Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kind 28, Student, Auslandssemester

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kind 28, Student, Auslandssemester

    Hallo zusammen,

    das ist mein erster Beitrag, also bitte ich um Nachsicht :-) Stundenlange Suche hier im Forum und Google
    haben mir keine eindeutige Antwort gebracht.

    Meine Tochter ist 28, wohnt bei mir, macht ihr Masterstudium.
    Es sind folgende Kosten angefallen und ich habe irgendwie keine Ahnung wo ich was eintragen soll:

    Unterhalt 225,00 p.M. insgesamt 2.700 €
    Kranken- und Pflegeversicherung 942 €
    Studiengebühren USA (Auslandssemester) 7.800 €
    Auslandskrankenversicherung 690 €
    Reisekosten ins Ausland 900€

    Folgende Beträge wurden vom Bafög übernommen:

    Studiengebühren 6.500 €
    Auslandskrankenversicherung 62,00 p.M. insgesamt 310 €
    Zuschuss 8,00 p.M. insgesamt 40 €
    Darlehen 8,00 p.M. insgesamt 40 €

    Anlage Kind kann ich gar nicht nehmen, weil das Kind über 25 Jahre alt ist, ist das korrekt?

    In der Anlage Unterhalt habe ich nicht die "nötigen" Felder. Oder kann ich das da eintragen (was davon wohin)?

    Oder außergewöhnliche Belastungen?

    Mir raucht schon der Kopf.

    Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhilft.

    Vielen Dank im Voraus.
    Zuletzt geändert von irina.macht; 19.12.2015, 23:40.

    #2
    AW: Kind 28, Student, Auslandssemester

    Anlage Kind kann ich gar nicht nehmen, weil das Kind über 25 Jahre alt ist, ist das korrekt?
    Das scheint mir richtig!

    Kranken- und Pflegeversicherung 942 €
    Dafür gibt es in der Anlage Vorsorgeaufwand die Zeilen ab 40 ff. Da kann man wohl auch die vom BAFÖG erstatteten Beträge in Zeile 44 eintragen oder den Betrag bereits in Zeile 42 kürzen.

    Mit der Anlage Unterhalt müsste ich mich erst beschäftigen, da kann ich dir im Moment keinen vernünftigen Rat geben, wobei deine Fragen mit der elektronischen Steuererklärung zum Großteil nicht wirklich etwas zu tun haben.

    Steuerberatung ist in diesem Forum aufgrund der Rechtslage in Deutschland nämlich nicht erlaubt!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 20.12.2015, 00:28.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kind 28, Student, Auslandssemester

      Hallo @charlie24

      erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Eine Frage noch: Anlage Unterhalt, Zeile 36. Soll ich ankreuzen, dass die unterstützte Person das ganze Jahr in meinem Haushalt lebte oder sol ich die Zeiten des Auslandssemesters rausrechnen? Wie wirkt sich das auf die Berücksichtigung des Unterhalts aus?

      Vielen Dank im Voraus.

      Kommentar


        #4
        AW: Kind 28, Student, Auslandssemester

        Wie wirkt sich das auf die Berücksichtigung des Unterhalts aus?
        Das sollte dein Steuerprogramm ausrechnen können!

        Kinder, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, können weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören.
        Ob das bei 28-jährigen Kindern auch noch so gesehen werden kann, ist eine Frage des materiellen Steuerrechts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Kind 28, Student, Auslandssemester

          Vielen Dank für die Antwort.

          Kommentar

          Lädt...
          X