Neuling

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Neuling

    Zitat von Fthcydr Beitrag anzeigen
    Ich habe Einzelveranlagung angeklickt
    Einzelveranlagung von Ehegatten? Wie kann das sein? Hast Du nicht gesagt:

    Zitat von Fthcydr Beitrag anzeigen
    Wir sind seit 2008 getrennt
    ?

    Ich hatte ja auch schon geantwortet:

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    für die Jahre in denen Ihr noch zusammen wart geht noch getrennte Veranlagung

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Neuling

    Ich habe die Rechnung aber 2014 erhalten und gezahlt.
    2014 ist richtig!

    Das Programm auf der Elster-CD ist ElsterFormular. Nach der Installation solltest du sofort ein Update machen, da die CD-Version in der Regel bereits veraltet ist.

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  • Fthcydr
    antwortet
    AW: Neuling

    Vielen Dank an alle füt die schnellen Antwirten..

    Ich benutze die ELSTER CD...

    Wir sind seit 2008 getrennt. Ich habe Einzelveranlagung angeklickt.

    Meine Rechnung für die Zahnkosten sind von 2013. Ich habe die Rechning aber 2014 erhalten und gezahlt. Kann ich 2014 geltend machen oder muss 2013 sein---


    Danke

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Neuling

    1. Richtig!

    2. Ja, 2011 bis 2014 gehen noch, 2011 eilt schon etwas, die muss bis Ende 2015 übermittelt sein.

    3. Die Anlagen N, Kind und Vorsorgeaufwand, falls Unterhalt an die Ehefrau geleistet wird, eventuell noch weitere.

    Wenn die Trennung bereits vor 2011 erfolgt ist, musst du nur das Datum bei Dauernd getrennt lebend seit: im Hauptvordruck eintragen. Ansonsten, also bei einer Trennung im Jahr 2011 oder später kommt es darauf an, wie ihr euch anlässlich der Trennung verständigt habt.

    4. Krankheitskosten sind im Hauptvordruck unter Andere außergewöhnliche Belastungen einzutragen, wobei sie sich nur auswirken, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

    5. Die Steuerberechnung von ElsterFormular bzw. des ElsterOnline-Portals ist in der Regel sehr genau! Elster ist kein Programm, sondern ein Verfahren, du solltest deshalb immer das konkret benutzte Steuerprogramm angeben oder gleich im richtigen Unterforum posten.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Neuling

    2) ja, für 2011 noch bis 31.12.2015

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Neuling

    1. genau

    2. Hast's probiert? Welche Software verwendest Du überhaupt? Du hast hier unter Allgemein und Projekt gepostet!

    3. Natürlich noch die Anlage Vorsorgeaufwand

    Ja, für die Jahre in denen Ihr noch zusammen wart geht noch getrennte Veranlagung. Dein(e) Frau/Mann muss dann auch eine Steuererklärung machen.

    4. Was sagt denn die Programmhilfe?

    5. 100 %

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  • Fthcydr
    hat ein Thema erstellt Neuling.

    Neuling

    Hallo Leute,

    vorab eine Entschuldigung wenn ich vielleich dumme Fragen stelle, bin aber absoluter Neuling.

    So meine Fragen:

    1 . Ich habe keine Steuernummer, habe auf dem Antrag neue Nummer beantragen angeklickt. Ich nehem an richtig oder?

    2. Ich muss für 2011 bis 2014 Einkommessteuererklärung machen, geht das noch? Zur DErklärung ich bin nicht selbstständig, bin also arbeitnehmer.

    3. Ich bin getrennt lebend und habe ein Kind. Welche Anlagen brauche ich?

    Ich glaube Anlage Kind, Anlage N da ich sonst keinerlei Einkommen weder Anlagen o-#. habe sonst nichts oder ??

    Ich muss getrennte Veranlagung anklicken glaube ich...

    4. Ich habe meine Zähne machen lassen wo muss ich das eintragen...

    5. Wie genau ist die Steuerberchnung von ELSTER?


    Vielen Dank im voraus...


    LG Fatih
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