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    Bearbeitungsdauer

    Hallo,

    ich weiß...die Frage wurde schon oft gestellt.....

    geht die Bearbeitungszeit schneller...wenn ich die Steuererklärung erst im November abgebe.....?

    #2
    AW: Bearbeitungsdauer

    Wenn der für dich zuständige Bearbeiter im November seinen Jahresurlaub antritt, dann ist die Antwort : Nein.
    Mfg

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      #3
      AW: Bearbeitungsdauer

      Wenn Du Antragsveranlager bist, mache die Erklärung dann, wenn es Dir passt. Ob die reine Bearbeitungszeit länger oder kürzer ist, ist doch schnuppe:

      Gibst Du die Erklärung Anfang Juni ab, ist die Bearbeitungszeit sicher am längsten, da gerade kurz vorher Alle abgegeben haben, aber Du bekommst den Bescheid vielleicht im August oder September. Gibst Du sie aber in der vermeintlichen Saure-Gurken-Zeit im November ab, könnte es zwar schneller gehen, es ist aber immer noch NACH dem August / September.

      Als Pflichtveranlager stellt sich die Frage nicht, Abgabetermin ist der 31.05.

      Ansonsten findest Du hier alle Antworten: https://www.elster.de/anwenderforum/...rbeitungsdauer
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Bearbeitungsdauer

        Zitat von rabe7 Beitrag anzeigen
        Hallo,

        ich weiß...die Frage wurde schon oft gestellt.....

        geht die Bearbeitungszeit schneller...wenn ich die Steuererklärung erst im November abgebe.....?
        Da gibt es keine Regel.

        Erfahrungswerte:
        Wenn der Beamte einen Stapel Erklärungen auf dem Tisch hat, dann dauert es länger.
        Es gibt andere Beamte, die bearbeiten die ältesten Veranlagungszeiträume bevorzugt, egal, was sonst noch auf dem Tisch liegt.
        Man könnte auch danach schauen, daß mit zunehmend zurückliegendem Veranlagungszeitraum höhere Zinsen anfallen. Wären sie zugunsten des Finanzamtes, dann könnte die Erklärungsbearbeitung länger dauern...
        ... - ...

        Mist - gibt's nicht mal verläßliche Erfahrungswerte?
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Bearbeitungsdauer

          Es gibt auch Bundesländer (z.B. Hessen) in denen die die Erstbearbeitung der Steuererklärung maschinell erfolgt und eine Zuweisung an einen Bearbeiter nur auf Grund eines maschinellen Prüfhinweises erfolgt.

          Es kann daher auch vorkommen, dass deine Erklärung vollmaschinell bearbeitet wird und du den Bescheid schon zwei Wochen nach Einreichung der Steuererklärung bekommst.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Bearbeitungsdauer

            Hallo,

            danke....für eure Antworten.....

            Ich bin nicht Pflichtveranlangt......wir machen die Steuererklärung freiwillig....verh. Stkl 3 und 5

            Ich dachte nur es geht bei Abgabe im November schneller...weil ja in der Regel viele schon abgegeben haben...

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              #7
              AW: Bearbeitungsdauer

              Da liegt schon ein gravierender Fehler: Wenn Ihr die Steuerklassenkombi III / V habt UND beide tatsächlich Arbeitslohn bezogen habt, seit Ihr zur Erklärungsabgabe verpflichtet (31.05.2015 !), weil es zu einer Nachzahlung kommen KÖNNTE, aber nicht muss. Deine Frage ist daher mangels Relevanz beantwortet, denn seht zu, dass die Erklärung so schnell wie möglich ankommt, bevor Zwangsgelder und oder Verspätungszuschläge in den Blick genommen werden.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                AW: Bearbeitungsdauer

                Hallo Picard,

                ich bin Hausfrau....nur mein Mann arbeitet..........

                Die Dame im FA hat mir gesagt....wir wären nicht verpflichtet eine Erklärung abzugeben.....

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                  #9
                  AW: Bearbeitungsdauer

                  DANN stimmt das ja auch, da Ihr nicht BEIDE Arbeitslohn habt. Und dann habt ihr auch nicht III / V, sondern III und gar nichts. Sorry, aber wenn Du ohne Not von Steuerklasse III und V erzählst ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

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                    #10
                    AW: Bearbeitungsdauer

                    @Picard777

                    1) nicht aufregen, das gibt nur ne hässliche Gesichtsfarbe

                    2) Du liegst falsch.
                    Steuerklasse 3/5 ist die richtige Aussage, da es keine Steuerklasse NULL gibt. Wenn der EM die Steuerklasse 3 hat, so wird die EF automatisch in ELSTAM in Steuerklasse 5 eingruppiert.
                    Ob die EF selber Einkünfte nach § 19 EStG hat ist für die Steuerklassenwahl egal.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #11
                      AW: Bearbeitungsdauer



                      Auch wenn wir hier jetzt langsam abschweifen: Wenn die Dame des Hauses Hausfrau ist, bekommt sie m.E. erst einmal gar keine Steuerklasse, also auch nicht V, einfach mangels Arbeitnehmereigenschaft (§ 38b Abs. 1 Nr. 4 EStG). Und das BZSt bildet nach § 39e Abs. 1 Satz 1 EStG nur für Arbeitnehmer Lohnsteuerabzugsmerkmale. Ich stimme Dir allerdings zu, dass Deine Aussage vermutlich stimmt, wenn sie Arbeitnehmerin mit V irgendwann mal war, da die V dann sicherlich nicht im Nirwana verschwindet.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Bearbeitungsdauer

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen


                        Auch wenn wir hier jetzt langsam abschweifen: Wenn die Dame des Hauses Hausfrau ist, bekommt sie m.E. erst einmal gar keine Steuerklasse, also auch nicht V, einfach mangels Arbeitnehmereigenschaft (§ 38b Abs. 1 Nr. 4 EStG). Und das BZSt bildet nach § 39e Abs. 1 Satz 1 EStG nur für Arbeitnehmer Lohnsteuerabzugsmerkmale. Ich stimme Dir allerdings zu, dass Deine Aussage vermutlich stimmt, wenn sie Arbeitnehmerin mit V irgendwann mal war, da die V dann sicherlich nicht im Nirwana verschwindet.
                        Egal, ob Rentner, Kleinkind oder Schüler. In der Elstam - Datenbank ist für jede Person mit Steueridentifikationsnummer die (hoffentlich) richtige Steuerklasse gespeichert.
                        Das kann man als Nicht -Arbeitnehmer überprüfen, indem man die Steuerklasse über das ElsterOnline-Portal einfach mal abruft.
                        Und wenn der Ehemann Steuerklasse 3 hat, dann ist für die Ehefrau 5 hinterlegt.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Bearbeitungsdauer

                          Das kann man als Nicht -Arbeitnehmer überprüfen, indem man die Steuerklasse über das ElsterOnline-Portal einfach mal abruft.
                          Nach meiner Erinnerung geht das aber über mein eigenes Konto wohl nur für mich selbst. Oder kann ich neuerdings meine Frau (die wäre so ein Fall mit Steuerklasse V und über 30 Jahren Erwerbspause) über mein Konto ebenfalls abfragen?

                          Extra deswegen für meine Frau einen eigenen Account eröffnen, lohnt sich jetzt nicht wirklich.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Bearbeitungsdauer

                            Hallo Charlie24,
                            mit dem Id.-Nr.Zertifikat kann man nur die eigenen ELSTAM abrufen, also brauchst du zwingend einen eigenen Account für deine Frau.

                            Tschüß

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Bearbeitungsdauer

                              Hallo,

                              ich habe in der Vergangenheit gearbeitet....bin aber seit 5 Jahren durch Nachwuchs Hausfrau....

                              Ich wollte ja nur wissen ...ob es durch Abgabe im November...mit der Bearbeitung etwas schneller geht....?

                              Wir haben einiges zum absetzen...und erwarten eine Rückerstattung.....wäre eben schön....wenn es noch vor Weihnachten kommt...

                              Abgabe war Anfang November....

                              Euch allen einen schönen 1. Advent

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