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Umzugskosten / Doppelzahlung geltend machen?

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    Umzugskosten / Doppelzahlung geltend machen?

    Hallo,
    ich bin grade dabei meine Steuererklärung 2014 zu machen (ich weiß ich bin spät dran)
    Kurz zu meinen Daten:
    Ich bin im Juli 2013 nach meiner Ausbildung in eine WG (WG1) gezogen. Dort war ich bis November 2013 und bin dann in eine andere WG (WG2) gezogen. Im Januar 2014 habe ich eine eigene Wohnung gefunden und bin im Februar dort eingezogen. Gemeldet war ich in WG1, in der zweiten war ich nie gemeldet (keine Zeit gefunden bzw bin dann ja eh recht schnell ausgezogen). Ich musste damals 3 Monate doppelt zahlen weil ich für mein Zimmer keinen Nachmieter gefunden hab.
    Jetzt zu meiner Frage:
    Kann ich den Umzug von WG2 in meine eigene Wohnung und die doppelte Mitzahlung geletend machen oder geht das nicht weil ich dort nicht gemeldet war?

    Danke schonmal vorab

    #2
    AW: Umzugskosten / Doppelzahlung geltend machen?

    Hallo,

    warum willst du das als Arbeitgeber wissen?
    Oder willst du es in die Lohnsteuerbescheinigung eines deiner Arbeitnehmer eintragen?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Umzugskosten / Doppelzahlung geltend machen?

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      warum willst du das als Arbeitgeber wissen?
      Oder willst du es in die Lohnsteuerbescheinigung eines deiner Arbeitnehmer eintragen?

      Gruß FIGUL
      Habe es bereits verschoben.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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      Kommentar


        #4
        AW: Umzugskosten / Doppelzahlung geltend machen?

        Ich musste damals 3 Monate doppelt zahlen weil ich für mein Zimmer keinen Nachmieter gefunden hab.
        Und was hat die Frage jetzt mit dem Projekt Elster -Elektronische Steuererklärung- zu tun?

        Waren deine diversen Umzüge überhaupt beruflich veranlasst?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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