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EKSt-Erklärung 2015

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    EKSt-Erklärung 2015

    Hallo, alle zusammen - mein Problem:
    Mein Mann ist in diesem Jahr (April) verstorben.
    Ich habe vom FA eine neue Steuernummer erhalten, unter der ich auch die (noch gemeinsame) St-Erklärung für 2015 abgebe und allein unterschreibe.
    Ich versuchte, mit meinem 2014-Zertifikat (unter der ID-Nr. meines Mannes registriert) mich einzuloggen - geht nicht.
    Muss ich ein neues Zertifikat anfordern bzw. mich neu registrieren ??
    Wie kann ich meine festen Daten aus der 2014-Erklärung auf die Formulare 2015 übertragen.
    Habe versucht, die 2015-Erklärung neu einzurichten, geht auch nicht (ist es noch zu früh dafür ??).
    Für jede Antwort dankbar ist im Voraus - Kilian

    #2
    AW: EKSt-Erklärung 2015

    Hallo Kilian,

    warum geht es nicht mit dem Zertifikat ? Hast du die PIN nicht ?
    Oder kommt eine Fehlermeldung ?
    Es könnte sein, weil die ID.-Nr. wird durch das BZST bei Tod gelöscht, deshalb die Frage wie lautet die eventuelle Fehlernummer oder Mitteilung ?

    Für die Einkommensteuer 2015 ist es noch zu früh -> das kostenlose Softwareprogramm Elsterformular erscheint meist um den 10.Januar des Folgejahres zum Download.
    Also noch etwas Geduld .
    Eventuell ist also eine eigene Registrierung nötig.

    Tschüß

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      #3
      AW: EKSt-Erklärung 2015

      Muss ich ein neues Zertifikat anfordern bzw. mich neu registrieren ?? Sieht so aus, wobei ich nicht wirklich weiß, warum kein Zugriff auf das vorhandene Konto mehr möglich ist. Eigentlich sollte das m. E. so lange offen bleiben, bis die Erklärung für das Sterbejahr abgegeben wird.

      Wie kann ich meine festen Daten aus der 2014-Erklärung auf die Formulare 2015 übertragen. Im Online-Portal geht das nur im vorhandenen Account, in ElsterFormular wäre das kein Problem.

      Habe versucht, die 2015-Erklärung neu einzurichten, geht auch nicht (ist es noch zu früh dafür ??). Ja, es ist noch zu früh, das geht, -gleich mit welchem Programm -, frühestens ab Mitte Januar 2016.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: EKSt-Erklärung 2015

        Für 2015 ist es tatsächlich noch zu früh (ca. Mitte Januar 2016). Wenn du für 2014 Elsterformular hattest, ist es im Prinzip einfach, die Daten aus dem Vorjahr zu übernehmen. Beil Elsteronline könnte tatsächlich eine neue Registrierung mit deiner ID erforderlich sein.

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          #5
          AW: EKSt-Erklärung 2015

          Die Registrierung hat doch den Sinn festzustellen, wer der Datenübermittler war, also wer die eigene oder fremde Steuererklärung transporttechnisch in das Finanzamt befördert hat. Wenn dann quasi Dein Ehemann ein halbes Jahr nach seinem Tod höchstpersönlich die Erklärung übermitteln möchte, komme ich schon etwas ins Gruseln ...

          Was ich damit sagen will, unabhängig davon was technisch vielleicht geht oder nicht: Besorge Dir eine eigene Registrierung !

          Ein anderes Thema: Bist du Alleinerbin ? Falls nein, dann denke daran, dass die Miterben mit dem Inhalt der Steuererklärung einverstanden sind (auf einer Papiersteuererklärung müssten nämlich Alle mit unterschreiben) und dass diese bei einer Erstattung den ihnen zustehenden Anteil bekommen. Es wird nämlich häufig einfach vermutet, dass das die Anderen nichts angeht. Das stimmt aber nicht.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: EKSt-Erklärung 2015

            Danke - "holzgoe" - Ich habe das Einloggen nochmals versucht, kam auch in das alte Zertifikats-Konto hinein (ich hattte tatsächlich die falsche PIN...). Das Zertifikat ist noch bis 2017 gültig, also werde ich es benutzen. Danach aber werde ich wohl für kommende Jahre eine neue Registrierung vornehmen für mich. Die Frage ist dann, ob ich das alter Zertifikat/Konto löschen sollte (??).
            Danke - "Charlie24" und "Kloebi" - ich werde auf Elster-Formular (war irrtümlich in Elster-Online auf der Suche) mir die Vordaten herunterladen und benutzen für die letzte gemeinsame Steuererklärung, die ja noch für beide ID-Nummern erstellt wird, auch wenn ich sie allein abgebe und allein unterschreibe.
            Danke - "Picard777" - auch wenn es "gruselig" erscheint - Es sind noch ein (halbes) gemeinsames Steuerjahr und eine gemeinsame Steuererklärung, die ich - als Alleinerbin - anfertige und abgebe, auch im Namen meines verstorbenen Mannes.
            Sollte da FA es anders fordern - mal sehen....
            Auf jeden Fall danke ich allen für die schnellen Antworten, wie man sieht, haben sie mir zur Klärung beigetragen. Die Fehler und Unsicherheiten kommen einfach auf, weil man nur einmal im Jahr auf diese Dinge ziurückgreift, da werden Einzelheiten (auch wichtige) gern mal "vergessen" - Nochmals Dank - Kilian

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              #7
              AW: EKSt-Erklärung 2015

              Zitat von Kilian Beitrag anzeigen
              ich werde auf Elster-Formular ... mir die Vordaten herunterladen
              Runterladen ist nicht möglich. Wenn die Steuererklärung 2014 mit ElsterFormular erstellt wurde, dann kannst Du die Datei auf Deiner Festplatte nach 2015 übernehmen.

              auch wenn es "gruselig" erscheint ... noch ... eine gemeinsame Steuererklärung, die ich ... abgebe, auch im Namen meines verstorbenen Mannes
              Ich sehs ähnlich wie Picard. Natürlich werden Steuererklärungen auch für Verstorbene noch abgegeben. Sie werden aber nicht von diesen persönlich zum Finanzamt gebracht.

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                #8
                AW: EKSt-Erklärung 2015

                Die Frage ist dann, ob ich das alter Zertifikat/Konto löschen sollte (??).
                Das kannst du natürlich machen, andererseits wird es 2017 irgendwann sowieso ungültig und automatisch gelöscht.

                Ich würde mich an deiner Stelle bereits gegen Ende 2016 in jedem Fall selbst registrieren, um die Steuererklärung für 2016 dann im eigenen Namen übermitteln zu können. Für 2016 gibt es ja keine gemeinsame Erklärung mehr, auch wenn noch die Splittingtabelle zur Anwendung kommt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: EKSt-Erklärung 2015

                  Hallo - "l.e.Fant" und "Charlie24" - danke für weitere Erläuterungen. Ich werde in 2016 mich selbst registrieren und lasse das alte Zertifikat einfach sich selbst löschen bzw. auslaufen. Und das mit dem Herunterladen aus der Festplatte habe ich "erfasst". Wie vorher gesagt : alle Jahre wieder... Ich weiß jedenfalls immer, wo ich Hilfe bekomme und wie sie umzusetzen ist. Dank an Euch nochmals von - Kilian

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