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EStE 2015 für Verstorbene?

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    EStE 2015 für Verstorbene?

    Guten Tag,
    ich benötige Antworten auf folgende Problematik:
    Ich habe jedes Jahr die Steuererklärung verfaßt; wir wurden bisher immer gemeinsam veranlagt. Dies änderte sich 2014, da mein Mann nur Krankengeld bezog und ich nur Rente. Die Günstigerprüfung ergab eine getrennte Veranlagung.
    Ich habe also für ihn und für mich erstmals eigene Steuernummern. Im April diesen Jahres sind wir in ein anderes Bundesland (!)
    umgezogen. Im Mai ist mein Mann leider verstorben.
    Wie mache ich die Steuererklärung für meinen Mann? Krankengeld und Bezahlung Resturlaub bis März, Rente ab April, verstorben im Mai. Getrennte/gemeinsame Erklärung?
    Durch den Umzug sind die Steuernummer/n nicht mehr gültig?
    Ich danke im Voraus für Ihre Hilfe.

    #2
    AW: EStE 2015 für Verstorbene?

    ihr habt nach wie vor das Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung. Warte bis Januar 2016, dann sind die Programme für 2015 da und du kannst Probeberechnungen machen. Nimm einfach das Günstigere. Solange du noch keine neuen Steuernummern hast, nimm einfach die bisherigen.

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      #3
      AW: EStE 2015 für Verstorbene?

      Solange du noch keine neuen Steuernummern hast, nimm einfach die bisherigen.
      Nein, nach Umzug in ein anderes Bundesland beantragt man mit der Abgabe der Steuererklärung/en einfach eine oder auch zwei neue Steuernummern.

      Das geht mit jedem Programm, die alte/n Steuernummer/n müssen dabei nicht angegeben werden, nur das vor dem Umzug zuständige Finanzamt.

      Um die Steuererklärung für den Verstorbenen formal korrekt einreichen zu können, muss man entweder Alleinerbe sein oder bei einer Erbengemeinschaft eine Vollmacht der Miterben dafür haben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: EStE 2015 für Verstorbene?

        Das alte Finanzamt idealerweise schon direkt nach dem Umzug die neue Anschrift mitteilen. Dann dauert es später nicht so lange bis der Bescheid erstellt wird.
        Ansonsten kann allein die Aktenabgabe mehrere Monate dauern.
        Mfg

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