AW: Fahrtkosten als Werbungskosten?
Nach aktueller Rechtslage sind das Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung.
Wieso wedelt Ihr denn gleich mit einem Einspruch, wenn das nicht als Werbungskosten anerkannt wird ? Rechne das mit der Berechnungsfunktion doch erst einmal aus, ob bei Eurer Konstellation sich dabei steuerlich überhaupt einen Unterschied ergeben würde. Da Du in Vollzeit arbeitest seit August 2013, gehe ich mal davon aus, dass seine Fahrtkosten UND Deine Werbungskosten zusammengerechnet Deinen Arbeitslohn NICHT übersteigen werden, das anhängige Verfahren also für euch völlig irrelevant wäre.
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Fahrtkosten als Werbungskosten?
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AW: Fahrtkosten als Werbungskosten?
Guten Tag,
bitte hier nachlesen:
http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
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Fahrtkosten als Werbungskosten?
Guten Tag zusammen,
ich bin gerade dabei meine erste Steuererklärung abzugeben und hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann. Kurz zum Hintergrund... mein Mann ist Student, ich arbeite Vollzeit. Es geht um die Steuererklärung 2013, in diesem Jahr begann ich im August zu arbeiten, mein Mann pendelte täglich zur Uni (eine Fahrt 60 km). Können wir versuchen die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen? Ich weiss, dass das Urteil darüber noch aussteht. Die Frage ist, ob wir es nun so angeben sollen und dann bei Ablehnung Einspruch einlegen sollen oder gilt das Ganze sowieso erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Bundesfinanzhof darüber entschieden hat und somit garnicht für 2013?
Sind die Fahrtkosten unter dem Punkt "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" anzugeben?
Vielen Dank schon mal und besten GrußStichworte: -
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