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    Umsatzsteuer Rückwirkend von Kunden einfordern

    Hallo Ihr Lieben,

    ich bin seit 2 Jahren Selbstständig, bis heute war alles ziemlich einfach (Buchführung, Gehälter etc..). Nach dem letzten Bescheid, habe ich nun doch mal einen Steuerberater drüber schauen lassen. Festgestellt wurde das ich seit dem 01.01.2015 kein Kleinunternehmer bin. So jetzt haben wir fast November, seine empfehlung alle Rechnungen aus diesem Jahr stornieren und neu schreiben mit MwSt. ausweisung. So weit so gut, nun liegen alle Rechnungen vor mir und irgendwie bin ich unsicher. Die Erklräung war in etwa so:

    Rechnung A stornieren ... Neue Rechnung schreiben mit MwSt., den bereits bezahlten Betrag aus Rechnugn A berücksichten ... zum Kunden schicken mit einer jeweiligen Information

    Klingt ja eigentlich logisch, sollte das so hinhauen, bleibt noch die Frage, muss jede Rechnung einzeln behandelt werden oder könnte man auch Quartalsmässig oder sogar alle Rechnungen eines Kunden zusammen fassen?

    Ich freue mich auf Antwort
    Liebe Grüße
    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere mich gern hätten.

    #2
    AW: Umsatzsteuer Rückwirkend von Kunden einfordern

    Die Frage hat doch mit dem Projekt Elster rein gar nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Umsatzsteuer Rückwirkend von Kunden einfordern

      Das ist eine steuerrechtliche und keine elsterbezogene Frage, die du daher besser deinem Steuerberater statt einem Elster-Forum stellst.

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        #4
        AW: Umsatzsteuer Rückwirkend von Kunden einfordern

        Entschuldigt Leute, aber Elster ist eine Steuersoftware und es hätte ja durchaus sein können, das hier gerade jemand ist der sich damit auskennt. ;-)

        Aber trotzdem Danke für den Hinweis.
        Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere mich gern hätten.

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuer Rückwirkend von Kunden einfordern

          Hallo,

          ich verstehe deine FRage nicht (nicht weil sie NICHTS mit Elster zu tun hat) Zitat:

          seine empfehlung alle Rechnungen aus diesem Jahr stornieren und neu schreiben mit MwSt. ausweisung. So weit so gut, nun liegen alle Rechnungen vor mir und irgendwie bin ich unsicher. Die Erklräung war in etwa so:

          Rechnung A stornieren ... Neue Rechnung schreiben mit MwSt., den bereits bezahlten Betrag aus Rechnugn A berücksichten ...

          Da warst du beim Steuerberater und die naheliegende Frage - Zitat

          -muss jede Rechnung einzeln behandelt werden oder könnte man auch Quartalsmässig oder sogar alle Rechnungen eines Kunden zusammen fassen?

          stelst du ihm nicht?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Umsatzsteuer Rückwirkend von Kunden einfordern

            Zitat von Itzi Beitrag anzeigen
            Entschuldigt Leute, aber Elster ist eine Steuersoftware und es hätte ja durchaus sein können, das hier gerade jemand ist der sich damit auskennt. ;-)

            Aber trotzdem Danke für den Hinweis.
            Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das eindeutig regelt wer steuerberatend tätig werden darf und wer nicht.

            Wir hier dürfen das nicht. Daher machen wir es auch nicht, und zwar unabhängig davon, ob wir es wissen oder könnten.
            Mfg

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              #7
              AW: Umsatzsteuer Rückwirkend von Kunden einfordern

              Da warst du beim Steuerberater und die naheliegende Frage - Zitat

              -muss jede Rechnung einzeln behandelt werden oder könnte man auch Quartalsmässig oder sogar alle Rechnungen eines Kunden zusammen fassen?
              Ich hatte im ersten Augenblick nicht daran gedacht, ich habe quasi nur die Verwaltungsarbeiten gesehen, als er mit erzählen anfing. Ist Menschlich^^

              Die Gesetze kenne ich, aber man darf nach Erfahrungen fragen, wie in der Regel solche Dinge gehandhabt werden.
              Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere mich gern hätten.

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