Hallo liebe Mitglieder,
dieses Jahr steht meine erste freiwilige Steuererklärung an und habe einige Fragen.
Ich hoffe, euch stört es nicht zu sehr, dass ich selber keine Erfahrungen einbringen kann und erstmal Wissen "schnorren" muss
Kurz ein paar Daten:
Studium von 2008 bis 2012 in Bayern
Ab 02.2012 Arbeitnehmer Firma A
Ab 08.2014 Arbeitnehmer Firma B
Vom Finanzamt wurden folgende Verlustvorträge ausgerechnet
2008: leider keiner, da ich die Frist verpennt habe
2009: 900€
2010: 1200€
2011: 1400€
Folgende Infos habe ich recherchiert:
"Hatten Sie im Jahr des Verlustanfalls keine Steuererklärung abgegeben, ist noch nachträglich eine gesonderte Verlustfeststellung für dieses Jahr möglich. Diese ist aber nur innerhalb der Feststellungsfrist von i.d.R. sieben Jahren möglich (BFH-Urteil vom 10.7.2008, IX R 86/07, BFH/NV 2009 S. 363). Die 7-Jahres-Frist errechnet sich aus dreijähriger Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO plus vierjähriger Festsetzungsfrist gemäß § 170 Abs. 1 AO). Nach Ablauf der Feststellungsfrist ist eine Verlustfeststellung nur noch im Ausnahmefall des § 181 Abs. 5 Satz 1 AO möglich (§ 10 d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 EStG; § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG)."
Verstehe ich das richtig: Ein Verlust entsteht, wenn die Ausgaben (Studiumskosten) größer sind als die Einnahmen (als Student keine). Der Verlustvortrag ist eine fixe Summe die das Finanzamt errechnet.
Hat es nun Auswirkungen ob ich die Verlustsumme für die Steuererklärung von 2009 angebe, oder ob ich noch zB 4 Jahre warte? Falls ja, wie wirkt sich dieser Unterschied aus?
Mein Verdienst lag 2012 bei ca. 48000 Jahresbrutto. Verfällt der Verlustbeitrag wenn ich diesen erst im Jahr 2012 angebe?
Ab 2012 kommen noch Werbungskosten (Pendlerpauschale) hinzu. Welche Auswirkung hat dies auf die Verlust/Gewinn Rechnung?
Ich weiß, dass ihr keine Steuerberatungshilfe geben dürft. Bitte nur um ja/nein ob ich richtig liege
Zu Elsteronlineportal: Reicht es wenn ich lediglich den Haken bei Verlust in der Anlage setzte? Den Verlustvortragsbetrag kennt ja sicherlich das FA.
Ich danke euch schonmal herzlich.
dieses Jahr steht meine erste freiwilige Steuererklärung an und habe einige Fragen.
Ich hoffe, euch stört es nicht zu sehr, dass ich selber keine Erfahrungen einbringen kann und erstmal Wissen "schnorren" muss
Kurz ein paar Daten:
Studium von 2008 bis 2012 in Bayern
Ab 02.2012 Arbeitnehmer Firma A
Ab 08.2014 Arbeitnehmer Firma B
Vom Finanzamt wurden folgende Verlustvorträge ausgerechnet
2008: leider keiner, da ich die Frist verpennt habe
2009: 900€
2010: 1200€
2011: 1400€
Folgende Infos habe ich recherchiert:
"Hatten Sie im Jahr des Verlustanfalls keine Steuererklärung abgegeben, ist noch nachträglich eine gesonderte Verlustfeststellung für dieses Jahr möglich. Diese ist aber nur innerhalb der Feststellungsfrist von i.d.R. sieben Jahren möglich (BFH-Urteil vom 10.7.2008, IX R 86/07, BFH/NV 2009 S. 363). Die 7-Jahres-Frist errechnet sich aus dreijähriger Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO plus vierjähriger Festsetzungsfrist gemäß § 170 Abs. 1 AO). Nach Ablauf der Feststellungsfrist ist eine Verlustfeststellung nur noch im Ausnahmefall des § 181 Abs. 5 Satz 1 AO möglich (§ 10 d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 EStG; § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG)."
Verstehe ich das richtig: Ein Verlust entsteht, wenn die Ausgaben (Studiumskosten) größer sind als die Einnahmen (als Student keine). Der Verlustvortrag ist eine fixe Summe die das Finanzamt errechnet.
Hat es nun Auswirkungen ob ich die Verlustsumme für die Steuererklärung von 2009 angebe, oder ob ich noch zB 4 Jahre warte? Falls ja, wie wirkt sich dieser Unterschied aus?
Mein Verdienst lag 2012 bei ca. 48000 Jahresbrutto. Verfällt der Verlustbeitrag wenn ich diesen erst im Jahr 2012 angebe?
Ab 2012 kommen noch Werbungskosten (Pendlerpauschale) hinzu. Welche Auswirkung hat dies auf die Verlust/Gewinn Rechnung?
Ich weiß, dass ihr keine Steuerberatungshilfe geben dürft. Bitte nur um ja/nein ob ich richtig liege
Zu Elsteronlineportal: Reicht es wenn ich lediglich den Haken bei Verlust in der Anlage setzte? Den Verlustvortragsbetrag kennt ja sicherlich das FA.
Ich danke euch schonmal herzlich.
Kommentar