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UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

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    UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

    Guten Tag zusammen,
    ich hatte bis August nur eine Gewerbe.
    Nun aber September möchte ich auch Freiberuflich/Selbständig als Grafikdesigner arbeiten.

    Eine weiter Steuernummer habe ich erhalten die id-Nr bleibt gleich für beiden Aktivitäten.

    Ich Frage mich jetzt ob ich für die 2te Umsatzsteuervoranmeldung ein weiteres Zertifikat (xxx.pfx) benötige.

    Kann mir jemand helfen?

    Vielen Dank

    #2
    AW: UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

    die Lösung ist noch einfacher, es gibt nur eine einzige Umsatzsteuervoranmeldung für das gesamte Unternehmen. Auch dann, wenn es getrennte Gewinnermittlungen gibt.

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      #3
      AW: UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

      Das ist aber ein sehr gute Nachricht. Vielen Dank.

      Welche Elster-Anlage soll ich dann nehmen?

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        #4
        AW: UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

        ich würde ganz einfach die bisherige Steuernummer weiterhin für die Umsatzsteuervoranmeldung für alle Umsätze nutzen. Die zweite Steuernummer brauchst du am Ende des Jahres für die zweite Gewinnermittlung.

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          #5
          AW: UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

          Es kann vorkommen dass ich als Selbständiger, Dienstleistungen aus dem Ausland kaufe oder an ausländische Unternehmen Verkaufe (z.B. Programmierung, Design-Arbeit, Übersetzer)
          und dafür gebe ich meine Ust.Id-Nr. die ich eben für die Tätigkeit als Selbständiger erhalten haben.

          Für Ware-Leiferung und -einkauf habe ich eine zusätzliche Ust-Id-Nr..

          Wann geben ich dann die Zusammenfassende Meldung ab? Auch am ende des Jahres?

          Ich glaube das geht nicht.
          Zuletzt geändert von barbagianni; 25.11.2015, 16:55.

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            #6
            AW: UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

            Und ein weiteres Zertifikat (xxx.pfx) benötigt man als Einzelkämpfer sowieso nicht. Erst wenn du AN beschäftigst und deren ELSTAM als AG aufrufen willst oder musst, ist ein Organisationszertifikat fällig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

              Zitat von barbagianni Beitrag anzeigen

              Wann geben ich dann die Zusammenfassende Meldung ab? Auch am ende des Jahres?

              Ich glaube das geht nicht.


              Hallo barbagianni,
              die ZM ist abzugeben sowie du Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgibst. Dort werden ja nur die innergemeinschaftlichen Lieferungen gemeldet.

              Tschüß

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                #8
                AW: UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

                Zitat von barbagianni Beitrag anzeigen
                Es kann vorkommen dass ich als Selbständiger, Dienstleistungen aus dem Ausland kaufe oder an ausländische Unternehmen Verkaufe (z.B. Programmierung, Design-Arbeit, Übersetzer)
                und dafür gebe ich meine Ust.Id-Nr. die ich eben für die Tätigkeit als Selbständiger erhalten haben.

                Für Ware-Leiferung und -einkauf habe ich eine zusätzliche Ust-Id-Nr..

                Wann geben ich dann die Zusammenfassende Meldung ab? Auch am ende des Jahres?

                Ich glaube das geht nicht.
                Du bist nur ein Unternehmer und kannst daher nur eine UST-ID haben.
                Solltest du doch zwei haben, dann wende dich an das Bundeszentralamt für Steuern, weil dann muss eine von beiden stillgelegt werden.

                Bitte NICHT verwechseln :
                Steuernummer, ID-Nr und Ust-ID sind verschiedene Dinge!
                Mfg

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                  #9
                  AW: UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

                  Guten Morgen,

                  ich habe gestern das Finanzamt angerufen. Mir wurde gesagt ich kann für jeden Firmenname einen eigenen USt-ID-Nr. beantragen, eine sogenannte "besondere" USt-ID-Nr.

                  Natürlich suche ich den schnellsten und einfachsten Weg meine 2 Aktivitäten steuerlich zu erfassen.

                  Daher schreibe ich es hier im Forum.

                  Meine Frage ist ob ich für beiden Aktivitäten die gleiche USt-ID-Nr. benutzen kann.
                  Das wäre nämlich ganz gut wenn es möglich ist.

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                    #10
                    AW: UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

                    Hat ja mit Elster nichts zu tun. Aber: ein Unternehmer hat eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Es gibt ganz schlicht keine zweite USt-ID für den gleichen Unternehmer.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

                      und bitte nicht die zusammenfassende Meldung mit der USt-Jahreserklärung verwechseln. Dort werden zwar auch die Voranmeldungen zusammengefasst, das ist aber was Anderes.

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                        #12
                        AW: UsSt-Voranmeldung für Gewerbe und als Selbstänidiger nach § 4 Abs. 3 EStG

                        Nein, ich verwechsele nicht die ZM mit der USt-Jahreserklärung ...
                        auch nicht die ZM mit den USt.Nr. .-)

                        Danke dafür ... sehr Aufmerksam.

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