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Abruf des geänderten Steuerbescheides

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    Abruf des geänderten Steuerbescheides

    Hallo,
    der Versand und die Abholung der Steuererklärung/ -bescheid 2014 mit dem
    Programm Steuersparerklärung der AAG funktionierte einwandfrei.
    Allerdings wurde der Bescheid dann noch zweimal geändert. Keine dieser
    Änderungen kann ich jedoch mit dem Programm abrufen.

    Geht das bei geänderten Bescheiden grundsätzlich nicht??
    Kann ich die geänderten Bescheide online in ".elsteronline.de/eportal"
    einsehen? Ich finde sie nicht.

    Grüße
    tsnre

    #2
    AW: Abruf des geänderten Steuerbescheides

    Zur letzten Frage: Nein! Im Portal gibt es nur Benachrichtigungen zu Vorgängen, die im Portal selbst bearbeitet wurden.

    Ich habe unlängst einen Änderungsbescheid für 2014 erhalten und da kam vom FA auch eine E-Mail, dass Bescheiddaten zur Abholung bereitgestellt wurden. Ohne diese E-Mail wird da nichts gehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abruf des geänderten Steuerbescheides

      Vielen Dank schon mal.

      Kann mir auch jemand sagen, wer die Bereitstellung veranlassen kann?
      Weder die Sachbearbeiter noch der "EDV-Beauftragte" beim Finanzamt konnten mir da helfen.

      Viele Grüße
      tsnre

      Kommentar


        #4
        AW: Abruf des geänderten Steuerbescheides

        Zitat von tsnre Beitrag anzeigen
        Hallo,
        der Versand und die Abholung der Steuererklärung/ -bescheid 2014 mit dem
        Programm Steuersparerklärung der AAG funktionierte einwandfrei.
        Allerdings wurde der Bescheid dann noch zweimal geändert. Keine dieser
        Änderungen kann ich jedoch mit dem Programm abrufen.

        Geht das bei geänderten Bescheiden grundsätzlich nicht??

        Grüße
        tsnre
        Doch das sollte grundsätzlich auch bei geänderten Bescheiden funktionieren.

        Warum das bei deinem Programm nicht funktioniert, wissen wir nicht.
        Die Benutzer, die hier im Forum unterwegs sind, nutzen in der Regel nur ElsterFormular oder das ElsterOnline-Portal.

        Du solltest dich daher mit deiner Frage direkt an den Hersteller deiner Software wenden.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von tsnre Beitrag anzeigen
        Vielen Dank schon mal.

        Kann mir auch jemand sagen, wer die Bereitstellung veranlassen kann?
        Weder die Sachbearbeiter noch der "EDV-Beauftragte" beim Finanzamt konnten mir da helfen.

        Viele Grüße
        tsnre
        Dein Software - Hersteller sollte dein erster Ansprechpartner sein.

        Vom Finanzamt kann man kaum erwarten, dass es die 100 verschiedenen Steuerprogramme kennt.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Abruf des geänderten Steuerbescheides

          Hallo tsnre,
          hast du eine Korrektur nachgeschickt, dann sollte eine Kennziffer oder der Punkt Steuerbescheiddatenabholung gewünscht wieder aktiviert werden, sonst klappt es nicht.
          Falls das Finanzamt von sich aus ändert, müssen die Bearbeiter auch eine Kennziffer ansprechen, damit es funktioniert.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Abruf des geänderten Steuerbescheides

            ... müssen die Bearbeiter auch eine Kennziffer ansprechen, damit es funktioniert.
            Das wurde bei mir wohl so gemacht. In ElsterFormular werden mir nach der zweiten Abholung jetzt auch zwei Bescheiddatensätze zur Anzeige angeboten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Abruf des geänderten Steuerbescheides

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo tsnre,
              hast du eine Korrektur nachgeschickt, dann sollte eine Kennziffer oder der Punkt Steuerbescheiddatenabholung gewünscht wieder aktiviert werden, sonst klappt es nicht.
              Falls das Finanzamt von sich aus ändert, müssen die Bearbeiter auch eine Kennziffer ansprechen, damit es funktioniert.

              Tschüß
              In Bayern muss der Sachbearbeiter nichts eintragen. Da geht alles automatisch.
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: Abruf des geänderten Steuerbescheides

                In Bayern muss der Sachbearbeiter nichts eintragen. Da geht alles automatisch.
                Aha! Dann musste also bei mir nichts gemacht werden. Bayern ist eben immer etwas voraus, das glauben wir wenigstens!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Abruf des geänderten Steuerbescheides

                  Die Änderung nach Einspruch wurde auch in SH zum Abruf bereitgestellt.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Abruf des geänderten Steuerbescheides

                    Hallo nochmal,

                    die neueste Auskunft meines Finanzamtes lautet: Der Abruf geänderter Bescheide funktioniert in allen Bundesländern außer in zweien. Eines davon ist Hessen.
                    Falls jemand andere Erfahrungen hat, bitte melden.

                    Vielen Dank für die (meist) konstruktiven Beiträge!
                    tsnre

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