Hallo,
ich habe vor zwei Tagen meine ersten Steuerbescheide für 2013/2012 und 2013 bekommen. Ich habe Herbst 2010 ein Dualstudium begonnen. Hierbei wurde ein "Praktikantenvertrag" unterschrieben der im Herbst 2010 mit dem zwingend notwendigen Vorlaufsjahr begann und im Februar 2015 mit dem Beachlor endete. Jedes Jahr war ich ca. 6 Monate mit 40 Stunden je Woche im Betrieb. In der Berufschule usw. war dies auch immer der Ausbildungsbetrieb. Den Gesellenbrief bekam ich Anfang 2013. Leider ist es keine Seltenheit in dem Dualstudium, welches ich absovierte unentgeldlich zu arbeiten, so wie ich. Nun wurde beim Verlustvortrag die Werbungskosten bis zu den gesetzlich festgelegten Sonderausgaben anerkannt udn auch in Sondersausgaben umgeändert. Daher möchte ich Einspruch gegen den Bescheid einlegen umd die Werbungskosten in voller Höhe anerkannt zu bekommen. Ich hatte mich vorab informiert und mir wurde stets bestätigt, dass ein Duales Studium eine Ausnahmesituation ist weil erste und zweite Ausbildung parallel laufen. Daher auch die Kosten als Werbunsgkosten anzusetzen sind. Stimmt dies? Ich finde leider keine passende Gesetztesstelle. Ich finde nur Zwitungsartikel, welche die Werbunsgkostenangabe bestätigen. Oder wie verhält sich der Sachverhalt, wenn das Diesntverhältnis unendgeldlich ist?
Gerade bin ich mitten im Masterstudium, da stellt sich der Sachverhalt einfacher da. Hiermit werde ich im Sommer 2016 fertig sein und voll berufstätig werde. Da ich nur ein halbes Jahr arbeite würde sich die Steuerersparnis 2017 mehr lohnen. Kann der Verlustvortrag erst 2016 mit dem Einkommen verrechnet werden, somit aufgeschoben werden?
ich habe vor zwei Tagen meine ersten Steuerbescheide für 2013/2012 und 2013 bekommen. Ich habe Herbst 2010 ein Dualstudium begonnen. Hierbei wurde ein "Praktikantenvertrag" unterschrieben der im Herbst 2010 mit dem zwingend notwendigen Vorlaufsjahr begann und im Februar 2015 mit dem Beachlor endete. Jedes Jahr war ich ca. 6 Monate mit 40 Stunden je Woche im Betrieb. In der Berufschule usw. war dies auch immer der Ausbildungsbetrieb. Den Gesellenbrief bekam ich Anfang 2013. Leider ist es keine Seltenheit in dem Dualstudium, welches ich absovierte unentgeldlich zu arbeiten, so wie ich. Nun wurde beim Verlustvortrag die Werbungskosten bis zu den gesetzlich festgelegten Sonderausgaben anerkannt udn auch in Sondersausgaben umgeändert. Daher möchte ich Einspruch gegen den Bescheid einlegen umd die Werbungskosten in voller Höhe anerkannt zu bekommen. Ich hatte mich vorab informiert und mir wurde stets bestätigt, dass ein Duales Studium eine Ausnahmesituation ist weil erste und zweite Ausbildung parallel laufen. Daher auch die Kosten als Werbunsgkosten anzusetzen sind. Stimmt dies? Ich finde leider keine passende Gesetztesstelle. Ich finde nur Zwitungsartikel, welche die Werbunsgkostenangabe bestätigen. Oder wie verhält sich der Sachverhalt, wenn das Diesntverhältnis unendgeldlich ist?
Gerade bin ich mitten im Masterstudium, da stellt sich der Sachverhalt einfacher da. Hiermit werde ich im Sommer 2016 fertig sein und voll berufstätig werde. Da ich nur ein halbes Jahr arbeite würde sich die Steuerersparnis 2017 mehr lohnen. Kann der Verlustvortrag erst 2016 mit dem Einkommen verrechnet werden, somit aufgeschoben werden?
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