Hallo liebes Forum,
ich brauche bitte eure Hilfe in Sachen Verlustvortrag. Es geht dabei um meine Tochter, die vergangenen Sommer ihre Erstausbildung beendet hat. Es ist folgender Sachverhalt:
Die Ausbildungsvergütung war leider sehr niedrig, lag bei weniger als 300,- EUR im Monat. Folgedessen hat sie in den 3 Jahren Ausbildung keinen Cent Lohnsteuer bezahlt, sondern sogar vom Arbeitsamt eine Ausbildungsbeihilfe in Höhe von ca. 180,-- EUR im Monat erhalten. Ansonsten hatte sie keine Einkünfte! Werbungskosten hingegen sind nicht gerade wenig angefallen: Weg zur Ausbildungsstätte, Weg zur Berufsschule, Lehrmaterial (hat leider der Arbeitgeber nicht bezahlt). Sie musste sogar von Zuhause ausziehen, da der Ausbildungsbetrieb über 100 Kilometer entfernt war.
Meine Tochter hat nun für die Ausbildungsjahre eine Lohnsteuererklärung abgegeben und einen Verlustvortrag der Werbungskosten beantragt. In den Steuerbescheiden vom Finanzamt fand sich hierzu leider keinerlei Eintrag oder Bemerkung. Also hat meine Tochter Widerspruch eingelegt und nochmals um Verlustvortrag gebeten. Daraufhin kam vom Finanzamt ein Brief mit exakt folgendem Wortlaut:
"Ihre o.g. Einsprüche sind insoweit nicht nachvollziehbar, als sämtliche Aufwendungen berücksichtigt wurden. Wegen geringfügiger Einkünfte ergibt sich jedoch keine steuerliche Auswirkung. Ich gehe davon aus, dass Sie den Sachverhalt nicht richtig interpretieren.
Auch sind die Einsprüche dem Grunde nach unzulässig, da sich keinefestzusetzende Steuer ergeben hat. Auch liegen keine Sachverhalte vor, welche ein Ruhen der Einspruchsverfahren anzeigen würden."
Das Finanzamt empfiehlt ihr, dass sie die Widersprüche zurückzieht.
Jetzt bin ich mit meinem Latein am Ende. Kann mir dazu jemand Hilfe geben, was meine Tochter nun tun soll?
Ich hoffe sehr auf eure Hilfe und bedanke mich im voraus ganz herzlich.
Gruß
Roland
ich brauche bitte eure Hilfe in Sachen Verlustvortrag. Es geht dabei um meine Tochter, die vergangenen Sommer ihre Erstausbildung beendet hat. Es ist folgender Sachverhalt:
Die Ausbildungsvergütung war leider sehr niedrig, lag bei weniger als 300,- EUR im Monat. Folgedessen hat sie in den 3 Jahren Ausbildung keinen Cent Lohnsteuer bezahlt, sondern sogar vom Arbeitsamt eine Ausbildungsbeihilfe in Höhe von ca. 180,-- EUR im Monat erhalten. Ansonsten hatte sie keine Einkünfte! Werbungskosten hingegen sind nicht gerade wenig angefallen: Weg zur Ausbildungsstätte, Weg zur Berufsschule, Lehrmaterial (hat leider der Arbeitgeber nicht bezahlt). Sie musste sogar von Zuhause ausziehen, da der Ausbildungsbetrieb über 100 Kilometer entfernt war.
Meine Tochter hat nun für die Ausbildungsjahre eine Lohnsteuererklärung abgegeben und einen Verlustvortrag der Werbungskosten beantragt. In den Steuerbescheiden vom Finanzamt fand sich hierzu leider keinerlei Eintrag oder Bemerkung. Also hat meine Tochter Widerspruch eingelegt und nochmals um Verlustvortrag gebeten. Daraufhin kam vom Finanzamt ein Brief mit exakt folgendem Wortlaut:
"Ihre o.g. Einsprüche sind insoweit nicht nachvollziehbar, als sämtliche Aufwendungen berücksichtigt wurden. Wegen geringfügiger Einkünfte ergibt sich jedoch keine steuerliche Auswirkung. Ich gehe davon aus, dass Sie den Sachverhalt nicht richtig interpretieren.
Auch sind die Einsprüche dem Grunde nach unzulässig, da sich keinefestzusetzende Steuer ergeben hat. Auch liegen keine Sachverhalte vor, welche ein Ruhen der Einspruchsverfahren anzeigen würden."
Das Finanzamt empfiehlt ihr, dass sie die Widersprüche zurückzieht.
Jetzt bin ich mit meinem Latein am Ende. Kann mir dazu jemand Hilfe geben, was meine Tochter nun tun soll?
Ich hoffe sehr auf eure Hilfe und bedanke mich im voraus ganz herzlich.
Gruß
Roland
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