Hallo Leute!
Ich habe im Internet schon einiges recherchiert aber noch keine eindeutigen Antworten gefunden. Und zwar geht es um folgendes:
Ich besitze in Estland ein Festgeldkonto. Bei den jährlichen Zinserträgen werden keinerlei Steuern abgezogen. Wie verhält es sich nun mit diesen Kapitalerträgen aus dem Ausland bezüglich
dem Sparerpauschbetrag und der Günstigerprüfung:
a) Wenn ich in Deutschland keinerlei Kapitalerträge habe, kann ich dann den Sparerpauschbetrag von 801€ noch bei den ausländischen Kapitalerträgen geltend machen? Oder gilt dieser nur für inländische Kapitalerträge?
b) Wie verhält es sich zudem mit einer Günstigerprüfung? Können Kapitalerträge aus dem Ausland begünstigt (Einkommenssteuersatz) besteuert werden, falls die Günstigerprüfung postivi ausfällt?
Wird bei der Günstigerprüfung dann nur das zu versteuernde Einkommen + Kapitalertrag aus dem Ausland - Sparerpauschbetrag berücksichtigt?
Über ein paar klärende Antworten würde ich mich sehr freuen!
Ich habe im Internet schon einiges recherchiert aber noch keine eindeutigen Antworten gefunden. Und zwar geht es um folgendes:
Ich besitze in Estland ein Festgeldkonto. Bei den jährlichen Zinserträgen werden keinerlei Steuern abgezogen. Wie verhält es sich nun mit diesen Kapitalerträgen aus dem Ausland bezüglich
dem Sparerpauschbetrag und der Günstigerprüfung:
a) Wenn ich in Deutschland keinerlei Kapitalerträge habe, kann ich dann den Sparerpauschbetrag von 801€ noch bei den ausländischen Kapitalerträgen geltend machen? Oder gilt dieser nur für inländische Kapitalerträge?
b) Wie verhält es sich zudem mit einer Günstigerprüfung? Können Kapitalerträge aus dem Ausland begünstigt (Einkommenssteuersatz) besteuert werden, falls die Günstigerprüfung postivi ausfällt?
Wird bei der Günstigerprüfung dann nur das zu versteuernde Einkommen + Kapitalertrag aus dem Ausland - Sparerpauschbetrag berücksichtigt?
Über ein paar klärende Antworten würde ich mich sehr freuen!
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