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Absetzen des über das Jahr hinausgehender Beiträge

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    Absetzen des über das Jahr hinausgehender Beiträge

    Hallo,

    Ich würde gern einmal wissen, ob ich Versicherungsbeiträge die ich z.B. von 02/15 - 02/16 (also jährliche Zahlweise) bezahlt habe komplett in 2015 absetzen kann. Ist das möglich sofern ich diese logischerweise nicht nochmal absetze oder gilt dies womöglich als Betrugsversuch o.ä.? Sonst müsste ich diese vermutlich für die jeweiligen Jahre auseinanderrechnen und getrennt absetzen.

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    AW: Absetzen des über das Jahr hinausgehender Beiträge

    entscheidend ist das Jahr der Zahlung, nicht für welchen Zeitraum.

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