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Einkommenssteuer 2008

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    Einkommenssteuer 2008

    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier im Forum. Leider habe ich keine passendes Thema gefunden.

    Mich hat das Finanzamt vor ein paar Tagen angeschrieben und hat mich für 2008 festgesetzt und nun soll ich 850€ nachzahlen, jedoch habe ich doch noch die Möglichkeit eine Erklärung nachzureichen?!

    Damals war ich noch verheiratet aber bereits getrennt lebend. Der Beamte hat uns zusammen veranlagt sonst hätte ich laut seiner Aussage gut 3.000€ nachzahlen sollen - bei Einzelveranlagung.

    Da ich gerade die Einkommenssteuer für mich hinbekomme (Übernahme aus Vorjahr ;-) was muss ich bei der Eingabe beachten?
    Ich war damals Lohnsteuerklasse 3 und meine Ex hatte 5. Mein Brutto war damals 28.500,00€ und meine Ex hatte 5.920,00€ Brutto + 1 Kind.
    Mein Arbeitsweg war 30km einfach und Sie ist zu Fuss gegangen.

    Was muss ich denn wo beachten? Bin irgendwie ein wenig aufgeschmissen...

    Bitte um Hilfe und vielen Dank im Voraus!

    Grüße

    #2
    AW: Einkommenssteuer 2008

    3/5 mit Arbeitslohn ist klassischer Fall für Pflichtveranlagung, insofern musstet ihr bis 31.5.2009 die Erklärung abgeben. Seid ihr halt ein bisschen spät dran.

    Festsetzungsverjährung bei Plichtveranlagung ist in diesem Fall 31.12.2015. Bis dahin müsste eine Erklärung eingehen, wenn du mit der Festsetzung nicht zufrieden bist. Da es wohl keine Anwendung mehr geben dürfte, mit der man das noch elektronisch übertragen kann, ist Papier angesagt, damit ist die Elsterfrage geklärt.

    Ob es sich lohnt, musst du selbst ausrechnen.

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      #3
      AW: Einkommenssteuer 2008

      Hallo neysee,

      welche Anlagen muss ich den ausfüllen bzw. runterladen? Gibt soviele...

      Anlage N für mich und meine Ex + Anlage Kind? Oder noch mehr?

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        #4
        AW: Einkommenssteuer 2008

        Anlage Vorsorgeaufwand.

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          #5
          AW: Einkommenssteuer 2008

          Also 2 x N, 1 x Kind und Vorsorgeaufwand., Okay danke.

          Frage: Welche Werbungskosten kann ich als Pauschlabetrag für mich und die Ex ansetzen ohne Nachweise erbringen zu müssen (sind nach den Jahren eh nicht mehr vorhanden) bzw. in welche Zeilen eintragen?

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommenssteuer 2008

            Hallo Dahamba,

            ohne irgendeine Angabe bekommt jeder den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1000 Euro berücksichtigt. Es könnte sein. dass es 2008 noch 920 Euro waren.

            Tschüß

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              #7
              AW: Einkommenssteuer 2008

              Danke!

              Bei der Anlage Vorsorgeaufwand müssen doch Belege mitgeschickt werden oder?
              Gibt es da auch Pauschalbeträge ;-)
              Aus diesen Jahren habe ich leider keine Unterlagen mehr.

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                #8
                AW: Einkommenssteuer 2008

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Festsetzungsverjährung bei Plichtveranlagung ist in diesem Fall 31.12.2015. Bis dahin müsste eine Erklärung eingehen, wenn du mit der Festsetzung nicht zufrieden bist.
                Wenn Du jetzt einen Bescheid bekommen hast, solltest du auf jeden Fall innerhalb der Einspruchsfrist, die auch 2016 enden kann, Einspruch einlegen, wenn die Steuer Deiner Meinung nach zu hoch ist.

                im übrigen ist das mal wieder kein Elsterthema. Wende Dich an den steuerlichen Berater Deines Vertrauens.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einkommenssteuer 2008

                  Muss ich den Einspruch einlegen oder reicht es einfach während der Frist die neue Steuerklärung nachzureichen?

                  Ja, stimmt ist kein Elster Thema mehr.

                  Vielen Dank an euch Alle!!!

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                    #10
                    AW: Einkommenssteuer 2008

                    Hallo Dahamba,

                    wenn du während der Rechtsbehelfsfrist die Steuererklärung nachreichst, brauchst du keinen Einspruch einlegen, da wird die offensichtliche Schätzung geändert.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Einkommenssteuer 2008

                      Ist da nicht schon Verjährung eingetreten? Ich meine, FA kann nur noch von 2010 ab fordern

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                        #12
                        AW: Einkommenssteuer 2008

                        Ist da nicht schon Verjährung eingetreten?

                        Nein, da hast du dich noch nicht ausreichend mit den unterschiedlichen Fristen befasst.

                        https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post201494
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Einkommenssteuer 2008

                          danke für die Aufklärung

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