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Verjährung -> Einkommensteuererklärung; Verlängerung mit Steuerberater?

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  • cpe
    antwortet
    AW: Verjährung -> Einkommensteuererklärung; Verlängerung mit Steuerberater?

    Hallo,
    vielen herzlichen Dank für die Beantwortung.
    Ich wollte und will nichts anprangern oder bemängeln, wollte einfach nur die Fakten kennen.
    Daher vielen herzlichen Dank v.a. für die tabellarische Auflistung der Fristen .. denke, das bringt auch anderen etwas.

    Grüße und Dank für die Unterstützung
    CP

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  • Ronald_Fe
    antwortet
    AW: Verjährung -> Einkommensteuererklärung; Verlängerung mit Steuerberater?

    Zitat von cpe Beitrag anzeigen
    wieviele Jahre zurück kann ich meine Steuererklärung machen
    - und beim Finanzamt einreichen?

    Da gibt es grundsätzlich erstmal keine Grenze.

    Relevant ist dagegen, wie lange zurück wird das Finanzamt eine Veranlagung durchführen?

    Freiwillige Abgabe: 4 Jahre zurück, also in 2015 noch für 2011 -

    Pflichtabgabe: 7 Jahre zurück, also in 2015 noch für 2008 -

    leichtfertige Steuerverkürzung: 8 Jahre zurück, also in 2015 noch für 2007 -

    Steuerhinterziehung: 13 Jahre zurück, also in 2015 noch für 2002 -

    - wenn für das betreffende Jahr noch keine Steuererklärung eingereicht wurde.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verjährung -> Einkommensteuererklärung; Verlängerung mit Steuerberater?

    Wer ElsterFormular neu downloadet, bekommt ohnehin nur die Jahre ab 2011 angeboten. 2009 und 2010 sind eigentlich nur noch in älteren Installationen zu finden, die über die Updatefunktion aktualisiert wurden. Man kann diese Jahre ansonsten nur noch manuell nachinstallieren. Vor 2009 war das Programm noch anders aufgebaut, da geht meines Wissens übertragungstechnisch nichts mehr.

    Wenn ein Tatbestand der Pflichtveranlagung vorgelegen hätte, hätte das Finanzamt die Veranlagung kaum ablehnen können.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verjährung -> Einkommensteuererklärung; Verlängerung mit Steuerberater?

    Wenn deine Frage unterschwellig gewesen sein sollte, wieso Elster (?) auch 2009 und 2010 zur Verfügung stellt, obwohl das Jahr verjährt sei: Es gibt auch Fälle, in denen Jemand zur Erklärungsabgabe VERPFLICHTET ist, weil es zu einer Nachzahlung kommen KÖNNTE. Das dürfte aber bei Dir mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit nicht der Fall sein. In den Fällen verjähren die Jahre 2009 und 2010 bei einer Erklärungsabgabe in 2015 am 31.12.2016 und 31.12.2017.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verjährung -> Einkommensteuererklärung; Verlängerung mit Steuerberater?

    Mein Finanzamt hat 2009 und 2010 abgelehnt.
    Die Frage hat zwar mit Elster nichts zu tun, aber für eine Antragsveranlagung warst du einfach zu spät dran, da hilft auch ein Steuerberater nicht.

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  • Verjährung -> Einkommensteuererklärung; Verlängerung mit Steuerberater?

    Hallo,

    wieviele Jahre zurück kann ich meine Steuererklärung machen?
    Kann mir ein Steuerberater oder jemand / etwas anderes helfen, weiter zurückliegende einzureichen?

    ElSter bietet aktuell (2015) die Möglichkeit, bis zu 2009 auszufüllen.
    Mein Finanzamt hat 2009 und 2010 abgelehnt.

    Ärgere mich genug über das verschenkte Geld ...

    Danke und Grüße
    CP
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