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Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

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    Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

    Hallo,

    ich habe ein mehr oder weniger großes Problem mit meinem Steuerbescheid für das Jahr 2014.
    Erstmal zu den Eckdaten:

    Ich habe in diesem Jahr von Okt. auf Nov. den Arbeitgeber gewechselt. Bei meinem ersten Arbeitgeber habe ich im Schichtdienst gearbeitet. zunächst mit 80% Stellenanteil und ab Juli mit 50%. Bei meinem zweiten Arbeitgeber habe ich ab Nov. mit 100% gearbeitet.
    Ich habe die Steuerklasse 1 und keine Kinder. Auch sonst habe ich nicht viel was anzugeben wäre. Also keine weiteren Einkommen oder Immobilien oder der Gleichen. Ich hatte mir für das Jahr ein Steuerprogramm zugelegt welches bis Anfang Nov. immer von einer Rückzahlung von mehreren 100 EUR ausgegangen ist. Immer wenn ich den zweiten Arbeitgeber hinzugefügt habe wurde aus der Rückzahlung eine Nachzahlung. Ich habe das ganze dann erst mal bei Seite gelegt und schließlich als ein Brief vom FA kam, mit der Aufforderung meine Lohnsteuerklärung abzugeben, das ganze mit Elster gemacht. Hier kamen dann nach der Berechnung ca. 130 EUR Rückzahlung raus.
    Soweit so gut. Dann kam der Bescheid. Diesem konnte ich entnehmen, dass ich eine Nachzahlung von ca. 18 EUR zu leisten habe. Sicher nicht die Welt aber doch immerhin ein Unterschied von ca 150 EUR.
    Im Vergleich sind mir dann vor allem zwei Dinge aufgefallen:

    1. ist da die Rede von einem Kürzungsbetrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG

    Alles googlen hat mich nicht schlauer gemacht. Ich weiß beim besten willen nicht was das heißen soll. Ich habe es so verstanden, dass mir wohl Krankengeld gezahlt worden ist. Wenn es das bedeutet stimmt das aber nicht.
    Vielleicht kann mir jemand erklären was es damit auf sich hat. Ich habe von der Finanz/Steuerwelt leider gar keine Ahnung also bitte ganz einfach

    2. ist da irgend etwas mit der Kirchensteuer.

    so steht da:

    gezahlte Kirchensteuer 163 EUR
    ab erstattete Kirchensteuer 125 EUR 38 EUR

    Die 125 EUR haben scheinbar etwas mit der Kirchensteuer aus dem letzten Jahr zu tun. Es ist nämlich eben genau die Summe. Für 2013 wurde mir die Kirchensteuer komplett zurück gezahlt.

    Durch diese beiden Dinge ändert sich nun mein zu versteuerndes Einkommen und ich soll plötzlich nachzahlen und das bei Steuerklasse 1 was ich mir einfach nicht vorstellen kann.

    Ich würde mich auch sehr freuen wenn mir jemand diesen Sachverhalt näher bringen könnte.

    Zu guter Letzt will ich nun meinem Bescheid widersprechen und stehe aber vor der Frage was ich als Grund angeben kann/muss. Ein "Ich bin damit nicht zufrieden" wird wohl kaum reichen.
    Leider rennt die Zeit etwas, da ja nur ein Monat Zeit ist für denn Widerspruch. Ich bin also für schnelle Hilfe sehr sehr dankbar und freue mich schon jetzt darauf die Steuerwelt besser zu verstehen

    Vielen Dank also im Voraus

    Mfg Ben

    #2
    AW: Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

    tl;dr

    Die Kürzung der KV beim Basisbeitrag betrifft nicht gezahltes Krankengeld, sondern Krankengeldanspruch, auf den ein in der GKV versicherter AN ab der 6. Krankheitswoche Anspruch hat.
    Wenn der in der FA-Berechung, aber nicht bei Elster auftaucht, stellt sich natürlich die Frage danach, was in Z11 bei der Frage nach steuerfreien AG-Beiträgen zur KV angekreuzt wurde. Meine Glaskugel sagt, dass es wahrscheinlich nein war, kenn ich nicht, hab ich nicht.

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      #3
      AW: Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

      Warum besprichst du die Punkte nicht mit deinem Sachbearbeiter im Finanzamt?

      Der Kürzungsbetrag dürfte i.O. sein, da bei einem gesetzlich versichertem Arbeitnehmer in der Krankenversicherung das Krankengeld mit im Betrag enthalten ist. Das Krankengeld gehört jedoch nicht zur Basisabsicherung.

      Erstattungen der Kirchensteuer sind auch in der Steuererklärung abzugeben und mindern den Sonderausgaben -Abzug.
      Mfg

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        #4
        AW: Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

        Und btw, da man gezahlte Kirchensteuer absetzen kann, mindert erstattete Kirchensteuer auch die Erstattung. Man sollte das FA nicht für so dumm halten, dass es nicht weiß, was in dem betreffenden Jahr für vorangegangene Veranlagungszeiträume an Kirchensteuer erstattet wurde.

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

          ... und das bei Steuerklasse 1 was ich mir einfach nicht vorstellen kann.
          Gleich ob vorstellbar oder nicht, die Änderungen, die das Finanzamt gegenüber deiner Erklärung vorgenommen hat, erscheinen mir schlüssig, vorausgesetzt, du hast die Kirchensteuerrückzahlung für 2013 tatsächlich 2014 überwiesen bekommen und nicht erst 2015.

          Denn Einspruch kannst du dir sparen. Auch in Steuerklasse 1 kann es, wenn auch in seltenen Fällen, zu kleineren Nachzahlungen kommen und zwar dann, wenn der Basisbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung unter der 12%-igen Vorsorgepauschale liegt, die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

            Hi,

            vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.

            Dann werde ich morgen mal meinen Sachbearbeiter anrufen und hören was der sagt. Ich muss zugeben, dass ich jetzt auch nicht alles verstanden habe. Im Ergebniss verstehe ich das aber so, dass die Berechnung des FA wohl stimmen

            Ich hätte jedoch noch eine Frage hierzu

            "Wenn der in der FA-Berechung, aber nicht bei Elster auftaucht, stellt sich natürlich die Frage danach, was in Z11 bei der Frage nach steuerfreien AG-Beiträgen zur KV angekreuzt wurde"

            Ich weiß nicht was du mit Zeile 11 meinst bzw. wo auf welchem Formblatt. Das Formblatt für Vorsorgeaufwendung hat hier etwas mit Ehepartner usw. und ansonsten habe ich nur noch Zeile 11 mit meiner Anschrift?
            Vielleicht steh ich da gerade aufm Schlauch...

            Ich wünsche erstmal eine gute nacht und nochmals Danke

            Kommentar


              #7
              AW: Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

              Guten Abend,
              die Frage war (jedenfalls für mich) unmissverständlich formuliert:
              Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 wo sitzt das oder die Kreuze?
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                #8
                AW: Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

                In Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand ist bei Arbeitnehmern immer JA anzukreuzen. Von Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand zieht das Finanzamt m. W. 4% für die Krankengeldversicherung ab, es sei denn, Zeile 14 enthält einen gleich hohen Betrag, was aber nicht der Normalfall ist. Wenn du fälschlich NEIN angekreuzt, hast, kann das Programm das nicht richtig berechnen.

                Wenn die Berechnung des Steuerprogramms auch deshalb nicht stimmt, weil du die 2014 erstattete Kirchensteuer im Hauptvordruck nicht eingetragen hast, dann liegt das auch nicht am Programm.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

                  Info:

                  Gegen den Steuerbescheid ist der Einspruch (n i c h t Widerspruch) beim Finanzamt das zulässige Rechtsmittel. (führt zur Nachprüfung der Entscheidung)

                  Erläuterung:

                  In einem Bescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag steht unter

                  R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g

                  Die Festsetzung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlages kann mit dem Einspruch angefochten werden.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

                    Hallo,
                    in der Praxis wird das Finanzamt natürlich die Formulierung Widerspruch in einen Einspruch umdeuten.
                    Aber BenSam kann sich den Widerspruch oder Einspruch mit Sicherheit sparen.
                    Siehe Vorposter.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

                      Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
                      Info:

                      Gegen den Steuerbescheid ist der Einspruch (n i c h t Widerspruch) beim Finanzamt das zulässige Rechtsmittel. (führt zur Nachprüfung der Entscheidung)

                      Erläuterung:

                      In einem Bescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag steht unter

                      R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g

                      Die Festsetzung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlages kann mit dem Einspruch angefochten werden.
                      Na dann siehe § 357 Absatz 1 Satz 4 Abgabenordnung:

                      Unrichtige Bezeichnung des Einspruchs schadet nicht.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Ronald

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                        #12
                        AW: Einkommenssteuer unklar. Widerspruch?

                        Hallo und schönen guten Abend,

                        Aber BenSam kann sich den Widerspruch oder Einspruch mit Sicherheit sparen.
                        Genau so ist es leider. Ich habe so eben mit dem FA telefoniert. Es ist eben erst meine zweite Steuererklärung, deshalb ist mir da noch vieles unklar :/

                        Ich Danke dennoch allen für Ihre Hilfe und Ratschläge und wünsche noch einen schönen Abend und schöne Weihnachten.

                        Mfg Ben

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