormular gibts das nicht, in anderen Elster-Anwendungen aber schon, wie ja schon Elster-Tester gesagt hat. Du postest halt hier unter Allgemein und Projekt, keiner weiß mit welchem Programm Du arbeitest.

            Und so wie ich Deinen ersten Beitrag hier verstanden hab hat auch diese Sachbearbeiterin Dir gegenüber schon ihren Irrtum eingestanden. Du möchtest aber immer weiter spekulieren, ob sie vielleicht was verwechselt hat :-/

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              #7
              AW: Einkommenssteuer 2014 - Was fehlt?

              Zitat von Canna Beitrag anzeigen
              Ok, mit einigem Googlen habe ich nun herausgefunden dass es dieses Formular gar nicht in Elster gibt. Da kann ich ja lange suchen.
              Hallo Canna,
              das Formular gibt es im Elster Onlineportal -> siehe Beitrag Elster-Tester.
              Und ob du eine Feststellungserklärung abgeben musst, kannst nur du wissen.

              Tschüß

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                #8
                AW: Einkommenssteuer 2014 - Was fehlt?

                Die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter ist in der Abgabenordnung -AO- geregelt.

                Für Einkommensteuererklärungen, die das Jahr 2014 betreffen, ist gemäß § 19 AO das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Steuerpflichtige 2014 überwiegend aufgehalten habe. Wenn dort auch ein Gewerbe ausgeübt wurde, ist das gleiche Finanzamt zuständig, so dass keine gesonderte Feststellungserklärung erforderlich ist ( § 18 i. V. m. § 180 AO).

                Eine Erklärung für 2014 ist bei einem erst 2015 erfolgten Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts richtigerweise an das 2014 zuständige Finanzamt zu übermitteln. Dabei ist es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass der Umzug erst 2015 erfolgt ist, was mit einem Dreizeiler problemlos möglich ist, nachdem die Erklärungsformulare für solche Mitteilungen leider keine Möglichkeit bieten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Einkommenssteuer 2014 - Was fehlt?

                  Was Charlie24 schreibt ist zumindest teilweise falsch.

                  Zuständig für die Einkommensteuer ist immer das akzuelle Wohnsitz-Finanzamt. Das aktuelle Wohnsitz-Finanzamt ist immer auch für die alten Jahre zuständig.
                  § 19 AO bezieht sich immer auf die aktuellen Verhältnisse und nicht auf die Verhältnisse im Veranlagungszeitraum.
                  Siehe auch : § 26 AO

                  Hier stimme ich wieder zu:
                  Das alte Finanzamt (hier Betriebsstätten-Finanzamt ) ist für deine Betriebssteuern zuständig. Hier also mindestens die Gewinnermittlung und ggfs. Umsatzsteuer. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung dürfte meines Erachtens zwar nicht notwendig sein (Begründung siehe: Charlie24), sollte aber direkt mit dem Finanzamt geklärt werden. Einfacher ist es vielleicht sie einfach einzureichen. Geht zb über das ElsterOnline-Portal.
                  Zuletzt geändert von Elster-Tester; 23.10.2015, 08:42.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Einkommenssteuer 2014 - Was fehlt?

                    Da habe ich jetzt die Paragraphen nicht bis zum Ende des 3. Abschnitts gelesen, das war mein Fehler.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Einkommenssteuer 2014 - Was fehlt?

                      Danke für eure Antworten! Ganz toll.

                      @L.E.Fant: Ich möchte ganz sicher nicht immer weiter spekulieren Die Sachbearbeiterin hat sich halt vor allem absolut unverständlich ausgedrückt. Auch nach mehrmaligem Nachfragen konnte sie mir nicht klipp und klar sagen was noch fehlt und wer jetzt was bekommt. Auch nicht welche Unterlagen das neue zuständige Finanzamt jetzt schon hat und welche nicht.
                      Ich habe keinerlei Steuern gezahlt, will also logischerweise auch nichts zurück haben. Und ich habe 2014 keinerlei Einkünfte gehabt die ich versteuern müsste. Insofern ist die Sache ja eigentlich absolut uninteressant. An ewig langem Hin und Her habe ich also sicher kein Interesse. Deshalb versuche ich das mit eurer Hilfe nun zu verstehen und abzuhaken und danke euch für eure Geduld.

                      Ich fasse also zusammen: Einkommenssteuer geht immer an das aktuelle FA und alles das Gewerbe betreffend (EÜR zum Beispiel) an das neue FA. Korrekt?
                      Der Anhang G geht auch an das aktuelle FA weil er halt mit am Mantebogen hängt ja?

                      Danke!

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