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Lohnsteuererklärung bei Elterngeld

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    Lohnsteuererklärung bei Elterngeld

    Hallo zusammen,

    mein Mann und ich haben 2012 geheiratet und auch unser erstes Kind bekommen. Ich habe in diesem Jahr Elterngeld bekommen, habe aber nicht gearbeitet und auch keine anderen Leistungen bezogen. Mein Mann ist Vollzeit arbeiten gegangen. Wir dachten immer, dass unsere Lohnsteuererklärung freiwillig ist und wir vier Jahre Zeit haben. Nun habe ich aber gelesen, dass man durch das Elterngeld verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben. Können wir jetzt überhaupt noch eine Steuererklärung für 2012 abgeben? Könnte das für uns sogar von Nachteil sein? Danke im Voraus!

    #2
    AW: Lohnsteuererklärung bei Elterngeld

    Hallo Kalima,
    ja es ist möglich die Steuererklärung für 2012 abzugeben, für 2011 müsste man sich bis zum 31.12.2015 beeilen wenn man keine Pflichtveranlagung ist.

    Das kostenlose Elsterformular kannst du hier herunterladen-> https://www.elster.de/elfo_down.php

    Dann mal ausfüllen für 2012 uns schauen was rauskommt-> ob Erstattung oder Nachzahlung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Lohnsteuererklärung bei Elterngeld

      Da Ihr VERPFLICHTET seid und die Verjährung noch lange nicht eintritt: Natürlich KÖNNT Ihr, Ihr MÜSST sogar weiterhin. Allerdings keine Lohnsteuererklärung, die gibt es nicht, sondern eine Einkommensteuererklärung.

      Mit der Steuerberechnungsfunktion eines Steuerprogramms, z.B. Elsterformular, solltet Ihr mal durchspielen, ob die Zusammenveranlagung günstiger ist oder eine getrennte Veranlagung.

      Denkbar wäre, dass das Finanzamt Euch einen Verspätungszuschlag aufbrummt.

      Welche Steuerklassen hattet Ihr dann in dem Jahr ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Lohnsteuererklärung bei Elterngeld

        Danke für die Antwort!
        Das Problem mit der Pflichtveranlagung ist gerade meine Frage. Ich habe 2012 Elterngeld bekommen. Sind wir dann pflichtveranlagt?
        Dann würde es doch keinen Sinn mehr machen eine Steuererklärung abzugeben, oder?

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Da Ihr VERPFLICHTET seid und die Verjährung noch lange nicht eintritt: Natürlich KÖNNT Ihr, Ihr MÜSST sogar weiterhin. Allerdings keine Lohnsteuererklärung, die gibt es nicht, sondern eine Einkommensteuererklärung.

        Mit der Steuerberechnungsfunktion eines Steuerprogramms, z.B. Elsterformular, solltet Ihr mal durchspielen, ob die Zusammenveranlagung günstiger ist oder eine getrennte Veranlagung.

        Denkbar wäre, dass das Finanzamt Euch einen Verspätungszuschlag aufbrummt.

        Welche Steuerklassen hattet Ihr dann in dem Jahr ?


        Also weil wir durch das Elterngeld verpflichtet sind, müssen wir eine Einkommenssteuererklärung abgegeben, auch wenn die übliche Frist bereits abgelaufen ist. Wie hoch ist denn so ein Verspätungszuschlag?
        Sollten wir dann damit rechnen, dass wir für die folgenden Jahre auch eine Steuererklärung nachreichen müssen?
        Danke! Habe mich damit bislang nie wirklich befasst, wie man merkt :-)

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          #5
          AW: Lohnsteuererklärung bei Elterngeld

          Der Verspätungszuschlag liegt im Ermessen der Behörde und KANN bis zu 10% der festgesetzten Steuer betragen.

          Für allen Jahre, in denen Elterngeld bezogen wurde, muss eine ESt-Erklärung abgegeben werden.
          Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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            #6
            AW: Lohnsteuererklärung bei Elterngeld

            Hallo Kalima,
            rechne doch erst einmal durch -> ein Verspätungszuschlag wird kaum bei einer Erstattung festgesetzt.

            Tschüß

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              #7
              AW: Lohnsteuererklärung bei Elterngeld

              naja, ggf. schon zum Ausgleich von Erstattungszinsen.

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                #8
                AW: Lohnsteuererklärung bei Elterngeld

                Na ja, beim ersten Mal und im Heiratsjahr (ohne Heirat hätte gar keine Verpflichtung bestanden), wird man sicherlich nicht in die Vollen greifen.

                Für die Folgejahre kommt es darauf an, ob auch in den jeweiligen Folgejahren die Voraussetzungen für Pflichtveranlagungen vorlagen, z.B. Lohnersatzleistungen oder Steuerklassenkombi III/V UND beiderseitigem Arbeitslohn.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Lohnsteuererklärung bei Elterngeld

                  Je länger die Verspätung, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Lohnsteuererklärung bei Elterngeld

                    Wir dachten immer, dass unsere Lohnsteuererklärung freiwillig ist und wir vier Jahre Zeit haben. Nun habe ich aber gelesen, dass man durch das Elterngeld verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben.
                    Ich würde das dem Finanzamt fast genauso (statt Lohnsteuererklärung richtig: Einkommensteuererklärung) schreiben und mich für die verspätete Abgabe entschuldigen. Hilft vielleicht, was den Verspätungszuschlag oder dessen Höhe angeht.

                    Wenn das Kind im Laufe des Jahres 2012 geboren wurde, dürfte auch 2013 noch Elterngeld bezogen worden sein, auch für dieses Jahr ist die Erklärung dann Pflicht.

                    Die Sache zu ignorieren scheint mir ein zu großes Risiko, auch wenn die Erklärungspflicht bisher beim Finanzamt nicht bekannt ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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