Hallo,
mal angenommen jemand hat einen abzugsfähigen Umzug Anfang eines Jahres (Januar, Februar, März). Die Abzugsfähigen Kosten der Wohnungssuche wurden dann aber im Vorjahr geleistet. Sind diese dann ebenfalls nach Jahren getrennt bei der Steuererklärung anzugeben oder alles gemeinsam für das Jahr des Umzuges?
mal angenommen jemand hat einen abzugsfähigen Umzug Anfang eines Jahres (Januar, Februar, März). Die Abzugsfähigen Kosten der Wohnungssuche wurden dann aber im Vorjahr geleistet. Sind diese dann ebenfalls nach Jahren getrennt bei der Steuererklärung anzugeben oder alles gemeinsam für das Jahr des Umzuges?
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