Hallo,
Ich würde gern einmal wissen, ob ich Versicherungsbeiträge die ich z.B. von 02/15 - 02/16 (also jährliche Zahlweise) bezahlt habe komplett in 2015 absetzen kann. Ist das möglich sofern ich diese logischerweise nicht nochmal absetze oder gilt dies womöglich als Betrugsversuch o.ä.? Sonst müsste ich diese vermutlich für die jeweiligen Jahre auseinanderrechnen und getrennt absetzen.
Vielen Dank für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
					Ich würde gern einmal wissen, ob ich Versicherungsbeiträge die ich z.B. von 02/15 - 02/16 (also jährliche Zahlweise) bezahlt habe komplett in 2015 absetzen kann. Ist das möglich sofern ich diese logischerweise nicht nochmal absetze oder gilt dies womöglich als Betrugsversuch o.ä.? Sonst müsste ich diese vermutlich für die jeweiligen Jahre auseinanderrechnen und getrennt absetzen.
Vielen Dank für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen


 Absetzen des über das Jahr hinausgehender Beiträge
									
									
									Absetzen des über das Jahr hinausgehender Beiträge
								
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