Ich habe kein Einkommen, auch kein Arbeitslosengeld und lebe von meinen Ersparnissen. Da ich mit meinen Kapitalerträgen über dem Sparpauschalbetrag von 801 € liege, wird Abgeltungssteuer + Solizuschlag abgeführt, was ich jährlich über die Einkommensteuererklärung bisher komplett erstattet bekommen habe.
Nun überlege ich, ob so eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung für mich sinnvoll wäre? Dazu habe ich folgende Fragen:
1. In der Nichtveranlagungs-Bescheinigung muss bei "Einkünfte aus Kapitalvermögen" ein Wert eingetragen werden. Den kann ich aber nur grob schätzen bzw. den vom letzten Jahr nehmen. Wenn die Abweichung größer ist, gibt es dann Probleme mit dem Finanzamt?
2. Ich habe mehrere Konten bei verschiedenen Banken. Wird die Nichtveranlagungs-Bescheinigung speziell auf eine namentlich genannte Bank ausgestellt oder ist das eine universelle Bescheinigung? Muss jede Bank eine Original-Bescheinigung erhalten oder kann ich Kopien machen?
3. Es kommt auch vor, dass ich im Jahr Kunde bei einer anderen Bank werde (bessere Zinsen beim Tagesgeldkonto). Wenn Kopien der Bescheinigung nicht zulässig sind, muss ich dann im Jahr für diese neue Bank eine neue Bescheinigung beim Finanzamt beantragen? Sollte das nicht möglich sein, kann ich dann bei dieser Bank den Sparpauschalbetrag von 801 € anwenden? Oder ist das auch nicht möglich und es wird doch wieder Abgeltungssteuer abgeführt, die ich mir über die Steuererklärung zurück holen muss?
4. Wenn die Banken keine Abgeltungssteuer abführen, werden sie mir keine Steuerbescheinigung ausstellen. Wie kann ich dann bei der nächsten Einkommensteuererklärung die erhaltenen Kapitalerträge dokumentieren? Genügt da eine formlose Bescheinigung der jeweiligen Bank? Stellen die sowas aus oder muss ich dann Kopien von Kontoauszügen dem Finanzamt geben?
5. Sollte ich doch eine neue steuerpflichtige Arbeitsstelle finden oder die Kapitalerträge liegen über dem Grundfreibetrag, muss ich das dann gleich dem Finanzamt melden? Muss ich dann die Nichtveranlagungs-Bescheinigungen von den Banken zurück holen bzw. diese dort als ungültig erklären? Oder genügt es, wenn das alles dann ordnungsgemäß in der nächsten Einkommensteuererklärung angegeben wird?
Vorab schon mal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Nun überlege ich, ob so eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung für mich sinnvoll wäre? Dazu habe ich folgende Fragen:
1. In der Nichtveranlagungs-Bescheinigung muss bei "Einkünfte aus Kapitalvermögen" ein Wert eingetragen werden. Den kann ich aber nur grob schätzen bzw. den vom letzten Jahr nehmen. Wenn die Abweichung größer ist, gibt es dann Probleme mit dem Finanzamt?
2. Ich habe mehrere Konten bei verschiedenen Banken. Wird die Nichtveranlagungs-Bescheinigung speziell auf eine namentlich genannte Bank ausgestellt oder ist das eine universelle Bescheinigung? Muss jede Bank eine Original-Bescheinigung erhalten oder kann ich Kopien machen?
3. Es kommt auch vor, dass ich im Jahr Kunde bei einer anderen Bank werde (bessere Zinsen beim Tagesgeldkonto). Wenn Kopien der Bescheinigung nicht zulässig sind, muss ich dann im Jahr für diese neue Bank eine neue Bescheinigung beim Finanzamt beantragen? Sollte das nicht möglich sein, kann ich dann bei dieser Bank den Sparpauschalbetrag von 801 € anwenden? Oder ist das auch nicht möglich und es wird doch wieder Abgeltungssteuer abgeführt, die ich mir über die Steuererklärung zurück holen muss?
4. Wenn die Banken keine Abgeltungssteuer abführen, werden sie mir keine Steuerbescheinigung ausstellen. Wie kann ich dann bei der nächsten Einkommensteuererklärung die erhaltenen Kapitalerträge dokumentieren? Genügt da eine formlose Bescheinigung der jeweiligen Bank? Stellen die sowas aus oder muss ich dann Kopien von Kontoauszügen dem Finanzamt geben?
5. Sollte ich doch eine neue steuerpflichtige Arbeitsstelle finden oder die Kapitalerträge liegen über dem Grundfreibetrag, muss ich das dann gleich dem Finanzamt melden? Muss ich dann die Nichtveranlagungs-Bescheinigungen von den Banken zurück holen bzw. diese dort als ungültig erklären? Oder genügt es, wenn das alles dann ordnungsgemäß in der nächsten Einkommensteuererklärung angegeben wird?
Vorab schon mal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
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