Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kreuze im Mantelbogen/Anlage KAP - Verlustvortrag & Kapitalertragssteuer zurückholen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kreuze im Mantelbogen/Anlage KAP - Verlustvortrag & Kapitalertragssteuer zurückholen

    Hallo,

    folgende Situation:

    Ich bin seit 2010 Student und habe seitdem keinerlei Einkünfte durch selbstständige oder nichtselbstständige Arbeit erzielt. Für die Jahre ab 2011 möchte ich nun meinen Verlust feststellen und diesen vortragen lassen.

    Ist es richtig, dass ich für diese Jahre im Mantelbogen in Zeile 1 und 2 nur ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" und nicht bei "Einkommensteuererklärung" setzen muss?

    Für das Jahr 2011 ergibt sich zudem noch folgende Besonderheit:
    Aufgrund zu geringer Freistellungsaufträge wurden in 2011 Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt. Dies möchte ich nun zurück erhalten. Müsste ich dann für 2011 neben dem Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" für diese eine Steuererklärung auch das Kreuz bei "Einkommensteuererklärung" setzen oder würde ich dieses Kreuz ohnehin immer setzen (also auch in 2012, 2013, 2014)?

    Ist es bzgl. der Anlage KAP des Weiteren richtig ein Kreuz in Zeile 5, jedoch nicht in Zeile 4, für obiges Anliegen zu setzen?

    Besten Dank!

    #2
    AW: Kreuze im Mantelbogen/Anlage KAP - Verlustvortrag & Kapitalertragssteuer zurückho

    Aufgrund zu geringer Freistellungsaufträge wurden in 2011 Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt. Dies möchte ich nun zurück erhalten. Müsste ich dann für 2011 neben dem Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" für diese eine Steuererklärung auch das Kreuz bei "Einkommensteuererklärung" setzen oder würde ich dieses Kreuz ohnehin immer setzen (also auch in 2012, 2013, 2014)?
    Für 2011 musst du bis 31.12.2015 eine Einkommensteuerklärung übermitteln, also das Kreuz setzen, um deine Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag zurück zu erhalten.

    Es ist dir zwar prinzipiell erlaubt, auch für 2012 bis 2014 eine Einkommensteuererklärung abzugeben, aber es stellt sich die Frage, welche Einkünfte willst du erklären?

    Zeile 4 Anlage KAP passt schon!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 13.12.2015, 00:11.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X