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freie Erfindung privat an ein Unternehmen veräußern

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    freie Erfindung privat an ein Unternehmen veräußern

    Hallo Zusammen,
    ich habe 2008 mit einer "Erfindung" begonnen, welche mittlerweile so weit ist, dass ich sie als Privatperson (im Angestelltenverhältnis) an ein Unternehmen zu veräußern kann. Bei meinem damaligen Arbeitgeber hatte ich diese auch als "Freie Erfindung" angezeigt und wurde von diesem als solche auf frei gegeben und nicht in Anspruch genommen.

    Nun bietet sich auch die Möglichkeit, dass ich nach all den Jahren der Arbeit diese an ein anderes Unternehmen verkaufen kann (absolut branchenfremd im Vergleich zu meinem damaligen oder heutigen Arbeitgeber). Aber wo in der Steuererklärung müsste ich den Verkaufserlös, der sich im mehrstelligen Millionenbereich befindet, dann in der Steuererklärung angeben? Private Veräußerung? Wie wird der Verkaufserlös steuerlich berücksichtigt und kann/muss/darf ich eventuelle Aufwendungen, insbesondere die Entwicklungszeit mit steuerlich geltend machen?

    Ich hoffe mein Problem ist insoweit verständlich vermittelt und Ihr könnt mir weiterhelfen.

    Vorab schon mal allen eine schöne Weihnachtszeit.

    Gruß
    Markus

    #2
    AW: freie Erfindung privat an ein Unternehmen veräußern

    Hallo Markus,
    steuerliche Beratung ist in diesem Forum nicht gestattet - hier darf nur der Steuerberater des Vertrauens weiterhelfen
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: freie Erfindung privat an ein Unternehmen veräußern

      Hallo,

      bei so viel Knete wird doch ein Steuerberater drin sein.
      Siehe Kontierung

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: freie Erfindung privat an ein Unternehmen veräußern

        Ich bin zwar in deinem Fall auch uneingeschränkt für die Zuziehung eines Steuerberaters, aber ein paar Grundlagen kannst du hier nachlesen:

        https://www.smartsteuer.de/portal/le...Erfindung.html

        Wenn du dich da durchgearbeitet hast, wirst du vielleicht einsehen, dass es Sinn macht, professionelle Steuerberatung, möglichst mit einschlägiger fachlicher Qualifikation, in Anspruch zu nehmen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: freie Erfindung privat an ein Unternehmen veräußern

          Danke vielmals für die schnellen Rückmeldungen. Bisher habe ich meine Steuererklärungen immer selber gemacht, aber ich denke hier komme auch ich an meine Grenzen. Dann bleibt nur noch die Hoffnung auch einen wirklich guten SB zu kommen

          Euch allen schöne Weihnachtstage.

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