Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verluste aus erloschener OHG

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verluste aus erloschener OHG

    Hallo,
    bis 12/2012 hatten mein Mann und ich eine OHG. Die haben wir aufgelöst, der Steuerberater hat eine Schlussbilanz zum 31.12.2012 erstellt. Danach hatten wir noch Zahlungsausfälle von Schuldnern zu tragen (bis 2014) und den Minusbetrag auf dem Firmenkonto zurückzuzahlen. Für 2013 hat der Steuerberater dies nicht berücksichtigt. Für 2014 mache ich unsere Erklärung aus Kostengründen selbst, mit einer Steuersoftware. Ich kann doch die nachträglichen Verluste absetzen? Aber wie?
    Danke im Voraus!

    #2
    AW: Verluste aus erloschener OHG

    Diese Verluste sollten doch schon in der Schlussbilanz enthalten sein und dürfen daher auch nicht doppelt angesetzt werden.

    Ansonsten gilt wie immer :

    Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Wenden Sie sich daher bitte an den Steuerberater Ihres Vertrauens.

    Dies hier ist lediglich ein Elster-Form und mit Elster hat Ihre Frage wenig bis nichts zu tun.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Verluste aus erloschener OHG

      Oh, entschuldigung, ich wollte das Forum nicht missbrauchen. Hatte vorher eine ähnliche Frage hier entdeckt und dachte, dies sei der richtige Platz. Mittlerweile ist ein Termin bei einem neuen StB ausgemacht ...

      MfG

      Kommentar

      Lädt...
      X