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Neuling bittet um Rat

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    Neuling bittet um Rat

    Hallo liebe Mitglieder,

    dieses Jahr steht meine erste freiwilige Steuererklärung an und habe einige Fragen.
    Ich hoffe, euch stört es nicht zu sehr, dass ich selber keine Erfahrungen einbringen kann und erstmal Wissen "schnorren" muss

    Kurz ein paar Daten:
    Studium von 2008 bis 2012 in Bayern
    Ab 02.2012 Arbeitnehmer Firma A
    Ab 08.2014 Arbeitnehmer Firma B

    Vom Finanzamt wurden folgende Verlustvorträge ausgerechnet
    2008: leider keiner, da ich die Frist verpennt habe
    2009: 900€
    2010: 1200€
    2011: 1400€

    Folgende Infos habe ich recherchiert:
    "Hatten Sie im Jahr des Verlustanfalls keine Steuererklärung abgegeben, ist noch nachträglich eine gesonderte Verlustfeststellung für dieses Jahr möglich. Diese ist aber nur innerhalb der Feststellungsfrist von i.d.R. sieben Jahren möglich (BFH-Urteil vom 10.7.2008, IX R 86/07, BFH/NV 2009 S. 363). Die 7-Jahres-Frist errechnet sich aus dreijähriger Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO plus vierjähriger Festsetzungsfrist gemäß § 170 Abs. 1 AO). Nach Ablauf der Feststellungsfrist ist eine Verlustfeststellung nur noch im Ausnahmefall des § 181 Abs. 5 Satz 1 AO möglich (§ 10 d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 EStG; § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG)."


    Verstehe ich das richtig: Ein Verlust entsteht, wenn die Ausgaben (Studiumskosten) größer sind als die Einnahmen (als Student keine). Der Verlustvortrag ist eine fixe Summe die das Finanzamt errechnet.
    Hat es nun Auswirkungen ob ich die Verlustsumme für die Steuererklärung von 2009 angebe, oder ob ich noch zB 4 Jahre warte? Falls ja, wie wirkt sich dieser Unterschied aus?
    Mein Verdienst lag 2012 bei ca. 48000 Jahresbrutto. Verfällt der Verlustbeitrag wenn ich diesen erst im Jahr 2012 angebe?
    Ab 2012 kommen noch Werbungskosten (Pendlerpauschale) hinzu. Welche Auswirkung hat dies auf die Verlust/Gewinn Rechnung?

    Ich weiß, dass ihr keine Steuerberatungshilfe geben dürft. Bitte nur um ja/nein ob ich richtig liege

    Zu Elsteronlineportal: Reicht es wenn ich lediglich den Haken bei Verlust in der Anlage setzte? Den Verlustvortragsbetrag kennt ja sicherlich das FA.

    Ich danke euch schonmal herzlich.
    Zuletzt geändert von placib87; 10.11.2015, 11:27.

    #2
    AW: Neuling bittet um Rat

    Ein paar Aussagen, die ggf. Deine Fragen beantworten:

    Es gilt das Prinzip, dass Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung erklärt werden müssen, in denen sie eingehen oder abfließen.

    Ein festgestellter Verlust wird nach Deiner Wahl entweder ein Jahr zurückgetragen (= z.B. von 2009 nach 2008, also bei Dir wenig sinnvoll) oder ins nächste Jahr vorgetragen (= z.B. von 2009 nach 2010). Wenn im Vortragsjahr Gewinne (= positiver Gesamtbetrag der Einkünfte) vorliegt, MUSS damit verrechnet werden. Wenn was übrig bleibt, wird das weiter vorgetragen.

    Wenn Du für 2008 noch überhaupt keine Steuererklärungen eingereicht hast und noch keinen Steuerbescheid hast, kannst Du für 2008 zwar keine Einkommensteuererklärung mehr einreichen, da verjährt, einen Antrag auf Feststellung eines Verlustvortrags (= selbes Formular, anderes Kreuz ganz oben) kannst Du noch bis zum 31.12.2015 (EINGANG beim Finanzamt) stellen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Neuling bittet um Rat

      Es gilt das Prinzip, dass Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung bzw. dem Verlustfeststellungsantrag für das Jahr erklärt werden müssen, in dem sie eingehen oder abfließen.

      Damit es jeder versteht!

      Fixe Summen beim Verlustvortrag gibt es natürlich nicht! Maßgeblich ist allein der Saldo zwischen Einnahmen und Werbungskosten. Beispiel: Einnahmen 2008: 0,00 € - Werbungskosten 2008: 850,00 € = Verlust 2008: 850,00 €, der dann vom Finanzamt auf Antrag festgestellt und in deinem Fall vorgetragen wird. Ein Häkchen genügt also nicht!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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