Fünftelregelung (1/5-Regelung) bei Betriebsveräußerung -> Elster Steuersoftware

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  • Steuernutzer
    Neuer Benutzer
    • 10.12.2015
    • 3

    #1

    Fünftelregelung (1/5-Regelung) bei Betriebsveräußerung -> Elster Steuersoftware

    Hallo zusammen,

    wisst Ihr, wie man die 1/5 Regelung bei Elster beantragen kann?

    Hintergrund: Ich habe im entsprechenden Veranlagungszeitraum mein Einzelunternehmen veräußert und möchte nun von der 1/5 Regelung gebraucht machen. Jedoch ist mir unklar, wo ich den Veräußerungsgewinn einzutragen habe.

    Ich freue mich auf Eure Antworten.

    Viele Grüße
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45944

    #2
    AW: Fünftelregelung (1/5-Regelung) bei Betriebsveräußerung -> Elster Steuersoftware

    Welche Elster-Steuersoftware?

    Es gibt bekanntlich mehr Programme. Auf Seite 2 der Anlage G gibt es etliche Zeilen für Veräußerungsgewinne. In welche Zeile genau was gehört, das kann dir dein Steuerberater sagen.

    Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Ihrer Steuererklärung korrekt auszufüllen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3017

      #3
      AW: Fünftelregelung (1/5-Regelung) bei Betriebsveräußerung -> Elster Steuersoftware

      Manchmal hilft die Suchfunktion:

      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar

      • Steuernutzer
        Neuer Benutzer
        • 10.12.2015
        • 3

        #4
        AW: Fünftelregelung (1/5-Regelung) bei Betriebsveräußerung -> Elster Steuersoftware

        Vielen Dank für Ihre Antworten, aber eine Hilfreiche war leider noch nicht dabei.

        Die Anlage G habe ich selbstverständlich bereits "entdeckt", jedoch wird hier nicht der beschriebene Fall abgedeckt.

        Der Link von "Beamtenschweiß" führt zu einem Fall mit einer KG (hier geht es um ein Einzelunternehmen).

        Kommentar

        • Beamtenschweiß
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2014
          • 3017

          #5
          AW: Fünftelregelung (1/5-Regelung) bei Betriebsveräußerung -> Elster Steuersoftware

          Sehr geehrter Herr Steuernutzer,

          wer lesen kann ist klar im Vorteil.

          Wenn Sie sich die Seite 2 der Anlage G ansehen werden Sie feststellen, dass es keinen Unterschied macht ob ein KG Anteil veräußert wurde oder ein Einzelunternehmen.
          Die benötigten Kennzahlen sind in beiden Fällen identisch.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar

          • Steuernutzer
            Neuer Benutzer
            • 10.12.2015
            • 3

            #6
            AW: Fünftelregelung (1/5-Regelung) bei Betriebsveräußerung -> Elster Steuersoftware

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Sehr geehrter Herr Steuernutzer,

            wer lesen kann ist klar im Vorteil.

            Wenn Sie sich die Seite 2 der Anlage G ansehen werden Sie feststellen, dass es keinen Unterschied macht ob ein KG Anteil veräußert wurde oder ein Einzelunternehmen.
            Die benötigten Kennzahlen sind in beiden Fällen identisch.
            Wie gut, dass Sie anscheinend auch lesen können. Wenn Sie jetzt noch wissen wie genau die Seite 2 der Anlage G anzuwenden ist, so dass die Fünftelregelung berücksichtigt wird, ist die Frage ja schon beantwortet.

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            • Elster-Tester
              Neuer Benutzer
              • 09.04.2013
              • 2511

              #7
              AW: Fünftelregelung (1/5-Regelung) bei Betriebsveräußerung -> Elster Steuersoftware

              Bei Veräußerungsgewinne eintragen und gut ists.
              Man muss doch nur die Erläuterungen in den Zeilen durchlesen.
              Phar. 34 EstG ist der ermäßigte Steuersatz.
              Aber ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, wissen wir nicht.
              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 11.12.2015, 06:24.
              Mfg

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