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Verlustvortrag nachträglich beantragen (Devisenhandel)

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    Verlustvortrag nachträglich beantragen (Devisenhandel)

    Hallo,
    ich würde gern wissen, wie ich meine Gewinne aus dem Devisenhandel versteuern muss, dazu folgendes Beispiel mit fiktiven Zahlen.

    Ich habe in den Jahren 2012, 2013, 2014 und bis September 2015 Verluste mit Devisenhandel i.H.v. 10.000 EUR gemacht, davon 4.000 in 2015.

    Jetzt habe ich im Oktober 2015 aber 15.000 Gewinn gemacht.

    Angenommen das bleibt genau so bis zum Jahresende, muss ich

    a) 15.000 oder
    b) nur die Differenz aus Gewinn und Gesamtverlust (=5.000) oder
    c) nur die Differenz aus Gewinn Verlust 2015 (=11.000)
    versteuern?

    Einen Verlustvortrag habe ich bisher nie beantragt, kann ich das auch noch nachträglich machen, damit ich nur die 5.000 versteuern muss?

    Danke!

    #2
    AW: Verlustvortrag nachträglich beantragen (Devisenhandel)

    Grundsätzlich gilt :
    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.
    Das heißt, dass in die Steuererklärung 2015 nur die Verluste und Gewinne aus 2015 kommen.
    Also Lösung c).

    Ausnahmen :
    Bei inländischen Banken erfolgt der Verlustausgleich innerhalb der Bank automatisch. Du musst nur die Steuerbescheinigung in die Steuererklärung übernehmen.

    Bei einer ausländischen Bank hättest du die Verluste in der entsprechenden Steuererklärung beantragen müssen. Wenn die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist, dann hast du wohl Pech gehabt.

    Weitere Auskünfte erteilt der Steuerberater deines Vertrauens. Mit Elster jedenfalls hat deine Frage nichts zu tun.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 28.10.2015, 22:44.
    Mfg

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      #3
      AW: Verlustvortrag nachträglich beantragen (Devisenhandel)

      Bei einer ausländischen Bank hättest du die Verluste in der entsprechenden Steuererklärung beantragen müssen.
      Falls für die fraglichen Jahre überhaupt eine Steuererklärung abgegeben wurde!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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