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Anlage AV Kinderzulage

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    Anlage AV Kinderzulage

    Hallo ihr Lieben,
    ich habe ein Problem mit der Anlage AV und der Kinderzulage.
    Ich war bisher der Meinung ich müsse in Zeile 22 die Kinder eintragen. Nun habe ich bemerkt dass die Kinder nur eingetragen werden wenn der/die Väter die Kinderzulage erhalten sollen?
    Allerdings war ich der Meinung das funktioniert nur bei Verheirateten Eltern. Die Erklärung dort ist etwas missverständlich beschrieben.
    Wenn ich die Eintragung nicht mache und berechnen lasse kommt einiges mehr an Erstattung bei raus.
    Ich bin verwirrt, habe ich jetzt Jahrelang Gelr verschenkt?
    ICh hoffe ihr könnt mich aufklären.
    Danke

    #2
    AW: Anlage AV Kinderzulage

    Die Zeilen 21 und 22 sind nur für Verheiratete/Verpartnerte, die nicht dauernd getrennt leben, gedacht. Das steht ja auch als Bemerkung dort.

    Andere Berechtigte tragen die Anzahl der Kinder in die Zeilen 23 oder 24 ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage AV Kinderzulage

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Zeilen 21 und 22 sind nur für Verheiratete/Verpartnerte, die nicht dauernd getrennt leben, gedacht. Das steht ja auch als Bemerkung dort.

      Andere Berechtigte tragen die Anzahl der Kinder in die Zeilen 23 oder 24 ein.
      Ohje ja ich meine natürlich die Zeile 23 :-(

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        #4
        AW: Anlage AV Kinderzulage

        Wenn ich die Eintragung nicht mache und berechnen lasse kommt einiges mehr an Erstattung bei raus.
        Weil das Programm dann davon ausgeht, dass du keine Kinder hast und dementsprechend weder Kindergeld noch eine Kinderzulage erhalten hast, was aber ja wohl nicht stimmt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage AV Kinderzulage

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Weil das Programm dann davon ausgeht, dass du keine Kinder hast und dementsprechend weder Kindergeld noch eine Kinderzulage erhalten hast, was aber ja wohl nicht stimmt.
          Müsste dann nicht die Erstattung geringer sein statt höher.
          Ist die Zeile 23 nicht nur dazu da um die Kinderzulage auf den Vater zu übertragen.
          Es gab ja in beiden Fällen auch keine Fehlermeldung wegen der Kinder.

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            #6
            AW: Anlage AV Kinderzulage

            Zitat von Kolibri123 Beitrag anzeigen
            Müsste dann nicht die Erstattung geringer sein statt höher.
            Ist die Zeile 23 nicht nur dazu da um die Kinderzulage auf den Vater zu übertragen.
            Zur ersten Frage: Nein, weil welches Steuerprogramm auch immer du verwendest, du uns aber nicht beliebtest mitzuteilen und dann noch im AG-Forum zur LStB gepostet hat, dieses dann (zu recht) davon ausgeht, dass du die Kinderzulage kriegst, die dann wegen der Günstigerprüfung auf die ESt draufgeschlagen wird.
            Zur zweiten Frage: Nein, wieso?

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              #7
              AW: Anlage AV Kinderzulage

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Zur ersten Frage: Nein, weil welches Steuerprogramm auch immer du verwendest, du uns aber nicht beliebtest mitzuteilen und dann noch im AG-Forum zur LStB gepostet hat, dieses dann (zu recht) davon ausgeht, dass du die Kinderzulage kriegst, die dann wegen der Günstigerprüfung auf die ESt draufgeschlagen wird.
              Zur zweiten Frage: Nein, wieso?
              Welches Steuerprogamm ich verwende? Elster, was sollte ich sonst hier.
              Den Rest habe ich leider nicht verstanden.

              Wieso? Weiß ich nicht, ich habe es so verstanden, deshalb frage ich hier um Rat.

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                #8
                AW: Anlage AV Kinderzulage

                Es gab ja in beiden Fällen auch keine Fehlermeldung wegen der Kinder.
                Das besagt aber nicht, dass gemachte Angaben vollständig und richtig sind. Die programminterne Fehlerprüfung ist auf die Plausibilität beschränkt und auch nicht in allen Punkten perfekt.

                Wenn ich mein letztes noch vorhandenes Kind einfach weglasse, dann rechnet mein Steuerprogramm auch eine höhere Steuererstattung aus. Der Unterschied entspricht genau der bereits gewährten Kinderzulage, die dann bei der Günstigerprüfung unter den Tisch fallen würde, weil das Programm ja nicht von sich aus wissen kann, dass ich Anspruch auf eine Kinderzulage habe.

                Nachtrag: Elster ist kein Steuerprogramm, sondern ein Verfahren. Steuerprogramme sind z. B. ElsterFormular oder das WISO-Steuersparbuch oder auch das ElsterOnline-Portal.

                Günstigerprüfung bedeutet im vorliegenden Fall: Die Sparbeiträge zu Riester-Verträgen werden rechnerisch als Sonderausgaben berücksichtigt. Daraus ergibt sich rechnerisch eine Steuerersparnis. Davon werden die Grund- und Kinderzulagen abgezogen. Sind diese höher als die rechnerische Steuerersparnis, gibt es bei der Steuer gar nichts, sonst die verbleibende positive Differenz. Jetzt verstanden?
                Zuletzt geändert von Charlie24; 30.10.2015, 14:29.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage AV Kinderzulage

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das besagt aber nicht, dass gemachte Angaben vollständig und richtig sind. Die programminterne Fehlerprüfung ist auf die Plausibilität beschränkt und auch nicht in allen Punkten perfekt.

                  Wenn ich mein letztes noch vorhandenes Kind einfach weglasse, dann rechnet mein Steuerprogramm auch eine höhere Steuererstattung aus. Der Unterschied entspricht genau der bereits gewährten Kinderzulage, die dann bei der Günstigerprüfung unter den Tisch fallen würde, weil das Programm ja nicht von sich aus wissen kann, dass ich Anspruch auf eine Kinderzulage habe.
                  Ok vielen Dank für die Aufklärung.
                  Dann war es ja doch so richtig wie ich es schon gemacht hatte.
                  Lg

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                    #10
                    AW: Anlage AV Kinderzulage

                    Zitat von Kolibri123 Beitrag anzeigen
                    Welches Steuerprogamm ich verwende? Elster, was sollte ich sonst hier.
                    Elster ist eine Schnittstelle, die von Dutzenden Programmen unterstützt wird. Selbst wenn du uns damit sagen willst, dass du kein kommerzielles Programm nimmst, ob du nun ElsterFormular oder ElsterOnline nimmst, wissen wir immer noch nicht.

                    Und du bist seit 20 Monaten hier registriert. Seitdem keine Zeit gehabt, die Beschreibung zu diesem Unterforum durchzulesen?


                    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
                    (6 Betrachter)

                    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden.

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                      #11
                      AW: Anlage AV Kinderzulage

                      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                      Elster ist eine Schnittstelle, die von Dutzenden Programmen unterstützt wird. Selbst wenn du uns damit sagen willst, dass du kein kommerzielles Programm nimmst, ob du nun ElsterFormular oder ElsterOnline nimmst, wissen wir immer noch nicht.

                      Und du bist seit 20 Monaten hier registriert. Seitdem keine Zeit gehabt, die Beschreibung zu diesem Unterforum durchzulesen?
                      Ach ich bin im falschen Forum gelandet und dass soll dann Grund genug sein mich dumm anzublubbern?
                      Und nur weil ich schon 20 Monate registriert und damals schon einmal eine Frage gestellt habe soll ich mich jetzt laufend damit auseinandersetzten?
                      Wo ist ihr Problem? Worum es geht steht im Titel, wen es nicht interessiert kann es überlesen, wenn ich ich keine Anwort bekommen hätte weil es das falsche Unterforum ist, wäre dass wohl mein Problem.

                      Mit erschließt sich auch nicht wieso es hier relevant sein sollte mit welchem Programm ich arbeite, Zeile 23 bleibt Zeile 23.
                      Solch Klugscheißergehabe ist einfach nur peinlich und überflüssig.

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                        #12
                        AW: Anlage AV Kinderzulage

                        Nur weil du nicht lesen kannst, musst du jetzt die anderen Helfer hier nicht blöd anmachen. ..
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Anlage AV Kinderzulage

                          Zitat von Kolibri123 Beitrag anzeigen
                          Ach ich bin im falschen Forum gelandet und dass soll dann Grund genug sein mich dumm anzublubbern?
                          Und nur weil ich schon 20 Monate registriert und damals schon einmal eine Frage gestellt habe soll ich mich jetzt laufend damit auseinandersetzten?
                          Wo ist ihr Problem? Worum es geht steht im Titel, wen es nicht interessiert kann es überlesen, wenn ich ich keine Anwort bekommen hätte weil es das falsche Unterforum ist, wäre dass wohl mein Problem.

                          Mit erschließt sich auch nicht wieso es hier relevant sein sollte mit welchem Programm ich arbeite, Zeile 23 bleibt Zeile 23.
                          Solch Klugscheißergehabe ist einfach nur peinlich und überflüssig.
                          Man oh man, jetzt sag uns endlich bitte, welches Steuerprogramm Du benutzt, da es ein Programm namens Elster noch nie gegeben hat. Wenn du es nicht sagen WILLST, obwohl dich hier jeder danach gefragt hat, weil man nur dann Dir gut passende Antworten geben kann, dann lasse die Fragerei hier besser sein und fange hier nicht mit Sprüchen wie Klugscheißerei an. Die Frage hat seinen Sinn und das sollte dir hier mittlerweile aufgegangen sein nach 20 Monaten Registrierung. Jedes Steuerprogramm reagiert nun mal tw. etwas anders. Das ist genauso, wie wenn Du etwas zu einem Textverarbeitungsprogramm fragst in einem Forum von Microsoft und nach gefühlten 20 Postings Du endlich damit herausrückst, dass Du Libreoffice verwendest, bei dem es die von Dir erwähnte Funktion vielleicht gar nicht gibt. Kapiert ?
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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