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Steuererklärung im Trennungsjahr

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    Steuererklärung im Trennungsjahr

    Liebes Forum,

    ich habe eine kurze Frage: Wir sind seit Frühjahr 2015 getrennt. Müssen wir eine gemeinsame Steuererklärung für 2015 abgegeben und wie ist die Veranlagung (getrennt oder gemeinsam) zu wählen? Hintergrund ist der schwierige Kontakt zur ehemaligen Partnerin, es geht nichts ohne Theater zu klären.

    Mit der Bitte um kurze Antwort, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen.

    Vielen Dank und beste Grüße

    Stefan

    #2
    AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

    Lies dazu mal § 26 EStG oder um es kurz zu machen:

    Im Trennungsjahr kann eine Zusammenveranlagung erfolgen, vorausgesetzt beide Ehegatten beantragen dies.
    Wenn ein Ehegatte die Einzelveranlagung wählt, ist für beide Ehegatten eine Einzelveranlagung durchzuführen.

    Aber aufpassen, wenn du z.B. Steuerklasse 3 hast kommt bei einer Einzelveranlagung sehr wahrscheinlich eine größere Nachzahlung für dich raus. Sofern es mit der Zustimmung zur ZV durch den anderen Ehegatten schwierig ist, so kann diese ggf. auch eingeklagt werden
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

      Hallo Stefan_2015,

      grundsätzlich geht beides noch in 2015, solange man einen Tag im Jahr zusammengelebt hat kann man sich noch zusammen veranlagen lassen.
      Wenn einer Einzelveranlagung macht muss der andere natürlich auch einzeln veranlagen und zustimmen.

      Tschüß


      P.S..... da war einer schneller im Tippen oder ungestört beim Schreiben.
      Zuletzt geändert von holzgoe; 17.12.2015, 08:59. Grund: Ergänzung

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

        Vorfrage: Seid Ihr zur Erklärungsabgabe verpflichtet ? Falls nein, dann könnte, auch wenn bei Abgabe der Erklärung eher eine Erstattung droht, auch die Nichteinreichung der Erklärung eine Option sein, falls der Aufwand (Ärger) größer ist als der Ertrag.

        Ein anderer Punkt: Ab 2016 habt Ihr die Lohnsteuerklassen ändern lassen ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

          Hallo an alle, vielen Dank für die schnelle Reaktion.

          Also wir bekommen generell etwas raus, im Überschlag bezüglich 2015 (70% meine Ex-Partnerin, 30% ich)
          Haben beide LSTkl 4
          Und ich habe dem FA vor kurzem die Trennung mitgeteilt, bezüglich Steuerklassenwechsel.

          Zusatzfrage: Kann ich für 2015 die Erklärung alleine abgeben oder muss sie mit unterschreiben (bei getrennt oder auch zusammenveranlagung)

          Besten Dank

          Stefan

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            #6
            AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

            Hallo Stefan_2015,

            wenn du nicht authentifiziert übermittelst muss bei Zusammenveranlagung auf der komprimierten Erklärung von beiden unterschrieben werden.
            Bei Einzelveranlagung unterschreibt jeder seine Erklärung -> siehe Beiträge zuvor.
            Bei einer authentifizierten Übermittlung ersetzt ja das Zertifikat die Unterschrift, d.h. du kannst eine Erklärung zur Zusammenveranlagung mit deinem Zertifikat übermitteln, natürlich um Ärger zu vermeiden solltet ihr euch einig sein.

            Tschüß

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              #7
              AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

              Im Trennungsfall würde ich eine Erklärung mit beantragter Zusammenveranlagung immer schriftlich mit Unterschrift beider Ehegatten einreichen.

              Denn wenn der andere Ehegatte später behauptet er wisse nichts von der ZV und/oder habe dieser nicht zugestimmt, wird es für den Datenübermittler sehr schwer das Gegenteil zu beweisen wenn er keine unterschriebene Erklärung hat. Eine authentifiziert übermittelte Erklärung ohne Einwilligung des Ehegatten wird m. w. wie eine gefälschte Unterschrift behandelt und das bedeutet dann eine Menge Ärger den man schon im Vorfeld vermeiden kann.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

                Hallo Beamtenschweiß,

                ich habe immer unsere Erklärung gemacht und per Papier beim FA eingereicht.
                Eine Unterschrift werde ich nicht von meiner Ex-Partnerin bekommen, sie stellt kleinste Dinge in Frage.

                Ich würde so vorgehen wollen: Ich stelle für 2015 eine eigene Erklärung aus mit getrennter Veranlagung (für Klasse 4); in 2016 dann für Klasse 1.

                Könnte das so funktionieren?

                BG

                Stefan

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                  #9
                  AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

                  Klar, wenn du eine Einzelveranlagung machen willst, gibt es keine Probleme (zumindest nicht mit dem FA).
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

                    Die getrennte Veranlagung gibt es in dieser Form nicht mehr. Du kannst für das Trennungsjahr Einzelveranlagung beantragen. Für das darauf folgende Jahr hast Du diese Wahlmöglichkeit nicht mehr.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

                      Hallo LEFant,

                      könntest Du das genauer erklären: Wo muss ich das beantragen bzw. geht das automatisch wenn ich die Steuererklärung abgebe?

                      Danke!

                      Gruß Stefan

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

                        Hier nochmal:

                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Du kannst für das Trennungsjahr Einzelveranlagung beantragen. Für das darauf folgende Jahr hast Du diese Wahlmöglichkeit nicht mehr.

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                          #13
                          AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

                          Zitat von Stefan_2015 Beitrag anzeigen
                          Hallo LEFant,

                          könntest Du das genauer erklären: Wo muss ich das beantragen bzw. geht das automatisch wenn ich die Steuererklärung abgebe?

                          Danke!

                          Gruß Stefan

                          Kommt auf die Software an.
                          Mfg

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